@electrica"Also du kannst doch nicht jemandem mit dem Tod bestrafen (vielleicht sogar noch erlösen, von dem schlechten Gewissen was manchmal noch kommt) weil er jemanden getötet hat, dann müsste man den Richter, der die Todesstrafe vergibt, doch auch töten, denn er hat doch auch gemordet !!!"
naja doch, türlich kannst du. der mensch hat angst vor dem tod, was danach ist, das is wieder ganz was anderes. womöglich wirkt es abschreckend? einige todeskanditaten hoffen bis zu letzt auf begnadigung. gibt bestimmt welche, die sich darauf freuen, endlich abtreten zu dürfen, aber das sind die wenigsten, und ich denk die widrigen haftbedingungen führen teilweise dazu.
"Hey axelb.... das mit den Fettsäcken zieht deinen Post wider ins lächerliche sonst haste aber Recht, und tolles ava und ja Tellarian ich geb dir natürlich Recht !!!"
aber das mit selbstgefaelligen fettsäcken, entspricht mit anderen am ehesten der wahrheit. xD
die todesstrafe gibt es ja nicht in allen 50 staaten. und solang ist sie noch nicht aus der übrigen welt, inkl. deutschland, verbannt, als das sie als etwas soo ungewoehnliches angesehen und angeprangert werden kann, wenn sie von weltmacht, wie USA praktiziert wird.
hinter dir..