Das ehemalige Siechenkrankenhaus am Pippelweg /Braunschweig
15.08.2014 um 19:42Natürlich gibt es den Straftatbestand des Einbruchs, aber nur in ein verlassenen Gebäude einzudringen erfüllt diesen eben nicht zwangsläufig ...
peggy_m schrieb:Hm, der TE scheint ein ziemlich temperamentvoller junger Mann mit festem Standpunkt zu sein.In der Tat, wenn er schon auf der 2. Seite drei beleidigende Beiträge von sich gab:
https://www.allmystery.de/static/upics/532a38_Bildschirmfoto1.png
peggy_m schrieb:Allerdings, wenn hier irgendjemand aus beruflichen Gründen offiziellen Zugang zu dem Grundstück hat, könnte er doch vielleicht noch schnell Fotos der betreffenden Stellen machen und hier einstellen.Da ich dort Ab und An zutun habe
Micha007 schrieb: und wir sind es, die ständig die Türen und Fenster wieder neu beschlagen müssen, weil irgendwelche Idioten meinen, diese aufbrechen zu müssen, um darin Geister zu fotografieren.Beitrag von Micha007 (Seite 4)
Micha007 schrieb:werde ich garantiert diese Geisterjagd durch weitere Fotos unterstützen.ich hätte ja eher gedacht, dass durch deine qualifizierten Bilder weitere Geisterjagd überflüssig würde.^^
x-ray-2 schrieb am 15.08.2014:Natürlich gibt es den Straftatbestand des Einbruchs, aber nur in ein verlassenen Gebäude einzudringen erfüllt diesen eben nicht zwangsläufig ...Nein, gibt es nicht. Man kann nicht wegen Einbruch verurteilt werden. Es gibt Hausfriedensbruch und Einbruchsdiebstahl, aber nicht Einbruch.
peggy_m schrieb:Der Thread dürfte samt TE erledigt sein.Vielleicht gibt es ja noch andere Interessierte. Ich bin wahrscheinlich Ende Oktober mal in Braunschweig und eventuell schaue ich mir das an.