Philipp schrieb:Wer hier lebt soll auch die politische Landschaft mitbestimmen können
man darf sich gern ans Grundgesetz halten: demnach steht nur deutschen Staatsbürgern das aktive und passive Wahlrecht bei der Bundestagswahl zu.
und das ist auch sehr gut so.
mit Steuerzahlung erkauft man sich kein Wahlrecht, weil es aus gutem Grund nicht ans Steuerzahlen, sondern an die Staatsbürgerschaft gebunden ist
fiktives Beispiel: Erdogan Wähler in Deutschland können nicht einerseits für die Einführung des Präsidialamtes und der damit verbundenen Abschaffung der Demokratie sowie für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei stimmen und im gleichen Jahr den deutschen Bundestag wählen, der zB eindeutig gegen die Todesstrafe eintritt.