Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst
03.12.2014 um 16:21Jetzt sagt nicht, dass das alles die selben Häftlinge waren.... Im Hüllhorster Mord ohne Leiche, haben Mithäftlinge auch Details über die Tat gehört haben wollen. Oder täusche ich mich?
Udvarias schrieb:Eine Zermürbungstaktik anzuwenden, wenn kein anderes Mittel hilft, ist okay, aber eine öffentliche Zurschaustellung und Vorverurteilung wird bei Normalbürgern als Verleumdung schnell zur Strafsache.Sehr, sehr merkwürdig. Sich StA-mäßig sooo weit aus dem Fenster zu lehnen.....nach den ersten
Udvarias schrieb:Gibt es im Doppelmordprozess einen NebenklägerMeines Wissens nicht; wer schwebte Dir denn da so vor??
fortylicks schrieb:Meines Wissens nicht; wer schwebte Dir denn da so vor??Normal wären ja die nächsten Verwandten, aber die sind ja hier Tatverdächtige und haben sicher keine Lust, sich mit der sie so titulierenden Staatsanwaltschaft dieselbe Bank zu teilen. Ich weiß auch gar nicht, ob man als offizieller Tatverdächtiger überhaupt Nebenkläger sein darf?!
Comtesse schrieb:Normal wären ja die nächsten Verwandten, aber die sind ja hier Tatverdächtige und haben sicher keine Lust, sich mit der sie so titulierenden Staatsanwaltschaft dieselbe Bank zu teilen. Ich weiß auch gar nicht, ob man als offizieller Tatverdächtiger überhaupt Nebenkläger sein darf?!....darauf wollte ich hinaus; nein; dürfen sie nicht - und damit sind der Tochter total die Hände