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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

1.283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grüne, Homophobie, Baden-würtemberg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:33
@KillingTime

Man wird sehen ob man es in Baden-Würtemberg kann oder nicht. ;)

Abwarten wenn der Bildungsplan greift und dann kann man sicher Schlüsse ziehen ob es gut oder schlecht ist.


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:34
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:wenn der Bildungsplan greift
s/Bildungsplan/Masterplan/
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Man wird sehen ob man es in Baden-Würtemberg kann oder nicht. ;)
Menschenexperimente sind abzulehnen.


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:34
@Bone02943
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1, 2:

„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Art. 7 Abs. 3 GG befasst sich mit dem Religionsunterricht an Schulen.

Nach Art. 33 Abs. 3 GG ist der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte und der Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis.

Zusätzliche Bestimmungen zur Religionsfreiheit gibt es in den sogenannten Religionsartikeln der Weimarer Verfassung (WRV), die in das Grundgesetz übernommen wurden:[1]:

Artikel 136 WRV regelt, dass die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Außerdem darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137 WRV regelt, dass keine Staatskirche besteht und die Vereinigung zu Religionsgesellschaften gewährleistet wird. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes, sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

Artikel 138 WRV regelt, dass Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhten, durch die Landesgesetzgebung abgelöst werden. Die Grundsätze hierfür stellt die Bundesregierung auf. Das Eigentum der Religionsgesellschaften und religiöser Vereine werden gewährleistet.

Artikel 139 WRV regelt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben.

Artikel 141 WRV regelt, soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, dass die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen sind, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.


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21.01.2014 um 20:35
@Chavez
Hier gibts die Schulpflicht,Religion kannste zuhause oder im Götzentempel an der Ecke


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21.01.2014 um 20:36
@Chavez

Das alles ist kein Freibrief um bestehenden Gesetze zu brechen.


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21.01.2014 um 20:37
@Bone02943
@Warhead
Muss man also das Grundgesetz umschreiben.


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21.01.2014 um 20:38
@Chavez

Ich wette im GG steht auch wie und wann die Religionsfreiheit ein Ende hat.


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21.01.2014 um 20:38
@Chavez
Das wurde schon mehrmals geändert


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21.01.2014 um 20:40
@Warhead
@Bone02943
Ja aber der Artikel über die Religionsfreiheit wurde nicht geändert. Es werden einige Klagen auf unseren Staat zukommen.


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21.01.2014 um 20:41
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das alles ist kein Freibrief um bestehenden Gesetze zu brechen.
Gesetzesbruch sehe ich hier eigentlich nirgends.


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21.01.2014 um 20:42
@Chavez

So wie die abgewiesene Klage einer türkischen Schülerrin, die sich wegen ihrer Religion nicht in der Lage sah, am Schwimmunterricht teilnehmen zu können?


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:42
@KillingTime

Die Schulpflicht ist gesetzlich verankert.


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21.01.2014 um 20:48
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:So wie die abgewiesene Klage einer türkischen Schülerrin, die sich wegen ihrer Religion nicht in der Lage sah, am Schwimmunterricht teilnehmen zu können?
Das ist ja Quatsch es gibt doch Badeanzüge für Muslime. Also gibt es einen Ausweg.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Die Schulpflicht ist gesetzlich verankert.
Die Religionsfreiheit aber auch du kannst doch die von der Religion abmelden wenn du willst. Warum soll es nicht möglich sein sich von diesem Unterricht abzumelden?


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:51
@Chavez

Natürlich kann man der Religion den Rücken kehren, es gibt ja auch keine gesetzliche Religiospflicht, aber eine Schulpflicht, die gibt es.

Außerdem soll doch jemand klagen, ich denke ein Gericht wird auch der Auffassung sein, das es zumutbar ist das ein religiöses Kind auch an einem Unterricht, nach dem neuen Bildungsplan teilnehmen kann.

Es steht jedem frei eine Klage einzureichen. Manche verklagen auch ihre Vermieter weil Tauben auf ihre Fensterbretter kacken. so what


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21.01.2014 um 20:52
Zitat von NerokNerok schrieb:zb. im sexualkunde unterricht erwähnen das es nichtnur unter männlein und weiblein sondern auch männlein + männlein und weiblein + weiblein liebe gibt.
punkt.
das war es eigentlich schon.
Ah jetzt verstehe ich, dass wurde bisher an den Schulen in BW nich gelehrt und um das jetzt den Schülern zu erklären, dafür brauch man gleich einen neuen Bildungsplan. Das war es eigentlich schon.

Gruß greenkeeper


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:56
Außerdem soll doch jemand klagen, ich denke ein Gericht wird auch der Auffassung sein, das es zumutbar ist das ein religioses Kind auch an einem Unterricht, nach dem neuen Bildungsplan teilnehmen kann.
Das ist nicht so einfach wie du denkst. Und für´s Gericht wird das auch nicht so eindeutig sein auf Grund dieses Artikels in unserem Grundgesetz:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 20:57
Zitat von ChavezChavez schrieb:Warum soll es nicht möglich sein sich von diesem Unterricht abzumelden?
weil man sich nicht einfach von bestimmten fächern ausnehmen lassen kann.
was kommt als nächstes? meine tochter soll nicht am mathe unterricht teilnehmen weil zahlen schlecht für frauen sind?

@greenkeeper gibt alle paar jahre nen neuen bildungsplan, so unüblich ist das nicht.


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21.01.2014 um 20:57
@Chavez

Ich sehe nicht wo der Glaube durch diesen Lehrplan eingeschränkt wird.


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21.01.2014 um 21:00
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich sehe nicht wo der Glaube durch diesen Lehrplan eingeschränkt wird.
Zum Beispiel, wenn die Evolutionsgeschichte durchgenommen wird. Vielleicht kommen dann ein paar Hardcore-Religioten auf die Idee, dass Gott die Fossilien einfach so in die Erde gelegt hat, und dass auf der Arche Noah auch Dinosaurier waren.


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Reaktionär im Trend - Homophobie in BW

21.01.2014 um 21:03
@KillingTime

Die Kinder dürfen ja gerne weiter glauben, das Homosexualität eine Sünde ist und Sünder in die Hölle kommen. Das verbietet doch niemand, einzig will man für mehr Toleranz werben und in der Schule schon zeigen das es auch andere sexuell veranlagte Menschen gibt und Paare eben nicht immer nur aus Mann+Frau bestehen.
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Zum Beispiel, wenn die Evolutionsgeschichte durchgenommen wird.
Also in unserer Schule wurde sie durchgenommen, wie wohl überall seit was weiß ich wie viel Jahrzehnten, die Bibel kann dann gerne im Religionsunterricht gelehrt werden.


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