Hallo
@all:
Eine Möglichkeit wäre mir da auch noch eingefallen:
Was, wenn der Mann doch einen Sohn hat, den er aber "offiziell" nicht sehen darf?
Stichwort: Sorgerecht, Besuchsrecht, Verfügung, oder auch einfach nur, dass die Mutter es nicht will?
Das Gesetz zur Stärkung lediger Väter ist ja erst seit paar Tagen draussen...
Würde irgendwie schon passen: Das Kind hat einen Schlüssel zur Wohnung bekommen, damit es den Vater besuchen kann. Heimlich, ohne dass die Mutter es weiss, kommt es regelmäßig her (evtl. auch oft ohne Wissen des Vaters, vielleicht auch um die Schule zu schwänzen). Das Paar im ersten Stock will das aber nicht zugeben, weil sie Angst haben, dass sie wegen des vielleicht nicht vorhandenen Sorge- oder Besuchsrechts Ärger kriegen. Vielleicht läuft auch grad ein Sorgerechtsstreit...
Klar, sie hätten dann auch behaupten können, dass das ein Kind einer Bekannten oder entfernter ein Verwandter war, aber: Wenn den beiden nicht bewusst war, dass das Kind tagsüber herkommt und sie ihm sozusagen das Schule schwänzen erleichtern, sind sie vielleicht im ersten Moment so erschrocken, dass sie erstmal alles geleugnet haben. Kennt man doch: Huch!! Erwischt!! Was sag ich denn jetzt bloss so schnell....
Muss natürlich nicht so sein, kann aber....
Wenn das so ist, dann sollte der TE den Jungen jetzt wohl nicht mehr am Fenster sehen, weil er sicherlich inzwischen zurück gepfiffen wurden...