Rechtsextremer Terrorakt in Christchurch, Neuseeland
11.04.2019 um 19:30Realo schrieb:Auschwitzlüge ist auch Meinungsfreiheit und trotzdem ein Straftatbestand.Weil ich zitiere
Dabei handele es sich vielmehrWikipedia: Gesetze gegen Holocaustleugnung
[...] um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.
Ein Gericht hat das Festgestellt und das ist auch richtig so.
Aber wer soll das entscheiden wenn nicht Gerichte. Solange kein Gericht festgestellt hat das der Schutz der Meinungsfreiheit nicht zum Tragen kommt, kann und werde ich jede Meinung verteidigen.
Realo schrieb:Eben, und es hat sich auch hier gezeigt, dass du mit deiner Meinung sehr allein bist. Mission accomplished.Das macht mir nichts aus.
Das einzige Problem ist ein rein technisches, aber kein verfassungsrechtliches.
Verfassungsrechtlich wird es schwierig wenn vor jedem absenden eines "Beitrages" ein Filter zum tragen kommt der prüft ob etwas legal oder illegal ist.
eckhart schrieb:Es gibt keine Frage einer Grenzziehung!?