Die Legende des King of Pop Michael Jackson
09.12.2011 um 02:11des weiteren veröffentlichte UDG auf seiner (mittlerweile nicht mehr erreichbaren) website folgende information:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#verfahrensuebersicht (Archiv-Version vom 10.12.2011)
2. die marke/das logo wurde auf Antrag des Inhabers gelöscht - dies geschah bereits zum 11.10.2011 und NICHT (wie von UDG angegeben) am 10.11.2011....
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position9
3. (auch) § 48 Markengesetz besagt:
Am 10. November 2011, wurde das am 15. September 2010 erworbene MJ Markenlogo durch Antrag vom USA ESTATE Michael Jackson, vertreten durch John Branca & John McClain1. inhaber dieser marke/dieses logos war seit 22.09.2006 bis zur löschung die firma TePax.....
nach § 48 beim DPMA gelöscht!http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:48FsWgaf5kQJ:www.umadubhe.com/index.php%3Fp%3Dshop%26action%3Dshowproducts%26page%3D1%26cid%3D37%26limit%3D20+wurde+nach+%C2%A7+48+John+Branca+gel%C3%B6scht&cd=1&hl=de&ct=clnk≷=de
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#verfahrensuebersicht (Archiv-Version vom 10.12.2011)
2. die marke/das logo wurde auf Antrag des Inhabers gelöscht - dies geschah bereits zum 11.10.2011 und NICHT (wie von UDG angegeben) am 10.11.2011....
3. (auch) § 48 Markengesetz besagt:
§ 48 Verzichtda der estate (Branca + McClain) NICHT inhaber dieser marke/dieses logos war, KANN die löschung also auch nicht auf IHREN antrag erfolgt bzw. durchgeführt worden sein.... zwar gab es am 09.03.2011 einen Antrag "Dritter" auf Löschung - WER diesen antrag gestellt hat, geht aus den eintragungen des DPMA nicht hervor und somit fehlt der beweis, dass oder ob dies tatsächlich der estate war - entscheidend ist jedoch, dass die löschung letztendlich durch Antrag des Inhabers und somit NICHT des estates erfolgt ist.....
(1) Auf Antrag des Inhabers der Marke wird die Eintragung jederzeit für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im Register gelöscht.
(2) Ist im Register eine Person als Inhaber eines Rechts an der Marke eingetragen, so wird die Eintragung nur mit Zustimmung dieser Person gelöscht.
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__48.html