Zwischen Mann und Frau sind in einer traditionellen Ehe die Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Dem Mann kommt der Unterhalt der Familie zu (solange die Ehe besteht), der Frau die Sorge um die Kinder und den Haushalt. Es ist die Pflicht der Ehefrauen, ihren guten Ruf zu bewahren und ihrem Mann zu gehorchen, gemäß Sure 4:34: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor ihnen ausgezeichnet hat, und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen machen ... Und wenn ihr fürchtet, dass die Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, entfernt euch von ihnen im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen, dann unternehmt nichts weiter gegen sie!" und Sure 2:228: "Und die Männer stehen eine Stufe über ihnen". Diese Pflicht zum Gehorsam der Frau kann genau wie die Verpflichtung zum Unterhalt vor Gericht eingeklagt werden. Ungehorsam seitens der Frau ist nur gestattet, wenn der Mann seinerseits seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, also z. B. keinen Unterhalt mehr leistet, der Frau ihre Morgengabe nicht übergeben hat (eine bestimmte Summe an Geld oder Geldwert, der im Ehevertrag als Brautgabe vereinbart wird) oder er ihren Besitz angreift. Ansonsten ist der dauerhafte Ungehorsam der Frau ein Scheidungsgrund oder kann Anlaß für eine gerichtliche Verurteilung der Frau sein.
Der Mann als Familienoberhaupt hat die Entscheidungsgewalt über den Wohnort der Familie, die Berufswahl, den Handlungsspielraum der Frauen und Kinder und über ihre Ausbildung.
http://www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M5eaf425702d.0.html (Archiv-Version vom 28.09.2015)Könnt euch gerne mal reinlesen. LG