Glünggi schrieb:abei sollte natürlich immer der Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen.. was dann wiederum einer individuellen Beurteilung bedarf.
Genauso muss das alles neutral ausgearbeitet werden und sollte sich nicht auf eine bestimmte Gruppe beschränken.
Die Gruppe der Verbrecher definiert sich dann schon von selbst.
Wir haben einfach keine Justiz die den Anforderungen entspricht.
Vergewaltigungen, Körperverletzung, ect. muss viel härter Bestraft werden.
Da würde ich bei dem Fall hier ebenfalls unterscheiden zwischen Amtsanmaßung als Scherz, zum Zweck des Betruges ( hier kommt ja ohnehin der Betrug auch noch hinzu) und dann eben wenn mit der Amtsanmaßung die öffentliche Sicherheit aufgrund einer wie auch immer gearteten fanatischen Motivation(wird dann meistens Religion sein) gefährdet wird.
Da ist es egal ob nun ein radikaler Christ sich vor einer Abtreibungsklinik aufhält und Frauen angreift oder eben die Schariadeppen einen auf Taliban in Wien machen.
Da kommen dann immer Einschüchterungen und wie man auch sieht Körperverletzung hinzu. In dieser Kombination muss es dann eine harte Mindeststrafe geben.
Natürlich, wenn sich so ein Patient lediglich als Schariawächter ausgibt aber sonst nichts tut ( Drohungen, Körperverletzung), kann man mit einer empfindlichen! Geldstrafe und einer Bewährung auskommen, inklusive Wertekurs, damit der mal lernt wo er sich auf der Landkarte befindet.
Aber was rede ich da. Wenn man bei uns eine alte Frau anal vergewaltigt bekommt man 20 Monate und das verkündet der Richter schon so, als wäre es eh schon hart weil die Tat so brutal war.
Da ist dann wirklich alles verloren.
Raptor schrieb:Das bleibt zu diskutieren und zu lösen, ausländische Täter ausweisen und inländische Täter in ein Gefängnisprogramm inhaftieren welches auf solche Fälle spezialisiert ist. Haftdauer wird vom Richter geprüft und entschieden.
Wäre ein Anfang.