Ich dachte mir schon dass das schwierig wird
def schrieb:Und in diesem Gesetz von ´39 wurden Heilpraktiker stark eingeschränkt ...
Was sagt der Gesetzestext?
§1 (2)
Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.Recht umfassend.
Jetzt die erste "starke" Einschränkung:
§3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.Huiii.
Es kommt aber noch dicker.
Eine weitere "starke" Einschränkung:
§6 (1)
Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
Damit bleiben Bärlauchfüllungen und Wurzelbehandlungen mit Schafgarbe wohl bis auf Weiteres wohl den Patienten erspart
Bleibt noch das heimtückische Verbot;
def schrieb:...und neue sogar verboten.
Das wird sich doch wohl im Gesetz finden lassen, oder?
Nö, ganz im Gegenteil:
§2 (1)
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft ... erhalten.Das ist ein Verbot?
:DDa sind ja noch nicht einmal Einschränkungen aufgeführt.
@def def schrieb:Es bedarf mit diesem Gesetz erstmals der Erlaubnis Heilkunde auszuüben ohne als Arzt bestellt zu sein.
Bis dahin konnte jeder jeden mit sonst was heilen...
Ist doch heute auch so. Brauchen Geistheiler, Homöopathen, Klangschalentherapeuten, Reikiisten und Konsorten irgendeine Ausbildung nötig um zu quacksalbern?
Findet eine Wissensüberprüfung statt?
Ausbildung, Studium Staatsexamen ect.?
Liste mal auf.
def schrieb:Würdest du den die Behauptung, dass erst durch Adoof und Hess Heilpraktiker in den Genuss kamen, an Leuten herumzudoktern irgendwie untermauern?
"Heiler", Kräuterweiblein und Konsorten die, ohne fundierte medizinische Ausbildung abseits der universitären Medizin an Menschen herumexerimentiert haben gibts schon Jahrhunderte, Adoof und Hess haben diese Praxis nur mit dem staatlichen Segen versehen (es legitimiert) und so den Heilpraktiker geschaffen und auch die Berufsbezeichnung" vergeben (siehe §1 (3)
Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker")
Damit sollte alles geklärt sein. Wenn du darüber hinaus noch weiter Fragen zum Thema hast entere bitte einen passenden Thread und sprich mich an, ich werde versuchen dir nach bestem Wissen und Gewissen Rede und Antwort zu stehen.