@lawine Künftig wird bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu begehen.
Entsprechender Gesetzesteil:
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
Das heißt der Betreffende muss (1) bereits terrorverdächtig sein und (2) direkt von Deutschland nach Syrien reisen. Ich glaube, es gibt nicht mal mehr Flugverbindungen nach Damaskus. Außerdem wird so einer, der dort zum IS oder sich ausbilden lassen will, auf Umwegen dorthin reisen, meistens über die Türkei, und das ist nicht illegal. Dieses Gesetz ist also ein Marzipanschwert.
Um die unerkannte Wiedereinreise potentieller Dschihadisten nach Deutschland zu unterbinden, wird durch Änderungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz zudem eine gesetzliche Grundlage für die Ungültigkeit der Dokumente geschaffen. Dadurch wären die sich im Ausland befindlichen radikalisierten Personen nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedokuments, könnten innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden.
"Auch dieses Gesetz wird die Ausreise und Wiedereinreise nicht vollständig verhindern können. Es gibt kein Allheilmittel gegen den Terror. Aber wir haben die verdammte Pflicht, alles zu tun, was in unseren Kräften steht, um die Gefahr von Terroranschlägen und die Beteiligung Deutscher daran - im In- und Ausland - zu vermindern. Deswegen ist dies ein wichtiger Baustein - andere werden folgen oder sind bereits Gesetz", so de Maizières Bewertung zum Gesetzesvorhaben am heutigen Nachmittag im Deutschen Bundestag.
Mit anderen Worten: Jedem Terrorverdächtigen, der in Syrien vermutet wird, dessen Pass kann für ungültig erklärt werden. Auf diese Weise will man eine rechtliche Grundlage für eine mögliche Inhaftierung schaffen. Er wird dann halt nicht wegen einer terroristischen Straftat bestraft, sondern wegen Reisens mit einem ungültigen Pass. So kann man es natürlich auch machen.
;) Es fehlt weiterhin ein Paragraf, der die Ausbildung in einem mutmaßlichen ausländischen Terrorcamp unter Strafe stellt. Außerdem ist das Reisen mit einem ungültigen Pass kein Straftatbestand, der automatisch in den Knast führt, sondern allerhöchstens gut für eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Es gibt ja auch noch das Passgesetz, in dem eben dieser neue Paragraf verzeichnet ist, und das gehört nicht mal zum Strafgesetz.