Unruhen in der Ukraine
07.03.2014 um 13:01Kreß: Im Fall Ukraine ist das abwegig. Es gibt keinerlei Hinweise, dass Bevölkerungsteile auf der Krim lebensbedroht waren und dass nur ausländisches Eingreifen sie hätte retten können. Doch ist es nicht überaus interessant, dass Russland urplötzlich den Schutz der Menschenrechte als legitimes Ziel militärischer Gewalt anerkennt?http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-verstoesst-putin-gegen-voelkerrecht-a-957358.html
SPIEGEL ONLINE: Zugleich heißt es allerdings, es gehe nur um den Schutz der eigenen, russischen Leute.
Kreß: Ja, sie legen sich nicht genau fest. Aber unverkennbar ist im Kern die Anerkennung humanitärer Argumente. Die USA haben im Sicherheitsrat schon erklärt, Russland geriere sich verbal wie der selbsternannte Hilfspolizist des Uno-Hochkommissars für die Menschenrechte.
SPIEGEL ONLINE: Missbraucht Putin das Völkerrecht für die eigenen machtpolitischen Ziele?
Kreß: Völkerrechtlich ist das dennoch bedeutsam. Denn was zwischen den Staaten Recht sein soll, bestimmt sich weitgehend nach dem, was zwischen den Staaten anerkannt wurde. Wenn Russland anerkennt, dass staatliche Souveränität unter Umständen einer "humanitären Mission" zu weichen hat, dann kann man Putin daran in der Zukunft festhalten.
SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel in Syrien?
Kreß: Gerade das Beispiel Syrien macht die dramatische Wendung in der russischen Haltung deutlich. Im vergangenen Jahr hat Putin in einem Aufsatz für die "New York Times" den US-Präsidenten vorzuführen versucht, weil dieser gegen die Menschenrechtsverletzungen in Syrien intervenieren wollte. Geradezu leidenschaftlich hat der russische Präsident eine solche Einmischung von außen abgelehnt. In der Ukraine aber soll nun eine "humanitäre Mission" zum Schutz von Menschenleben erforderlich sein.
SPIEGEL ONLINE: Aber Russland stützt sein Eingreifen ja auch auf ein angebliches schriftliches Hilfsersuchen des rechtmäßig gewählten, wenn auch gestürzten Präsidenten Janukowitsch.
Kreß: Auch dieses Argument hat in der Idee etwas Richtiges, greift aber im Fall der Ukraine nicht.
SPIEGEL ONLINE: Immerhin muss man anerkennen, dass Janukowitsch rechtmäßig gewählt war, und seine Amtsenthebung war wohl kaum von der ukrainischen Verfassung vorgesehen.
Kreß: Das stimmt, und darum kann man das Vorgehen Russlands auch nicht vergleichen mit der Situation, in der sich die Sowjetunion 1968 vom Marionettenregime der Tschechoslowakei "zu Hilfe" rufen ließ, um so einen Einmarsch zu rechtfertigen. Wie bei der "humanitären Mission" rechtfertigt sich Putin diesmal mit Argumenten, die grundsätzlich bedenkenswert sind: Es gibt eine interessante und zukunftsweisende Tendenz in der Staatenpraxis, nicht jeden Sturz einer demokratischen Regierung gleich als "vollendete Tatsache" hinzunehmen.
SPIEGEL ONLINE: Dann durfte sich Putin also doch auf die Einladung des gestürzten ukrainischen Präsidenten berufen?
Kreß: Nein. Janukowitsch ist ja nicht das Opfer eines finsteren Putschs geworden, sondern er hat mit seiner weithin als korrupt wahrgenommenen Amtsführung, die am Ende möglicherweise sogar schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Demonstranten einschloss, einen Volksaufstand provoziert. Selbst Putin hat ja zugestanden, Janukowitsch habe keine politische Zukunft mehr. Wenn ein solcher Volksaufstand am Ende Erfolg hat, dann nimmt das Völkerrecht den hiermit verbundenen Regierungswechsel hin.
SPIEGEL ONLINE: Nun könnte der Streit über das russische Engagement auf der Krim durch ein Referendum entschieden werden, durch das die Halbinsel gleich im Ganzen Putins Imperium zugeschlagen wird. Wäre eine solche Annexion unter Berufung auf das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" zulässig?
Kreß: Nein. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gewährt grundsätzlich kein Recht zur Sezession, das auch noch mit bewaffneter Hilfe von außen durchgesetzt werden dürfte.
SPIEGEL ONLINE: Der Kosovo durfte sich vor wenigen Jahren aber auch von Serbien lösen.
Kreß: Dieser Fall wird als eng begrenzte Ausnahme diskutiert. Zuvor hatte die serbische Regierung die Rechte des kosovo-albanischen Volks auf dem eigenen Staatsgebiet auf die schlimmste Weise mit Füßen getreten. Für ein auch nur entfernt vergleichbares Vorgehen der Regierung der Ukraine auf der Krim sehe ich nicht den geringsten Anhaltspunkt.