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Amoklauf in Graz, 3 Tote, ~50 Verletzte
20.06.2015 um 16:38@vielefragen
Richtig und grundsätzlich auch positiv. Nicht falsch verstehen, Gewalt ist natürlich immer zu verurteilen, aber vor allem im häuslichen Kreis, wenn zB Frau und Kinder vorhanden sind, ist das einfach ein Rahmen in dem Gewalt erst Recht nicht vorkommen darf.
Traurig ist es, wenn der Täter dann andere Wege sucht seiner Aggression freien Lauf zu lassen. Nachdem man ihn aus der Wohnung weggewiesen hat, hätte man ihn zumindest ins Verhör nehmen müssen, eventuell auch einen Psychologen dazuholen müssen, um festzustellen, ob man ihn überhaupt frei herumlaufen lassen kann oder ob man ihn nicht zum Schutz der Allgemeinheit hätte in einer Nervenheilanstalt (zB) unterbringen müssen.
Wobei das natürlich schwer zu beurteilen ist, nicht jeder der seiner Frau eine scheuert (ist jetzt nur ein Beispiel) setzt danach zum Amoklauf an und rast mit 100 km/h in der Fußgängerzone in Menschenmengen. Da kann man von öffentlicher Seite jetzt zB damit argumentieren, dass niemand mit so etwas hätte rechnen können.
So wie die Sache ausgegangen ist kann man aber wohl trotzdem davon ausgehen, dass man hier fahrlässigerweise eine tickende Zeitbombe auf die Menschheit losgelassen hat.
@Syrah
Natürlich wird man bei einer Wegweisung nicht durch eine unsichtbare Wand daran gehindert, den Ort des Geschehens trotzdem aufzusuchen. In schwereren Fällen werden aber häufig zivilgekleidete Polizisten, getarnt als Spaziergänger, Jogger o.ä. in der Nähe postiert um ein erneutes Eindringen in die Wohnung zu verhindern. Aber klar ist natürlich dass die Gefahr mit einer Wegweisung nicht vollständig behoben ist.
Richtig und grundsätzlich auch positiv. Nicht falsch verstehen, Gewalt ist natürlich immer zu verurteilen, aber vor allem im häuslichen Kreis, wenn zB Frau und Kinder vorhanden sind, ist das einfach ein Rahmen in dem Gewalt erst Recht nicht vorkommen darf.
Traurig ist es, wenn der Täter dann andere Wege sucht seiner Aggression freien Lauf zu lassen. Nachdem man ihn aus der Wohnung weggewiesen hat, hätte man ihn zumindest ins Verhör nehmen müssen, eventuell auch einen Psychologen dazuholen müssen, um festzustellen, ob man ihn überhaupt frei herumlaufen lassen kann oder ob man ihn nicht zum Schutz der Allgemeinheit hätte in einer Nervenheilanstalt (zB) unterbringen müssen.
Wobei das natürlich schwer zu beurteilen ist, nicht jeder der seiner Frau eine scheuert (ist jetzt nur ein Beispiel) setzt danach zum Amoklauf an und rast mit 100 km/h in der Fußgängerzone in Menschenmengen. Da kann man von öffentlicher Seite jetzt zB damit argumentieren, dass niemand mit so etwas hätte rechnen können.
So wie die Sache ausgegangen ist kann man aber wohl trotzdem davon ausgehen, dass man hier fahrlässigerweise eine tickende Zeitbombe auf die Menschheit losgelassen hat.
@Syrah
Natürlich wird man bei einer Wegweisung nicht durch eine unsichtbare Wand daran gehindert, den Ort des Geschehens trotzdem aufzusuchen. In schwereren Fällen werden aber häufig zivilgekleidete Polizisten, getarnt als Spaziergänger, Jogger o.ä. in der Nähe postiert um ein erneutes Eindringen in die Wohnung zu verhindern. Aber klar ist natürlich dass die Gefahr mit einer Wegweisung nicht vollständig behoben ist.