@Schandtat Schandtat schrieb:Diese Belege waren falsch. Die mittelbare Drittwirkung lässt sich hier nicht anwenden. Hab ich in meiner Antwort ja schon erläutert.
Ich beziehe mich in meiner Auseinandersetzung mit deinen Strafbarkeitsvorwürfen nicht auf eine Drittwirkung - sondern gehe darin ausschließlich auf deine Äußerungen ein...zitiere sie und belege damit meine Darstellung. Ich benutze tatsächlich deine eigene Aussage 1:1 als Beweis für meine Darstellung, weil du es selbst zugegeben hast:
Schandtat schrieb:Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden.
Beitrag von Schandtat (Seite 30)Du erklärst also, daß du davon ausgegangen bist, daß ich mich strafbar verhalten würde...und legst mir damit ohne wenn und aber eine Straftat nahe. Diese Belege sind nicht falsch - sie sind ohne Abänderung aus dem Original übernommen und somit unbestreitbar. Dein Versuch die Themen zu vertauschen (in die Randdiskussion über die Strafbarkeit der Flugblätter bringst du Argumente aus der Randdiskussion über die "mittelbare Drittwirkung") wirkt hilflos - deine Behauptung, daß meine Belege (-> Zitate aus deinen Beiträgen) falsch seien ist schlicht gelogen.
Für denjenigen, den diese Randdiskussion noch interessiert: Diese Unterstellung war aus dem Grund einigermaßen relevant, weil sich Schandtat über die gesellschaftliche Vorverurteilung Edathys beschwerte - sich aber selbst solcher Vorverurteilungen bedient ("Kritiker Edathys sind bereit Straftaten zu begehen, um Edathy Schaden zuzufügen") um eine Atmosphäre der Kriminalisierung zu erschaffen. Das ist eben momentan der aktuelle Kurs der Edathy-Symphatisanten, die in ihrem Gegenangriff nun jegliche Empörung in ein negatives Licht rücken möchten. So werden in seinen Beiträgen solche Kritiker als "hysterische Bauern" verunglimpft und ihre moralische Bewertung als "Lynchmop-Justiz" dargestellt.
Schandtat schrieb:Die Frage ist aber ob Edathy dies zum Zeitpunkt des Kaufs der Bilder wusste.
Nein, die Frage ist ob man das NICHT wissen kann. Weil es durch das Angebot des Vertriebes nicht vorstellbar ist, daß jemand nicht bemerkt, wo er sich da gerade aufhält, ist nun der Beschuldigte in der Pflicht seine Darstellung ("ich konnte das ja nicht wissen") zu beweisen. Im Rahmen der hiesigen Diskussion würde es mir allerdings schon reichen, wenn du mir ein glaubwürdiges Szenario schilderst, demzufolge man sich durch das Angebot eines Kinderporno-Händlers wühlt (und dabei seine Bestellungen tätigt)...und dabei nicht bemerkt, was da sonst noch so angeboten wird.
Schandtat schrieb:Die Homepage wurde von den Leuten betrieben die Edathy diese Bilder verkauft haben. Das heißt nicht, dass Edathy diese Bilder auf der Homepage gekauft hat.
Reine Spekulation. Edathy hat bis jetzt mit keinem Wort bestritten die Dateien auf der Homepage gekauft zu haben...
Schandtat schrieb:Falsch. DU bist der Meinung dass du behauptete Fehlannahmen ignorieren kannst. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit (an die dein persönliches Urteil natürlich nicht gebunden ist) nichts zu tun. In einem Gerichtsverfahren wird diese Behauptung nicht ignoriert sondern überprüft.
Biete mir ein Beispiel an, bei dem ein Holocaustleugner dahingehend überprüft wurde, ob er möglicherweise tatsächlich nichts von der Offenkundigkeit des Shoa wusste...und ihn darum auch nicht "leugnen" konnte.
Schandtat schrieb:Das wäre aber (wenn diese Person es besser wissen müsste) ein Fall grober Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit ist im Fall eines Täters der nicht weiß, dass seine Waffe nicht tötet offensichtlich. Bei Edathy ist sie es wie gesagt nicht.
Du bist der Meinung ein Axtmörder, der behauptet nicht geahnt zu haben, daß er mit einer Axt Menschen verletzen könne, würde dann tatsächlich nur wegen "grober Fahrlässigkeit" verurteilt werden? :oD
Schandtat schrieb:Wenn ich mich richtig erinnere hat Edathy nur gesagt, dass sein Interesse an den Kindern künstlerischer Natur war. Wofür er den Händler hielt hat damit ja nichts zu tun.
Na, er wird diesen Vertrieb doch irgendwie zugeordnet haben - insbesondere, weil man bei dem Angebot nackter Kinder besonders sensibel sein wird - wie darf ich mir das also Vorstellen? Edathy gab sich in der Öffentlichkeit gerne als entschiedener Gegner von Kinderpornographie...wie soll ein Szenario abgelaufen sein, demzufolge dieser Mann trotz des Angebotes solcher Bilder/Filme vor der Bestellung nicht das Bedürfnis hat zu überprüfen, ob da nicht auch hartes Material angeboten wird?
Und wie steht es um das Material, daß er besessen hat? Er gibt ja zu Material erworben zu haben, auf dem Minderjährige und sogar Kinder (laut Medien von mindestens einem 8 Jährigen) nackt zu sehen waren. Da er dafür auch Geld bezahlt hat, war im folglich auch klar, daß diese Daten zu kommerziellem Zweck genutzt wurden. Wie kann man Nacktaufnahmen von Achtjährigen kommerziell anbieten, ohne dieses Kind zu mißbrauchen?
Edathy WUSSTE, daß diese Kinder mißbraucht wurden! Das ergibt sich aus dem einfachen Fakt, daß ein kommerzielles Angebot solcher Abbildungen bereits einen Mißbrauch darstellt. Edathy nahm das billigend in Kauf. Das ist bis jetzt durch eine peinliche Gesetzeslücke noch nicht strafbar...aber Grund genug diesen Menschen zu verachten.
Er erklärt in seinem Interview sogar, daß er generell Kindersex nicht als moralisch verwerflich einstuft:
In der Kunstgeschichte hat der männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, übrigens eine lange Tradition. Man muss daran keinen Gefallen finden, man darf es aber, ohne darüber öffentlich Rechenschaft abzulegen zu haben.
https://www.facebook.com/edathy/posts/688694261193344?stream_ref=10Edathy bagatellisiert diesen Mißbrauch also nicht nur bei Nacktdarstellungen - auch bei konkreten Aufnahmen vom Akt leugnet er einen grundsätzlichen Mißbrauch der Protagonisten und geht dabei auch explizit auf Kinder ein. Es wundert mich in diesem Zusammenhang, daß sich der traditionsbewusste Edathy so sehr über den "öffentlichen Pranger" empört, dem er sich gegenwärtig ausgesetzt fühlt...haben Pranger doch schließlich ebenfalls eine lange Tradition.
Und abschließend noch eine Auffälligkeit am Charakters von Edathy: nach all diesen "zufälligen Ungereimtheiten" rund um seinen Fall (verschwundene PCs, etc.), würde sich ein echter Gegner von Kinderpornographie damit abfinden, daß er trotz Unschuld halt einfach unfassbares Pech hatte und die öffentliche Empörung akzeptieren. Edathy aber macht der Gesellschaft - die ihm nicht glaubt - schwere Vorwürfe. Als eine noch viel härter Vorverurteilung im Zschäpe-Fall um sich griff, hat er dies trotz seiner Funktion nicht kritisiert. Solange die Gesellschaft mutmaßliche Nazis vorverurteilt scheint ihn das nicht zu belasten - aber mutmaßliche Pädokriminelle haben selbst bei zum Himmel schreienden Hinweisen gefälligst ein Recht auf eine neutrale Reaktion! Doppelmoral - Level: Boss.