Todesfall Tanja Gräff/Trier
17.05.2015 um 11:55@xxSomebodyxx
In diesem Fall wäre der Ablageort auch gut gewählt gewesen, er hätte erst einmal dafür gesorgt , dass Tanja nicht unmittelbar gefunden würde und später hätte argumentiert werden können, sie wäre vom Felsen gestürzt. Denn falls die Substanzen, die man ihr verabreicht hätte, dann nicht mehr feststellbar wären, hätte es nach einem Absturz ohne Fremdeinwirkung ausgesehen.
Aber jetzt muss man erst einmal die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung aus Mainz abwarten, ob es Brüche gab etc..
xxSomebodyxx schrieb:Was die Nachweisbarkeit von Betäubungsmitteln nach dem Tod betrifft, so glaube ich, bedarf es zu mindestens noch Gewebereste. Nur anhand von Knochen kann man sicher keine Untersuchung mehr durchführen. Aber damit kenne ich mich auch nicht aus.Mir gings bei der Fragee her darum, ob ein Täter, falls es einen gab, das Problem gehabt haben könnte das Opfer zumindest solange verstecken bis die Drogen nicht mehr nachweisbar sein würden. K.O.Tropfen sind bei einer lebenden Person bereits nach wenigen Stunden nicht mehr im Körper feststellbar.
In diesem Fall wäre der Ablageort auch gut gewählt gewesen, er hätte erst einmal dafür gesorgt , dass Tanja nicht unmittelbar gefunden würde und später hätte argumentiert werden können, sie wäre vom Felsen gestürzt. Denn falls die Substanzen, die man ihr verabreicht hätte, dann nicht mehr feststellbar wären, hätte es nach einem Absturz ohne Fremdeinwirkung ausgesehen.
Aber jetzt muss man erst einmal die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung aus Mainz abwarten, ob es Brüche gab etc..