@canales canales schrieb:Das dumme ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Krim noch ein Teil der Ukraine war und der regionale Präsident oder wie auch immer er sich bezeichnet gar kein Recht hatte fremde Truppen zu Hilfe zu rufen.
Erzähl das den Krimäern. Am besten Aksjonow persönlich. Dann hält er dir halt die UN Charta und das Selbstbestimmungsrecht der Völker unter die Nase. Niemand hat das Recht die Bevölkerung einer Region dazu zu zwingen einer bestimmten Zentralregierung anzugehören.
canales schrieb:Oder drohte etwa ein Genozid, oder massenhafte Vertreibung ?
Das werden die Krimäer besser wissen. Abgesehen davon spielt das völkerrechtlich auch gar keine Rolle. Siehe UN Charta und das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Keine Frage ist die Ukrainische Verfassung durch die Abspaltung per Referendum verletzt. Das Völkerrecht jedoch nicht. Das Völkerrecht regelt überhaupt keine innerstaatlichen angelegenheiten sondern findet nur bei innerstaatlichen Beziehungen anwendung. Mit anderen Worten ist die Abspaltung der Krim überhaupt kein Gegenstand des Völkerrechts, sondern wenn dann des Staatsrechts.
Wenn wir schon dabei sind, eine Frage.
Nach dem gewaltsamen Machtwechsel in Kiew, welches Recht hatten denn die neuen Machthaber Anspruch auf die Territoriale Integrität zu erheben und sich dabei auf die Verfassung zu berufen, wenn sie selbst über keinerlei politische Legitimität verfügten?