Handwerker, ehrlich oder nicht?
02.12.2012 um 17:29
@WüC
Wie geschrieben Pfusch am Bau, zu sehen auf ATV jeden Montag um 20.15 glaub ich.
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
02.12.2012 um 17:41
ich kann die frage nicht klar beantworten, den es gibt sicherlich auch genug Kunden die Ihre Rechnung nicht bezahlen
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
03.12.2012 um 12:25
Die vernachlässigte Hausfrau weiss:
Handwerk hat goldene Hoden.
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
03.12.2012 um 15:54
einfach zum Pfuscher seines Vertrauens
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
04.12.2012 um 09:15
Nochmal kurz was zum Mythos "Handwerkertermine seien nur vom Kunden einzuhalten"
(deutsche Rechtssprechung! Keine Ahnung wie das in A oder CH ist)
Wenn ein Handwerker sich bei einem fest vereinbarten Termin stark verspätet oder ihn völlig verschwitzt, gerät er in Schuldnerverzug.
Schuldnerverzug - er schuldet dem Kunden Leistung, dieser kann einen Verzugsschaden geltend machen (u.a eine Entschädigung für eventuell eingereichten Urlaub oder nachgewiesener Verdienstausfall bei Freiberuflern).
Voraussetzung - der Kunde hatte einen konkreten Termin mit dem Handwerker ausgemacht (möglichst mit schriftlicher Bestätigung) eine Verabredung "im Laufe des Vormittags" gilt nicht.
Angemessene Wartezeit - Kunde ist verpflichtet eine angemessene Zeit zu warten und darf nicht schon nach einer Viertelstunde Verspätung das Haus verlassen.
Was ist angemessen? Es kommt auf den Einzelfall an und richtet sich unter anderem nach dem Anfahrtsweg des Handwerkers und der Zeit, die die Reparatur in Anspruch genommen hätte. Unzumutbare Wartezeit Eine Wartezeit von drei Stunden ist in der Regel allerdings nicht zumutbar. Kommt ein für 9 Uhr bestellter Handwerker erst um die Mittagszeit, kann der Kunde Verzugsschaden geltend machen.
Höhere Gewalt Nur in Fällen höherer Gewalt kann der Handwerker die Forderungen abweisen. Hierzu gehören z.B. ein Autounfall oder der Tod eines nahen Verwandten. Ein Stau oder andere einkalkulierbare Verzögerungen fallen hingegen nicht unter höhere Gewalt.
Verspäteter Kunde - Wenn der Kunde mit einem Handwerker einen Termin vereinbart und zum abgesprochenen Zeitpunkt nicht anzutreffen ist, muss er dem Dienstleister die Aufwendungen erstatten.
Erstattung von Aufwendungen z.B. Berechnung von Fahrtkosten oder entgangener Umsatz- wenn der Handwerker nachweist, dass er in der Wartezeit bei einem anderen Auftraggeber Geld hätte verdienen können.
Voraussetzung die Verspätung war verschuldet und nicht etwa durch höhere Gewalt verursacht Quelle: R+V- Infocenter für Sicherheit und Vorsorge.
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
04.12.2012 um 10:24
Zusammenfassung:
Wie schon weitere vorne mehrfach erklärt sind Handwerker, ebenso wie der Kunde, verpflichtet ihre Termine pünktlich wahrzunehmen und sind auch schadenersatzpflichtig.
Davor schützt übrigens auch keine AGB! (Tipp: AGB Klauseln die geltendem Recht widersprechen sind nichtig, können sogar zur Nichtigkeit der ganzen AGB führen, teilweise sogar zur Nichtigkeit des Vertrages)
Die deutsche Rechtssprechung kennt (in der Theorie) im b2c Bereich keine Benachteiligung der privaten Vertragspartner (idR ist es sogar andersherum und der sozial Schwächere wird geschützt).
Wichtig ist vielleicht den obigen Punkt höhere Gewalt nochmal zu vertiefen.
Als höhere Gewalt werden unvorhersehbare Ereignisse angesehen, die auch durch allergrößte Sorgfalt nicht verhindert oder in ihren Auswirkung abgeschwächt werden können.
Schnee im Winter ist keine höhere Gewalt. Ungewöhnlich viel Schnee (je nach Region unterschiedlich) kann aber im Einzelfall schon höhere Gewalt sein.
Ein Stau wegen Verkehrsunfall ist höhere Gewalt, der tägliche Stau zur Rush Hour auf der Stadtautobahn hingegen nicht.
Verspätung durch einen unplanmäßig längeren Vortermin ist keine höhere Gewalt, da nicht unüblich, Verspätung weil die Baustellenausfahrt beim Vortermin durch zB . defektes Baufahrzeug blockiert wird hingegen schon.
Es gibt unzählige Beispiele, bringt nichts die alle aufzuzählen. Im Zweifelsfall muss das eh von Rechtskundigen entschieden werden.
Wichtig ist nur: Handwerker haben entgegen der landläufigen Meinung keinen Freifahrtschein.
Aber, und das "vergessen" Kunden auch gern mal, jede Vertragspartei ist verpflichtet Sorgfalt walten zu lassen um einen möglichst störungsfreien Ablauf zu gewähren und den Vertragspartner vor Schaden zu schützen.
Eine Baustelle hat beispielsweise für das beauftragte Unternehmen zugänglich zu sein, dies gilt auch für etwaige Vorabtermine oder evtl Nachtermine, die aufgrund unvorhergesehenen Schadensbildern usw entstehen können.
Übrigens: Fachunternehmen sind generell verpflichtet sich vorab ein umfassendes Bild der Baustelle zu verschaffen um einen möglichst reibungslosen Arbeitsablauf garantieren zu können. Von dieser Pflicht können sie idR (wenn es um Privatkunden geht) nicht freigesprochen werden. Heißt: wenn so ein Termin ansteht hat der AG auch die Pflicht dem Unternehmer Zugang zu verschaffen, auch wenn er dafür extra von Hamburg nach München reisen muss.
Der Unternehmer hat hierfür auch einen Anspruch auf Vergütung. Und genau das ist der Grund warum bei "kleineren" Arbeiten im Interesse des Kunden häufig darauf verzichtet wird.
Die Unternehmen tun dies (rein rechtlich) auf eigene Gefahr, das kann man durch als Service betrachten. Wird leider auch nie wertgeschätzt.
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
04.12.2012 um 11:57
Wir hatten letztens einen Heizungsbauer bei uns daheim, der uns einen Heizkörper ausgetauscht hat, hört sich eigentlich ganz einfach an.
Heizungskreislauf abstellen, Heizung entleeren, Heizkörper abmontieren, neuen Heizkörper aufhängen, Anschluss herstellen, Heizung füllen, Heizung anfahren....
Die ganze Prozedur hat sage und schreibe 4,5 Std. gedauert... wobei man sagen muss, dass ihm noch Teile gefehlt haben die er dann bei einem GH besorgen musste und wir die Anfahrt zu diesem auch zahlen sollen. Ich schreibe jetzt gezielt sollen, weil wir die Rechnung über € 350 noch nicht beglichen haben.
Es kann somit schon passieren, dass man auf gut deutsch verarscht wird, das soll jetzt allerdings nicht heißen, dass ich alle Handwerker schlecht machen will. Es gibt aber schon schwarze Schafe....wo gibt es diese nicht.
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Handwerker, ehrlich oder nicht?
04.12.2012 um 12:33
Teile und Werkzeug als Fachmann nicht dabei zu haben ist eigentlich ein Unding, wenn die Baustelle vorher besichtigt worden ist, und die Arbeiten klar definiert sind.
An dem Punkt wird viel Schindluder getrieben.
@WüC
Danke für deine Ausführungen zum Thema Handwerkertermine. Ist das so zu verdtehen, dass der Kunde auf jeden Fall zum Termin pünktlich da zu sein hat, und es eine zumutbare Wartezeit nur für den Kunden gibt?
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