FF schrieb:Du meinst, dass es nicht genügt, die unbewaffnete, unmaskierte, in zwei Metern Höhe stehende Frau mit zwei vollen Strahl Reizgas einzunebeln, bis sie klatschnass ist?
Es ging um das Vorgehen. Wenn die Person mit dem Einsatz von Pfefferspray von dem Einsatzfahrzeug heruntergeholt werden konnte, dann ist das schon ausreichend. Sie noch danach zu "malträtieren" ist dann nicht nötig, wie du es mir unterstellst ("nicht genügt"). Anfassen und runterziehen hätte es auch getan. Und unbewaffnet heißt auch nicht alles durchgehen zu lassen.
Das Ziel der Person war es ja, die Polizei zu einem rabiaten Einsatz zu provozieren, oder wär sie auch nach Aufforderung freiwillig heruntergestiegen? Denn es ist doch davon auszugehen, dass diese Aufforderung des Öfteren erteilt wurde. Es gab also für die Polizei nur zwei Möglichkeiten. Entweder man wartet bis die Person von alleine runterkommt, was selbstverständlich absurd ist, da der Sinn der Polizei ist, das Gewaltmonopol des Staates zu nutzen, um Gesetze durchzusetzen, oder die Person mit Gewalt runterzuholen. Ja Gewalt, denn so etwas wie Gedankenkontrolle gibt es nicht.
Und der Einsatz von Pfefferspray ist da das mildeste Mittel was mir einfällt. Ich hätte sie da, wie gesagt, runtergezogen und eventuelle Verletzungen in Kauf genommen. Die Welt ist kein Ponyhof.