HARTZ IV und die Schweigespirale
10.04.2008 um 23:40Den Grundstock der Leistungen nach dem ALG II bildet die so genannte Regelleistung.
Diese wird monatlich gezahlt und beträgt grundsätzlich in den allen Bundesländern €
347. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was €
311 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten pauschale Leistungen in Höhe von € 207,
Jugendliche bis 18 Jahre € 278. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf
einen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 21 SGB II.
Diese wird monatlich gezahlt und beträgt grundsätzlich in den allen Bundesländern €
347. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was €
311 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten pauschale Leistungen in Höhe von € 207,
Jugendliche bis 18 Jahre € 278. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf
einen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 21 SGB II.