muslimische Bevölkerungsentwicklung in Deutschland
14.01.2006 um 22:20@midnightman
Es gibt im Koran in der Tat eine Stelle, in der dieses geregelt ist, das anstarren von frauen, aber anscheinend ist dies noch nicht bei den Moslems durchgedrungen, habe hier jedenfalls im forum noch nie davon gelesen:
30 Sag den gläubigen Männern, sie sollen (statt jemandes anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren. So halten sie sich am ehesten sittlich (und rein). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was sie tun. 31 Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.
Das Problem ist doch im Grunde, daß der Muslim unverschleierte Frauen begehren darf, und dies keine Sünde ist bzw. keinerlei Folgen hat, schlielich steht davon nichts im Koran, aber wenn die eigene Tochter unverschleiert herumläuft, ist dies eine Sünde. Im Kern muß man sich doch fragen, wieso ein sündiges Verhalten zuerst zu einer ehe führt, und nach der eheschließung dieses verdammt wird.
Es gibt im Koran in der Tat eine Stelle, in der dieses geregelt ist, das anstarren von frauen, aber anscheinend ist dies noch nicht bei den Moslems durchgedrungen, habe hier jedenfalls im forum noch nie davon gelesen:
30 Sag den gläubigen Männern, sie sollen (statt jemandes anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren. So halten sie sich am ehesten sittlich (und rein). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was sie tun. 31 Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.
Das Problem ist doch im Grunde, daß der Muslim unverschleierte Frauen begehren darf, und dies keine Sünde ist bzw. keinerlei Folgen hat, schlielich steht davon nichts im Koran, aber wenn die eigene Tochter unverschleiert herumläuft, ist dies eine Sünde. Im Kern muß man sich doch fragen, wieso ein sündiges Verhalten zuerst zu einer ehe führt, und nach der eheschließung dieses verdammt wird.