Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
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27.11.2017 um 10:57@Alarmi
Ach, da wird sich sogar darüber ausgelassen, wer welchen Teppich bekommt im Falle einer Scheidung :D
Ach, da wird sich sogar darüber ausgelassen, wer welchen Teppich bekommt im Falle einer Scheidung :D
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27.11.2017 um 11:08Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
27.11.2017 um 11:58Natürlich kann Sex nicht einklagbar sein.
Wenn er einklagbar wäre und der Gatte oder die Gattin sich weigert, kommen ja auch keine Vollzugsbeamten vorbei, die dabei helfen, ggf gegen den Willen des Beklagten und zum Sex Verurteilten. Dann bekäme der Ausdruck Vollzugsbeamter auch einen völlig neuen Dreh.
Stelle mir gerade eine Streifenpolizisten vor, der den Ehemann im Flur entkleidet und schon mal einsatzbereit macht.
Bitte nicht.
Wenn er einklagbar wäre und der Gatte oder die Gattin sich weigert, kommen ja auch keine Vollzugsbeamten vorbei, die dabei helfen, ggf gegen den Willen des Beklagten und zum Sex Verurteilten. Dann bekäme der Ausdruck Vollzugsbeamter auch einen völlig neuen Dreh.
Stelle mir gerade eine Streifenpolizisten vor, der den Ehemann im Flur entkleidet und schon mal einsatzbereit macht.
Bitte nicht.
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27.11.2017 um 19:30Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
27.11.2017 um 20:39sacredheart schrieb:Natürlich kann Sex nicht einklagbar sein.
Alarmi schrieb:Man kann den Partner durchaus beim Familiengericht zur Wiederherstellung der ehelichen Verbindung verklagen und ihn beispielsweise zu einer Paartherapie verpflichten. Sex einklagen kann man aber definitiv nicht.
kleinundgrün schrieb:Natürlich. Du kannst schreiben, was auch immer Du willst.also ich kann im ehevertrag festhalten dass man jeden tag sex hat aber beim familiengericht komme ich nich mit der aussage "laut ehevertrag sollten wir jeden tag sex haben. haben wir nich, ich will anzeige" weit, sondern muss sowas sagen wie "er kommt seinen pflichten nich nach?"
@Black_Canary ?
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28.11.2017 um 06:59@sacredheart
Neinnein, so auf keinen Fall. Im Recht kommt immer, wenn der Verantwortliche nicht handeln kann oder will, die sogenannte Ersatzvornahme in Betracht. Der Falschparker kann oder will das Auto nicht entfernen, also handelt die Politesse und lässt abschleppen. Jemand anders vollzieht dann die Handlung, die eigentlich der Verantwortliche vollziehen müsste. Es müsste dann also ein Mitarbeiter der Justiz tun, was der Ehemann nicht tun will oder kann. Was eindeutig nicht in Betracht kommt, obwohl sich der ein oder andere vermutlich um diesen Posten reißen würde.
Neinnein, so auf keinen Fall. Im Recht kommt immer, wenn der Verantwortliche nicht handeln kann oder will, die sogenannte Ersatzvornahme in Betracht. Der Falschparker kann oder will das Auto nicht entfernen, also handelt die Politesse und lässt abschleppen. Jemand anders vollzieht dann die Handlung, die eigentlich der Verantwortliche vollziehen müsste. Es müsste dann also ein Mitarbeiter der Justiz tun, was der Ehemann nicht tun will oder kann. Was eindeutig nicht in Betracht kommt, obwohl sich der ein oder andere vermutlich um diesen Posten reißen würde.
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28.11.2017 um 07:06apart schrieb:also ich kann im ehevertrag festhalten dass man jeden tag sex hat aber beim familiengericht komme ich nich mit der aussage "laut ehevertrag sollten wir jeden tag sex haben. haben wir nich, ich will anzeige" weit, sondern muss sowas sagen wie "er kommt seinen pflichten nich nach?"Im Ergebnis macht das keinen Unterschied! Du kannst den Sex trotzdem nicht einklagen. Du kannst fehlenden Sex aber sehr wohl als Scheidungsgrund angeben.
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28.11.2017 um 08:33Nun meine Frage, darf man in Deutschland jemanden auf Sex verklagen? Heißt im Falle des Erfolgs muss eine Partei der anderen den Sex sozusagen liefern.Googel ist dein Freund: Wikipedia: Ehelicher Beischlaf
Deine Mutter lebt wohl noch in der Zeit, in der das ging: Im Jahre 1966 sah der Bundesgerichtshof den engagierten ehelichen Beischlaf unter Berücksichtigung des damals für die Scheidung geltenden Schuldprinzips als Ehepflicht an:[1]
Das ist, in unserem total modernen Land, aber Gott sei Dank seit 20 Jahren verboten. Also Zwang zum Sex in der Ehe, beziehungsweise eheliche Vergewaltigung. Glück gehabt, dass ich erst nach '97 erwachsen geworden bin *fhui*
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28.11.2017 um 08:54Ja, früher ging man davon aus, dass zum Beischlaf eine eheliche Pflicht bestand. Der BGH (NJW 1967, 1078) nahm seinerzeit sogar an, dass die Frau zum Verkehr „in Zuneigung und Opferbereitschaft“ verpflichtet sei (das waren noch Zeiten ;) ). Heute wird diese Pflicht nur noch von wenigen Autoren angenommen(z.B. Palandt/Brudermüller § 1353 Rn. 7), die herrschende Meinung lässt es als belanglos offen (BeckOK BGB/Hahn, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 1353 Rn. 9) oder verneint sie (MüKoBGB/Roth, 7. Aufl. 2017, BGB § 1353 Rn. 41).
Durchweg besteht Einigkeit, dass die Verletzung einer solchen Pflicht ohnehin kein Gegenstand eines Herstellungsverlangens sein kann (Staudinger/Hübner/Voppel, 2000, Rn. 36; MüKoBGB/Roth, 7. Aufl. 2017, BGB § 1353 Rn. 41; FamK/Brudermüller Rn. 9; iE ebenso Gernhuber/Coester-Waltjen FamR § 18 Rn. 46 f.; BeckOK BGB/Hahn, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 1353 Rn. 9). Allerdings ist die einseitige Verweigerung des Geschlechtsverkehrs eine eheliche Pflichtverletzung (BeckOK BGB/Hahn, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 1353 Rn. 9).
Durchweg besteht Einigkeit, dass die Verletzung einer solchen Pflicht ohnehin kein Gegenstand eines Herstellungsverlangens sein kann (Staudinger/Hübner/Voppel, 2000, Rn. 36; MüKoBGB/Roth, 7. Aufl. 2017, BGB § 1353 Rn. 41; FamK/Brudermüller Rn. 9; iE ebenso Gernhuber/Coester-Waltjen FamR § 18 Rn. 46 f.; BeckOK BGB/Hahn, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 1353 Rn. 9). Allerdings ist die einseitige Verweigerung des Geschlechtsverkehrs eine eheliche Pflichtverletzung (BeckOK BGB/Hahn, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 1353 Rn. 9).
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28.11.2017 um 10:47Die mögliche juristische Bedeutung einer solchen ehelichen Pflichtverletzung ist ja nun auch schon lange weitgehend unwichtig, weil die Schuldhaftigkeit der Scheidung völlig zurecht entfallen ist.
Interessant wäre allenfalls noch, auf welchem Wege bis in die 70er Jahre die Beweisführung erfolgte, wenn ein Partner behauptet, der andere wäre schuld am Scheitern der Ehe. Gut, dass so ein Schwachsinn vorbei ist.
@Ilvareth
Hier würden sich dann Rechtsgüter widersprechen, weil im Falle der ersatzweisen Pflichterfüllung durch die Exekutive dann ja ein Ehebruch entstände, der wiederum bei aus Spaß angenommener Schuldhaftigkeit die Schuld der ehelichen Pflichtverletzung noch überwiegen würde.
Interessant wäre natürlich auch die Frage, ob der zum Bunga Bunga eingeteilte Beamte im Rahmen seiner Dienstpflicht dazu gezwungen werden kann oder nicht.
Dass hier mit einer übergroßen Bereitschaft gerechnet werden könnte, glaube ich auch eher nicht. Es werden doch nicht im Wesentlichen Supermodels über einen Mangel ehelicher Zuwendung geklagt haben.
Interessant wäre allenfalls noch, auf welchem Wege bis in die 70er Jahre die Beweisführung erfolgte, wenn ein Partner behauptet, der andere wäre schuld am Scheitern der Ehe. Gut, dass so ein Schwachsinn vorbei ist.
@Ilvareth
Hier würden sich dann Rechtsgüter widersprechen, weil im Falle der ersatzweisen Pflichterfüllung durch die Exekutive dann ja ein Ehebruch entstände, der wiederum bei aus Spaß angenommener Schuldhaftigkeit die Schuld der ehelichen Pflichtverletzung noch überwiegen würde.
Interessant wäre natürlich auch die Frage, ob der zum Bunga Bunga eingeteilte Beamte im Rahmen seiner Dienstpflicht dazu gezwungen werden kann oder nicht.
Dass hier mit einer übergroßen Bereitschaft gerechnet werden könnte, glaube ich auch eher nicht. Es werden doch nicht im Wesentlichen Supermodels über einen Mangel ehelicher Zuwendung geklagt haben.
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28.11.2017 um 11:39apart schrieb:also ich kann im ehevertrag festhalten dass man jeden tag sex hatDas kannst du reinschreiben - ist aber völlig sinnlos, weil so etwas nicht wirksam vertraglich zu vereinbaren ist.
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28.11.2017 um 11:48https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html
Bei (1) steht, dass die Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft (Sex) verpflichtet sind.
Relevant ist aber (2)
Bei (1) steht, dass die Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft (Sex) verpflichtet sind.
Relevant ist aber (2)
Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.Ergo, es wird schon verdammt schwer, seine Ehefrau auf Sex zu verklagen (eher unmöglich) :Y:
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28.11.2017 um 11:53KFB schrieb:Ergo, es wird schon verdammt schwer, seine Ehefrau auf Sex zu verklagen (eher unmöglich) :Y:Es ist nicht eher unmoeglich, es IST unmoeglich. Eine Herstellungsklage gibt's trotzdem. Wohl hauptsaechlich damit Geld in diverse Kassen kommt.
sacredheart schrieb:Es werden doch nicht im Wesentlichen Supermodels über einen Mangel ehelicher Zuwendung geklagt haben.Wieso gehst Du davon aus, dass ein Mangel an Sex in der Ehe mit der Optik des Ehepartners zusammenhaengt?
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28.11.2017 um 11:56Alarmi schrieb:Es ist nicht eher unmoeglich, es IST unmoeglich. Eine Herstellungsklage gibt's trotzdem. Wohl hauptsaechlich damit Geld in diverse Kassen kommt.Ganz entspannt :)
Ich bleibe bei "eher unmöglich", sag niemals nie und so.
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28.11.2017 um 11:58@KFB
Da kann man nie sagen. :) Zumindest in unserem Land. Da ist erzwungener Sex naemlich immer noch Vergewaltigung. :)
Da kann man nie sagen. :) Zumindest in unserem Land. Da ist erzwungener Sex naemlich immer noch Vergewaltigung. :)
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28.11.2017 um 12:00@Alarmi
Bei unserer aktuellen Staatsform ist das so, aber wer weiß, ob sich das nicht vielleicht irgendwann mal ändert ;)
Bei unserer aktuellen Staatsform ist das so, aber wer weiß, ob sich das nicht vielleicht irgendwann mal ändert ;)
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28.11.2017 um 12:01Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
28.11.2017 um 12:02KFB schrieb:Bei unserer aktuellen Staatsform ist das so, aber wer weiß, ob sich das nicht vielleicht irgendwann mal ändertDa spricht nicht wirklich was dafür. Der Trend ist da ziemlich eindeutig.
Das Leben in unseren Breiten geht stetig hin zu mehr individueller Selbstbestimmung.
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