@Aldaris Aldaris schrieb:Natürlich kannst du niemandem verbieten, mit so 'ner Weste rumzulaufen, aber wenn da Gruppen mit diesen Westen durch die Stadt gehen, dann muss das unterbunden werden. Denn die Message ist klar. Es geht um eine Form der Amtsanmaßung, auch wenn es dieses Amt nicht gibt. Man will dadurch eine Präsens, eine Stärke zeigen, die wir nicht tolerieren dürfen.
Genau, man kann das Tragen dieser Westen nicht verbieten, deshalb wurde die Anklage vom Landgericht ja auch abgewiesen. Vielleicht hätte man es lieber mit Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demo versuchen sollen, denn durch die Uniformierung samt Schriftzug und die Anzahl (mehr als zwei) der selbsternannten Sittenwächter, könnte dies so ausgelegt werden.
Und nein, es geht nicht um eine Form der Amtsanmaßung, es geht vielmehr um das Vortäuschen von moralischer Autorität. Und solange die nichts kriminelles machen, andere Menschen nötigen, bedrängen oder gar bedrohen, kann man nix machen.
Hier mal der Gesetzestext:
§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1.
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2.
die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3.
die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4.
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.htmlUnd da es weder im In- und Ausland eine offizielle Shariah-Police gibt, kann es auch keine Amtsanmaßung sein.
Aldaris schrieb:Man will dadurch eine Präsens, eine Stärke zeigen, die wir nicht tolerieren dürfen. Gleiches gilt eben auch für die selbsternannten Sittenwächer von Der Rechte, die in Dortmund patroullierten.
Ja, aber niemand will "Die Rechte" wg ihrer gelben T-Shirts anzeigen. Wäre auch blödsinnig.
Aldaris schrieb:Es geht nicht um die Muslime, die hier leben. Es geht darum, dass solche Arten von Bürgerwehren oder wie man das nennen will, eine Art Dominanz darstellen.
Also der Shariah-Police um Sven Lau ging es hauptsächlich um muslimische Jugendliche, die vom Weg des Propheten abgekommen sind und Bier trinken, Discos besuchen und Dinge tun, die junge Menschen halt tun.
Dich oder mich hätten die bestimmt nicht angequatscht, um uns auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, dafür haben die diese LIES-Stände mit der Koranverteilung.