Negative Religionsfreiheit in Deutschland
26.07.2014 um 14:22Es ist ja immer die Rede von der Religionsfreiheit. Doch das scheint hierzulande nur "Freiheit, einer der Weltreligionen anzugehören" zu bedeuten. Wenn man gar keiner Religion angehört guckt man oft in die Röhre. Beispiel: Ich als nichtreligiöser Mensch muss mein Kind in der Grundschule religiöser Indoktrination aussetzen, obwohl ich das für mein Kind absolut nicht will. Ethinkunterricht wird keiner angeboten.
Wäre es da nicht sinnvoll, einmal ganz explizit auch die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit von Religion, als einklagbares Grundrecht ins Grundgesetz und möglicherweise auch in die UN-Menschenrechtscharta aufzunehmen?
Wäre es da nicht sinnvoll, einmal ganz explizit auch die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit von Religion, als einklagbares Grundrecht ins Grundgesetz und möglicherweise auch in die UN-Menschenrechtscharta aufzunehmen?