am 06.12. gab es zum alten MJ-logo folgende diskussion:
Benny007 schrieb:
1. das marken-logo ging in die konkursmasse - wurde mit den übrigen verbliebenen werten versteigert.... also durfte es bis zum abschluss des konkursverfahrens auch nicht mehr genutzt werden...
Merchandising schrieb:
1a. Falsch durfte die ganze Zeit benutzt werden! Kennst dich halt nicht aus!
hier nun ein paar infos zum thema, aus denen ersichtlich wird, welche von den o.g. aussagen stimmte und welche nicht
;):
Was passiert mit einer Marke in der Insolvenz?Was passiert mit einer Marke, wenn der Markeninhaber/das Unternehmen Insolvenz anmelden muss?Die Marke fällt bei Insolvenz des Markeninhabers gemäß § 35 InsO in die Insolvenzmasse (vgl. Urteil des Bundespatentgerichts, Az. 29 W (pat) 44/06).
Hat der Insolvenzverwalter dann vollen Zugriff oder kann der Unternehmer frei darüber entscheiden, was mit seiner Marke passiert?Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt der Unternehmer zwar Inhaber der Marke (und der mit der Marke verbundenen Rechte und Pflichten, § 80 Abs. 1 InsO),
er verliert jedoch seine Berechtigung über das Vermögen der Insolvenzmasse – und somit die Marke – zu verfügen. Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über.
Kann ein Unternehmen, das sich in einem Insolvenzverfahren befindet und weiterarbeitet auch noch neue Marken anmelden?Da der Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt über das Vermögen des insolventen Vermögens hat und dies im Falle einer Markenanmeldung betroffen wäre, ist eine Markenanmeldung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
Warum wird die Insolvenzbefangenheit des Unternehmens in das Markenregister eingetragen?Die Insolvenzbefangenheit wird nur dann im Markenregister eingetragen, wenn der Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht einen entsprechenden Antrag stellen (§ 29 Abs. 3 S. 1 MarkenG).
[anm. ist in diesem fall geschehen] Folge der Eintragung ist, dass die Vermutung hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Markeninhabers aus § 28 Abs. 1 MarkenG abgeschwächt wird. Doch selbst wenn eine Eintragung im Markenregister fehlt,
kann der Markeninhaber nicht über die Marke (da Gegenstand der Insolvenzmasse) verfügen (§ 81 Abs. 1 InsO). Dies ist unabhängig von einer Kenntnis der beteiligten Parteien der Fall.Kann eine Marke auch gepfändet werden?Gemäß § 29 Abs. 1 MarkenG kann eine Marke verpfändet werden oder Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sein.http://www.heise.de/resale/artikel/Was-passiert-mit-einer-Marke-in-der-Insolvenz-1187861.html***************************
Verfügungsbeschränkung (Registernummer: 30079355)
Verfahrensart: Verfügungsbeschränkung
Verfahrensstand: Verfahren abgeschlossen
EDV-Erfassungstag: 13.03.2003
Verfügungsbeschränkung: Tag der Wirksamkeit: 04.02.2003
Rechtsgrund: Maßnahme der Zwangsvollstreckung
Verfügungsbeschränkungsart: Eintragung
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position3 (Archiv-Version vom 10.12.2011)