Interested schrieb:Am Freitagnachmittag (Ortszeit) wurde im Gerichtssaal in Minneapolis, Minnesota das Strafmaß verkündet: 22,5 Jahre Haft für Derek Chauvin für das schwerste Delikt der Anklage, Mord zweiten Grades – nach deutschem Strafrecht Todschlag mit bedingtem Vorsatz
Danke dass du das nochmal verlinkst.
Somit hätten Chauvin nach deutschem Recht auch nur maximal 15 Jahre Freiheitsstrafe gedroht.
Nur bei Totschlag in besonderes schweren Fällen, was vom Schuldgehalt auf gleicher Stufe wie Mord liegt ohne dabei aber Mordmerkmale zu erfüllen, hätte Chauvin auch hier eine lebenslange Freiheitsstrafe gedroht, wovon dann "mindestens" 15 Jahre Freiheitsstrafe abzusitzen sind.
Also nach deutschem Recht und bei einer Verurteilung nur wegen Totschlags wäre auch hier sicherlich nicht die dafür höchstmögliche Strafe (15 Jahre) verhängt worden, wenn man bedenkt, dass Richter bei Totschlag noch von der Strafzumessung Gebrauch machen müssen bzw. diese nicht gesperrt ist.
Nur bei Mord in Form eines aktiven Tuns und bei Vorliegen der vollen Schuldfähigkeit wäre diese ja grundsätzlich gesperrt.
Ps.
Allgemein und auf deutsches Recht bezogen:
Ist die Strafzumessung "nicht" gesperrt und sieht das Strafgesetzbuch "nicht" nur ausschließlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, dann sind insbesondere Richter an eine schuldangemessene Bestrafung gebunden und müssen sowohl Pro und Kontra seitens des Angeklagten abwägen und dabei natürlich auch die Punkte berücksichtigen, die für den Angeklagten sprechen, was dann meist die Ausschöpfung des jeweiligen Strafrahmens (das höchste Strafmaß) nicht möglich macht. Insbesondere im Hinblick auf die zwingend zu berücksichtigende schuldangemessene Bestrafung.
Hier müssen Richter zwingend mehr beachten und können so nicht immer der Forderung der Staatsanwaltschaft nachkommen.
So wird es auch im Fall Chauvin gewesen sein bzw. warum der Richter hier nicht das höchstmögliche Strafmaß von glaube ich 40 Jahren für Mord zweiten Grades verhängt hat.
Da ich nicht weiß, was eventuell alles für Chauvin gesprochen haben könnte oder nicht, kann ich mir auch kein weiteres Urteil darüber erlauben, ob der Richter eventuell zu milde geurteilt haben könnte und wenn schon nicht das Höchstmaß dann aber wenigstens das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hätte verhängen sollen.
22, 5 Jahre Freiheitsstrafe ist wirklich schon ordentlich und entspricht tatsächlich ungefähr dem, was Mörder nach deutschem Recht so in der Regel absitzen müssen, wenn nicht gerade gewichtige Gründe einen Antrag auf Bewährung nach 15 Jahren zu genehmigen vorliegen sollten.
Alles ohne Gewähr mein Geschriebenes.