Hmm, ich habe hier einige Links, die zeigen, dass das Bildungspaket wohl eine Mogelpackung ist, bzw der arbeitenden Bevölkerung weis gemacht wird, es würde alles bezahlt werden.
Es scheint aber so, als würde es sich hierbei nur um Zuschüsse handeln, kein Wunder dass die Beantragung nur vereinzelt vorgenommen wird, den Rest muss man schließlich irgendwie aufbringen vom Regelsatz.
Vielleicht kann uns
@capspauldin dazu was erklären? Der erzählte doch noch vor Kurzem, dass das Bildungspaket was ganz Tolles wäre, und man hier gut sehen könnte, wie egel den Leuten doch die Bildung ihrer Kinder sei.
Hier für dich einige Links, magst du uns das erläutern?
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1619652http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1619432http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1617106Ahhh und hier stehts ja schwarz auf weiß, also tatsächlich keine vollen Übernahmen, hallo ihr lieben
Verantwortlichen, woher sollen die Eltern denn den Rest hernehmen? Vielleicht vom unglaublich hohen Regelsatz, mit dem man nicht mal seine Kindern anständig, geschweige denn gesund, ernähren kann?
Quelle:
http://www.duisburg.de/vv/produkte/produkte_amt50/102010100000355740.php (Archiv-Version vom 17.11.2011)Was enthält das Bildungspaket?
Zum Bildungspaket gehören:
* Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten.
* Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können.
* Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe.
* Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden.
* Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas
* Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
* Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind?
* 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
* Leistungen für bis zu zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
* einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Schulhort, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Essen.
* tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita
* Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten durch die zuständigen Stellen
* Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung
* Für die Kosten der Schülerbeförderung sind die Regelungen in NRW zu den Schülerfahrtkosten vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Leistung dürfte daher nur dann in Frage kommen, wenn kein Anspruch nach der Schülerfahrtkostenverordnung besteht oder ein unzumutbar hoher Eigenanteil zu zahlen ist.