@Fedaykin:
Du scheinst das ad absurdum in deiner Aussage "Wer anderen ihr Grundrecht zu LEBEN nimmt verdient es nicht." nicht zu erkennen. Du sprichst Dich damit selber zugleich des Lebens unverdient, wenn Du diese Ideologie als Grundlage verwendest, über anderer Leben und Tod zu entscheiden.
Wo beginnt psychische Krankheit??? Wer kann sich erheben, zu bestimmen, was normal ist und was nicht? Eine Anmaßung sondersgleichen. Die Geschichte hat zur Genüge aufgezeigt wie fehlbar solche Werturteile sind.
Ich lese diese Frage zum ersten mal von Dir (hab sie vielleicht übersehen), aber ich habe keine Angst vor einer Antwort - wieso auch??? Also: Ja, auch die Hinrichtungen im Zuge der Nürnberger Prozesse waren Mord! Wieso sollten diese etwas anderes sein? Ein funktionierendes Rechtssystem ist nur möglich, wenn es unabhängig von subjektiven oder emotionalen Werturteilen unterschiedslos angewandt wird. Justitia sind nicht umsonst die Augen verbunden. Alles andere öffnet der Willkür und der Fehlbarkeit Tür und Tor.
@t.durden:
Es geht mir nicht um eine Beleidigung, sondern als Stammtischniveau bezeichne ich lediglich den intellektuellen Hintergrund der Argumentationsweise so mancher Befürworter, nicht den Befürworter selber. Meine Position sollte eigentlich klar ersichtlich sein, aber ich stelle sie hier gerne dar:
Todesstrafe? Ein deutliches und klares NEIN! Eine Zivilisation, die in einem langen Prozess unsere heutigen Grundrechte entwickelt hat, in der die Würde und das Leben eines JEDEN Menschen als unantastbar gesichert ist, darf an seinen Werten nicht von jenen rütteln lassen, die solch ein hohes Zivilisationsverständnis nicht erlangt haben. Jene Organe, dir respektabel über das Recht und Unrecht anderer richten, können und dürfen nicht zugleich selber das gleiche Unrecht begehen, über das sie sich zu urteilen befähigt sehen und diesbezüglich das Vertrauen des Volkes genießen. Und wer bitte ist schon in der Lage, sich tatsächlich ein absolutes objektives Bild eines anderen Menschen und seiner Psyche machen zu können? Niemand! Wer kann mit Sicherheit sagen, dass jemand, der einen Mord beging, erneut einen begehen wird, sobald er auf freien Fuß ist? Niemand! Zudem ist die Definition, was Verbrechen ist und was nicht und wie ein Verbrechen zu beurteilen ist, sehr fehlbar und immer abhängig von der gegenwärtigen Ethik und gesellschaftlichen Werten. Würde die Rechtssprechung von solch subjektiver kurzsichtiger Gesinnung beherrscht werden, wie dies hier so mancher zum Besten gibt, wäre dieses Land ein Chaos und hunderte Jahre Entwicklung zunichte gemacht.
Es ist nicht nötig, Mörder umzubringen, um die Gesellschaft zu schützen. Es gibt nicht zu umsonst Gefängnis sowie in bestimmten Fällen sogar lebenslange "Verwahrung" von Personen, die absehbar und unbekehrbar eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellen. Ich meine, dass eine 15-jährige Gefängnisstrafe gewiss keine Annehmlichkeit ist. Unsereiner hat noch nicht mal einen Tag in Haft verbracht, und kann sich davon vermutlich keine Vorstellung machen, was dies tatsächlich bedeutet.
@antigravitation:
ich stimme Dir völlig zu, dass es in der Rechtssprechung sowie in der Gesetzgebung auch völlige Unverhältnissmäßigkeiten und Ungerechtigkeit gibt und es noch viel Entwicklungsbedarf gibt, was wohl in der menschlichen Natur liegt. Das alleine aber zeigt bereits auf, wie fehlbar ein solch "mildes" Rechtssystem ist. Menschliche Fehlbarkeit wird durch radikalere Systeme nicht gemindert, sondern zieht u. a. auch entsprechend gravierendere Fehlbarkeiten nach sich. Wir können nicht die Werte solch eines Systems für uns in Anspruch nehmen und genießen, gleichzeitig aber die Türen für gegenteiliges öffnen.