Schüsse vor britischem Parlament
23.03.2017 um 14:08osttimor schrieb:das zauberwort in artikel 15 lautet "willkürlich"! ;)Wofür? Also wofür die Aberkennung? Dann lässt sich nämlich auch über das Zauberwort "willkürlich" diskutieren ;)
osttimor schrieb:das zauberwort in artikel 15 lautet "willkürlich"! ;)Wofür? Also wofür die Aberkennung? Dann lässt sich nämlich auch über das Zauberwort "willkürlich" diskutieren ;)
Welche größeren Terrorangriffe gab es denn in jüngerer Vergangenheit:das ist nur eine Frage wie weit du das zeitlich und räumlich einschränken willst.....
osttimor schrieb:das wird in den nationalen gesetzen geregelt. aber zb wenn es verbindungen zu isis gibt, so es hier der fall ist.Also bist du der Meinung, dass ein Staatenloser dann eine geringere Gefahr darstellt?
was willst du dann über willkür diskutieren? klar ein richter entscheidet auch subjektiv, wie hoch die strafe für einen schuldigen ist - ein anderer würde höher oder niedriger ansetzen.
auch bei aberkennungen wird eine person oder ein gremium im rahmen der gesetze entscheiden.
sacredheart schrieb:Was können wir denn tun? Erst mal alle Menschen, die sich bei uns befinden menschlich behandeln. Menschen, die hierhin gekommen sind und ein unmenschliches Weltbild mitbringen, sofort wieder auswildern.eben haste das aber mit Deiner klugironischen Formulierung ganz anders gesehen.
sacredheart schrieb:Aber warum soll die Gesellschaft insgesamt für jeden dezerebrierten Knallfrosch verantwortlich sein?aber ok.
Soll man jetzt jeden, der zu blöd ist, in einem unfassbar filigranen Netz auffangen
sacredheart schrieb:Insofern wäre es sinnvoll, mit führenden Vertretern des Islam nach Lösungen zu suchen.Was meinst du denn, was man z.B. hier in Deutschland praktiziert? Da gibt es ständig Gesprächsrunden, z.B. die Deutsche Islamkonferenz, die seit mehr 10 Jahren abgehalten wird ...
Ich glaube auch nicht, dass es einfache Lösungen gibt. Ich habe auch keine. Wenn ich welche hätte, würde ich sie sicher weitergeben.
Issomad schrieb:Die meisten Muslime in Deutschland haben überhaupt keine Vertretung ...würd sogar behaupten das die meisten nichtmal in eine Moschee gehen.
Issomad schrieb:Tja, wo sind die Ursachen in GB? Mangelhafte Integrationsbemühungen?
Issomad schrieb:Wenn du dir mal die Biographien der Attentäter/Amokläufer/Gewalttäter anschaust, dann wirst du fast immer erkennen, dass sie gescheiterte Existenzen sind, die Verlierer der Gesellschaft ...
Ein Zusammenhang ist nicht wegzuleugnen ... Vielleicht wäre es anders gelaufen, wenn man sie irgendwie in einem sozialen Netz aufgefangen hätte ...
Issomad schrieb:Und diese 'Loser' sind eben anfällig für extremistische Tendenzen, um sich an der Gesellschaft zu rächen, wobei sie sich entweder dem Rechtsextremismus, dem Linksextremismus oder dem Islamismus zuwenden.Wie kommst du darauf, dass diese islamistischen Terroristen/Mörder alles Loser wären und durch falsche Integrationspolitik beispielsweise sich rächen wollen (an wen oder was)? Das impliziert nämlich, dass diese Radikalisten ausnahmslos wegen niedriger Chancen, wahrscheinlich noch wegen PIC der weißen Nichtmigranten (sorry, der musste sein :troll: ) zu Islamisten und Mördern werden.
In Antwerpen hat die Polizei einen Mann festgenommen, der mit einem Wagen in eine Menschenmenge rasen wollte. Wie die Polizei am Donnerstag in der belgischen Stadt mitteilte, hatte der Wagen ein französisches Kennzeichen.http://www.focus.de/politik/ausland/wollte-in-menschenmenge-fahren-belgische-polizei-stoppt-mann-in-antwerpen_id_6825124.html
Wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete, sollen Sicherheitskräfte ein Fahrzeug gestoppt haben, in dem sich Waffen und illegale Stoffe befanden.
Es war aufgefallen, weil es über eine rote Ampel gefahren war. Nach Angaben von Belga war der Kampfmittelräumdienst im Einsatz. Ein Mann soll festgenommen worden sein.
osttimor schrieb:nein. aber auf eine aberkennung kann eine abschiebung folgen. bei dann staatenlosen gibt es keine abschiebung, mangels zielstaat (zumindest laut dt recht; nach kurzrecherche)Für eine Aberkennung (bei 'Doppelpässlern') müssen dann aber schwerwiegende Gründe vorliegen, da genügt nicht eine mehr oder weniger willkürliche Einordnung als 'Gefährder'.
bei doppelstastsbürgern, etwa als zweite eine saudiarabische ist eine abschiebung möglich.