Optimist schrieb:
In dem einen Fall (Arbeitsloser) ist es sein Geld, was er dem Staat nicht geben will.Nein, es ist nicht "sein" Geld. "Sein" Geld ist allein (beim Selbständigen) das Netto, das er behalten darf, oder beim Hartzler derjenige Betrag, der bis zur Oberkante der Freigrenze reicht. Alles darüber verhindert erst mal den Anspruch auf Hartz 4. So gesehen, ist es wurst, ob eigenes oder fremdes Geld ist, es wird "sozialisiert", d.h. in Form von Steuern abzugeben oder zum eigenen Lebensunterhalt zu verbrauchen, ohne dass der Staat Geld zuschießt.
Geld selbst sieht man nicht an, wem es gehört; es ist eben nur die Frage, ob der, der es besitzt, das Recht hat es weiterhin zu besitzen oder nicht. Dem Eritreer gehört das Geld, das er besaß, also genauso wenig wie das unversteuerte Geld des UH oder das verschwiegene Geld des Hartzlers. In allen 3 Fällen werden Leistungen des Staats (in diesem Fall Geld, das legal dem Staat gehört) durch Privatbesitz dem Staat ent- bzw. hinterzogen. Der Straftatbestand lautet zwar verschieden (Steuerhinterziehung, Sozialbetrug Fall 1 und Fall 2), aber unterm Strich kommt wohl für jeden der 3 Täter das gerechte Strafmaß zusammen.
Frau.N.Zimmer schrieb:Bei " Unseren" geht es ja meist um Nebenjobs die nicht angegeben werden - also hat der Arbeitslose ja auch wieder aktiv etwas getan um an dieses zusätzliche Geld zu kommen.
Hinter den Sozialbetrügern mit multiplen Identitäten, steckt schon gewaltige kriminelle Energie.
Du hast ein, gelinde gesagt, bizarres Verständnis von Recht und Unrecht. Dahinter steckt nicht zuletzt sogar noch Sozialneid, dass ein Ausländer eine zusätzliche Kriminalitätsmöglichkeit hat, die der Deutsche nicht hat.
Optimist schrieb:Also ein Arbeitsloser betrügt passiv.
Wenn er mit mehreren Identitäten eine Leistung erschleicht, dann wäre das aktiv.
Du meinst ein Mordauftraggeber ist eine andere Form von Mörder als der Killer, der selbst abdrückt, der eine ist ein passiver, der andere ein aktiver Mörder? Im deutschen Strafrecht gibt es nicht diesen Unterschied, und bei Betrug noch viel weniger, egal ob durch Unterlassen (einer Steuerzahlung) oder durch Täuschung (mehrmals ein und dieselber Leistung erschleichen). Das Strafmaß bezieht sich in erster Linie auf den verursachten Schaden, und der ist bei UH um einiges größer als bei dem "Mulitplen".
Frau.N.Zimmer schrieb:dass der Arbeitslose wenigstens noch aktiv etwas für sein Einkommen geleistet hat.
Dass er das dann nicht angibt, ist Unterlassung.
Natürlich klannst du Betrug auch gerne Unterlassung nennen. Wie dargelegt, macht es keinen Unterschied. Aber wer schwarz arbeitet, um ein gewisses Polster für schlechte Zeiten zu haben, wird natürlich wesentlich milder bestraft als einer, der eine achtstellige Summe hinterzieht.