@Jedimindtricks Du checkst die Routinen nicht
Streite Ich sicherlich nicht ab und stelle deshalb Fragen, die leider hin und wieder offen stehen gelassen werden. Sollte Ich hingegen ebenso wie Du ab und an Behauptungen aufstellen, so liegt es in Deinem Ermessen diese zu widerlegen (so wie Ich es teils auch tue).
Eine erneute Behauptung anzuführen macht Dich aber dadurch nicht wirklich authentischer. Da müssten Wir beide doch einen Konsens bilden können oder?
;)Als über Ägypten die russische Boeing abgeschossen wurde waren automatisch Russland und die USA involviert da amerikanisches Flugzeug und russische Airline
OK, und warum dann nicht Ägypten, wenn es denn auf deren Hoheitsgebiet geschah?
Was für russische Staatsbürger überhaupt
Sergej Skripal + Julia Skripal sind nun mal Staatsangehörige der Russischen Föderation. Wie sehe es bspw. aus, wenn in Syrien irgendwelche Nervengifte zum Einsatz kämen und es deutsche Staatsangehörige unter den Opfern gäbe? Müsste Deutschland sich dann damit abfinden, dass Syrien die Ermittlungen übernimmt und Deutschland der Zugang selbst zu den Geschädigten verwehrt bleibt?
Regeln "internationale Richtlinien" tatsächlich solches?
Das sind ganze Brockhaus , wir reden hier von der icao von der Du offenbar überhaupt keine Ahnung hast
Vielleicht hab Ich davon keine Ahnung. Vielleicht ist es aber abermals nur eine unhaltbare Behauptung Deinerseits, um Deine vorherige These nicht mit einem Argument untermauern zu müssen. Du hättest einfach die Option nutzen können und Deine Behauptung mit einem Zitat aus den "internationalen Richtlinien" stützen können - eine Passage aus dem "Brockhaus" hätte vollkommen gereicht.
Klar - Skripal und Guantanamo in einem Satz
Ich hätte auch ein anderes Beispiel nehmen können (Freiheitsberaubung, wenn man keine GEZ-Kriegspropaganda zahlt, Freiheitsberaubung von Whistleblower, usw.) oder Ich hätte es in Deinem Stile machen können ala "Du checkst die Routinen nicht". Es sollte nur zeigen, dass auch hierbei Deine Behauptung ins Leere läuft und somit nicht auszuschließen ist, dass die Skripals in GB gegen ihren Willen festgehalten werden bzw. den Verwandten, trotz stabiler gesundheitlicher Lage, kein Zutritt gewehrt wird.
@berlinandi unter anderem wird in den ICAO Artikel 26 Annex 13 festgehalten wer die jeweiligen Flugunfalluntersuchungen leitet
Art. 26 Klärt die Untersuchungen bei
Unfällen. Letzteres wurde doch seitens des DSB & Co ausgeschlossen, da es als ein Angriff von außen klassifiziert wurde.
Denn der Abschuss ist nun einmal auf ukrainischen Hoheitsgebiet geschehen
Das waage Ich jetzt mal zu bezweifeln, da eben die Gebietshoheit über der Absturzstelle eben nicht bei der Ukraine lag, sondern der DNR.
Es waren doch die Volksmilizen, die nach dem Absturz sofort versuchten die Absturzstelle zu sichern und ihre Hilfe bei den Ermittlungen anboten. Die Ukraine hat eher mit ihren militärischen Angriffen (warum jetzt auch immer so wichtig war die Absturzstelle beschießen zu müssen) kontraproduktiv gewirkt.
Aufgrund eben dessen, dass die DNR bis heute die Ukraine nicht souverän handeln lässt, sehen Ich Art. 2 nicht erfüllt und somit keine rechtliche Grundlage nach Art. 26 gegeben.
Streng genommen müsste m.E.n. die DNR die Abschussermittlungen führen, da sie als eine unabhängige Republik die Gebietshoheit bis heute haben.
woraufhin die Ukraine die offizielle Leitung der Flugunfallermittlungen von MH17 den Niederlanden bzw deren Behörde UVV übertrug
Und genau darum ging es mir ja bei meiner Frage, ob denn solches in den "internationalen Richtlinien" festgesetzt sei und ob man solches dann nicht ebenso auf den Fall Skripal anwenden könne.
Sicherlich ist es mir bekannt dass die Niederländer die Abschussuntersuchungen von MH17 führen sollten und genauso auch die Begründung warum ausgerechnet diese, da eben die meißten Opfer Staatsangehörige der Niederländer sind, genauso, wie die Skripals nun mal Staatsangehörige der Russischen Föderation.
Recht einmalig bei einem Flugunfall, war das die Ukraine in Sachen MH17 die Leitung an ein anderes Land abgegeben hat (Niederlande) bzw deren Behörde (UVV).
Wobei man da ja auch nicht weiß in wie weit die Ukraine weiterhin mitwirkt. Schließlich kommen die meißten Scheinbeweise seitens der Ukraine, aber das ist alles eigentlich ein anderes Thema