@Maya108 Maya108 schrieb:@FaIrIeFlOwEr
Dann muß der Vater aber die Vaterschaft anerkennen, damit das Kind den Namen tragen kann, oder ?
also nach deutschem Recht gilt u. a. folgendes:
1. Zunächst ist festzustellen, dass das Namensrecht seit einigen Jahren bei ehelichen und nichtehelichen Kindern gleichgestellt ist. Die Sondervorschriften für nichteheliche Kinder sind entfallen.
2. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist zu unterscheiden, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat:
Wenn die Eltern die gemeinsame Sorgeerklärung vor der Geburt abgegeben, dann können die Eltern den Namen des Vaters oder (!) der Mutter zum Geburtsnamen bestimmen. Als Nachname des Kindes ist also auch der Name des Vaters wählbar, wenn dieser nicht mit der Kindesmutter - also mit Ihnen - verheiratet ist.
das setzt natürlich voraus, dass der Vater auch die Vaterschaft anerkannt hat ...
Die rechtlichen Voraussetzungen in Amerika sind mir leider nicht bekannt, aber ich denke mal, sie werden ähnlich sein.
http://www.123recht.net/article.asp?a=16820&ccheck=1Maya108 schrieb:Mir ist das nämlich bei MJ seinen angeblichen Kindern aufgefallen. Warum heißen sie alle Jackson mit Nachnamen, obwohl sie keine anerkannten Kinder sind ? Das würde doch nicht gehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Deutschland eine Namensänderung des Vor- bzw. des Nachnamens beantragt werden ...
also ich meine nicht die Änderung des Nachnamens bei einem nichtehelichen Kind, wenn die Kinds-Mutter einen anderen Mann heiratet, der nicht der Vater des Kindes ist. Der Ehemann adoptiert dann nicht das Kind, sondern er gibt dem Kind nur seinen Nachnamen - also es findet NUR eine Namensgebung statt.
Ich meine eine richtige Namensänderung ...
Aber auch da sind mir die rechtlichen Grundlagen nach dem amerikanischen Recht nicht bekannt....
Nun haben diese angeblichen Kinder alle den Nachnamen Jackson, wobei dieser Nachname ja in Amerika kein so außergewöhnlicher Name ist, daher könnte man bei der Wahl des Nachnamens vielleicht auch keine so großen Schwierigkeiten haben ...
Von einer Bekannten weiß ich, dass ihr Sohn eine Namensänderung beantragt hatte, hier in Deutschland ~ aus bestimmten Gründen wollte er nicht mehr den Namen des Vaters tragen ~ und er hatte einen typischen amerikanischen Namen gewählt (Johnson, Jackson oder Smith wie bei uns Schmidt, Müller oder Meyer) und dieser wurde ihm auch gewährt ...