@Fierna Fierna schrieb:Der Berliner Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen hat mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Antilopen Gang-Single „Beate Zschäpe hört U2“ keinen Erfolg gehabt. Das gibt das Label JPK bekannt.
Im Gegenteil, das Landgericht Köln beurteilte den Anspruch Jebsens kritisch, „im Hinblick auf die (…) Äußerungen des Antragstellers in der Vergangenheit und unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG“. Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre. Jebsen nahm daraufhin seinen Antrag zurück und muss nun nicht nur für die Gerichts-, sondern auch für die Anwaltskosten der Antilopen Gang aufkommen.
Wenn man von der Gesetzgebung oder der Juristerei keine Ahnung hat, sollte man nicht mit derlei Texten um sich schmeißen.
In diesem Verfahren ging es nicht darum die Frage zu klären, ob Jebsen Antisemit ist oder nicht. Es ging darum, ob der Unterlassungsklage statt gegeben wird oder nicht. Also, ob per Rechtswegen verboten wird, dieses Lied um das es ging, zu spielen oder zu verbreiten. Mit dieser Klage hatte Jebsen so gut wie keine Chance. Entweder hatte er ganz besondere Gründe für diese Klage und hat eine Niederlage sehenden Auges in Kauf genommen, oder er hat schlechte Anwälte bzw. solche die ihm gerne in die Taschen greifen. Die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre wird in diesem Land (zumindest von der Judikative) im besondern Maße geschützt. Selbst wenn Bushido dich in einem seiner Lieder als "schwulen Hurensohn" bezeichnen würde, hättest du vor Gericht wenig Chancen. Nicht weil du ein schwuler Hurensohn bist, sondern weil Bushidos Anwälte mit der Freiheit der Kunst argumentieren würden. In der Urteilsverkündung wurde nur nochmal unterstrichen, dass Jebsen in der Vergangenheit dem Vorwurf des Antisemitismus ausgesetzt war - deswegen auch "Im Gegenteil, das Landgericht Köln beurteilte den Anspruch Jebsens
kritisch" und nicht "Im Gegenteil, das Landgericht Köln verwies auf das Urteil von Gericht X, vom xx.xx.xxxx, wo Jebsen für antisemitische Äußerungen schuldig gesprochen wurde".
So, Punkt 2.
Die Leugnung des Holocaust ist in Deutschland ein Straftatbestand. Leugnet man den Holocaust kann man vor einem Gericht enden. Leugnet man den Holocaust im stillen Kämmerlein, wird es wohl nicht passieren das man vor einem Gericht landet, da hier der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter" zu tragen kommt. Leugnet man ihn öffentlich,
muss ein Staatsanwalt Klage erheben und darf ausdrücklich nicht auf einen Kläger von Außen warten, also eine Zivilklage. Diese ist nicht geschehen! Der RBB hat sich dann auch offiziell von den Vorwürfen des Antisemitismus distanziert und mangelnde journalistische Sorgfalt als Kündigungsgrund angegeben.
Also man kann festhalten, Ken Jebsen ist von
Rechtswegen kein Holocaustleugner oder Antisemit.
Mit Recht kann die Karikatur, die Lars Mährholz zeitweilig auf seiner Internetseite eingestellt hatte, als antisemitisch bewertet werden. Das gleiche gilt für die von der Beklagten zitierten Anfragen des Ken Jebsen an Hendryk M. Broder oder die Bundeskanzlerin
www.jutta-ditfurth.de/dl/dl.pdfa?download=Elsaesser-gegen-Ditfurth-I-Instanz-20141210.pdf
Erstmal muss man festhalten, dass sowohl Frau Ditfurth als auch Herr Broder, (ebenfalls) äußerst fragwürdige Gestallten sind. Frau Ditfurth versucht ihrer zunehmenden Belanglosigkeit in der Politik, durch verbale Angriffe gegen verschiedenste Personen entgegenzutreten. Außerdem war sie (ebenfalls) lange Jahre Weggefährtin von Herrn Elsässer. Zu Broder will ich eigentlich nicht viel sagen - ich hangle mich mal an dem Satz entlang und sage...
Fierna schrieb:Mit Recht kann die Karikatur, die Lars Mährholz zeitweilig auf seiner Internetseite eingestellt hatte, als antisemitisch bewertet werden.
Mit recht
können die Texte und Essays, die Broder publiziert, als rassistisch und fremdenfeindlich bewertet werden.
In der Art und Weise wie Ditfurt die Vorwürfe in Worte packt, kann man erkennen das sie genau weiß, dass sie ihre Vorwürfe nicht beweisen kann und diese keiner gerichtlichen Prüfung standhalten würden. Und dennoch kann sie damit ihren Rufmord betreiben und den Antisemitismus als politisches Totschlagargument nutzen, ohne das Jebsen dies in irgendeiner Weise unterbinden kann.