DonUnbegabt schrieb:Wenn man die Rolle eines Assistenten in einer Ermittlung , sofern man das überhaupt so bezeichnen kann nicht erkennst ist man natürlich empfänglich für jede Story. Nach deinen aussagen scheint das wohl ein loser verein zu sein der nach gutdünken irgend etwas dazu beiträgt.
Sind wir bei Wünsch Dir was? Nein.
Die OPCW und Deutschland agieren nach Gesetz, Abkommen und Regeln. Alles was das Chemiewaffenverbot betrifft hat Russland selbst mit Unterschrift bestätigt.
Wenn Russland und so gewisse Possenspieler wie Du nicht in der Lage sind eben Texte zu lesen inklusive zu verstehen nicht das Problem der anderen Staaten, Organisationen oder Menschen.
Ich bin weder Assistent von jemandem oder was. Du hast wohl Paranoia. Ich verweise lediglich auf den Punkt es gibt Abkommen, Gesetze und Vereinbarungen. An die hat man sich zu halten.
Auch Russland. Bitte nenn doch die Punkte inklusive Angabe der Gesetze, Parameter oder Artikel wo Deutschland oder andere gegen was verstoßen.
Arbeite es raus. Wenn Du das machst reden wir weiter. Nur grundsätzlich zur Info.
Zum Märchen aktuell es würde Deutschland gegen was wie das Europäische Abkommen usw. verstoßen.
Deutschland hat was Rechtshilfeersuchen usw. angeht genau folgende Vereinbarungen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen
Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag von 1958 gilt weiterhin im Verhältnis zur Russischen Föderation; er enthält jedoch keine Regelungen zur Rechtsverfolgung. Es gibt auch kein bilaterales Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Russland.
Multilaterale Abkommen für Rechtshilfe:
Haager Übereinkommen über den Zivilprozess vom 1. März 1954
New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 (New Yorker Konvention)
Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 196
Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15. November 1965
Quelle:
https://germania.diplo.de/ru-de/service/08-SonstigekonsularischeDienstleistungen/rechtsberatung/1253044Wir verstoßen als Deutschland also gegen gar nichts. Weiterhin gilt das Nawalny in Deutschland behandelt wurde. Es gilt unser Gesetz, nicht das von Russland.
Unser Gesetz besagt das Nawalny zustimmen muss was Informationen, Analysen, Befragungen usw. angeht oder Übermittlung seiner Daten.
Hat Er nicht bisher. Und russische Ermittler in Deutschland. Auf welche Grundlagen bitte?
Das vertrauliche Informationen natürlich Geheimsache sind versteht sich von selbst.