Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
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13.11.2012 um 16:20Irgendwie widersprüchlich was ich im Internet zu dem Thema finde...
einerseits heißt es das das ein veraltetes Gesetz ist das keine Gültigkeit mehr hat.
Andererseits kann das angeblich ein guter Grund für eine Scheidung sein.
Würde mein Mann mir den Sex verweigern dann würde ich nicht gleich zum Anwalt rennen sondern versuchen die Ursache dafür herauszufinden - um dann gemeinsam daran arbeiten zu können.
einerseits heißt es das das ein veraltetes Gesetz ist das keine Gültigkeit mehr hat.
Andererseits kann das angeblich ein guter Grund für eine Scheidung sein.
Würde mein Mann mir den Sex verweigern dann würde ich nicht gleich zum Anwalt rennen sondern versuchen die Ursache dafür herauszufinden - um dann gemeinsam daran arbeiten zu können.
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13.11.2012 um 16:21Nur weil es in manchen Fällen als Scheidungsgrund gelten mag ist es trotzdem nicht einklagbar.
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13.11.2012 um 16:21@OddThomas
Schon? Du meinst wohl erst!
Seit 1997 ist das erst verboten, das bedeuet, dass es bis dahin nicht strafbar war seine Frau zum Sex zu zwingen. Ich finde das widerlich und könnte mir das vielleicht im Mittelalter oder in der Steinzeit vorstellen, aber nicht in der modernen Zeit.
Schon? Du meinst wohl erst!
Seit 1997 ist das erst verboten, das bedeuet, dass es bis dahin nicht strafbar war seine Frau zum Sex zu zwingen. Ich finde das widerlich und könnte mir das vielleicht im Mittelalter oder in der Steinzeit vorstellen, aber nicht in der modernen Zeit.
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13.11.2012 um 16:22slobber schrieb:Andererseits kann das angeblich ein guter Grund für eine Scheidung sein.Was ist daran widersprüchlich.
Kein Sex kann ein Scheidungsgrund sein. Aber damit ist er nicht einklagbar sondern zeigt nur, dass die Ehe sich erledigt hat.
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13.11.2012 um 16:22Wenn man auf eine Ehescheidung klagt, gilt Sexentzug durch einen der Ehepartner schon als Grund
zur Klage auf Ehescheidung. Es ist ein Entscheidungsgrund für die heutige Gerichtssprechung in Deutschland die Ehe als zerrüttet anzusehen und darauf hin zu scheiden...........
zur Klage auf Ehescheidung. Es ist ein Entscheidungsgrund für die heutige Gerichtssprechung in Deutschland die Ehe als zerrüttet anzusehen und darauf hin zu scheiden...........
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13.11.2012 um 16:23Das hab ich grade gefunden:
es gibt tatsächlich im gesetzt verankert (§ 1353 BGB) die "Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft"... und dazu gehört auch der Sex. Die Frau hat also quasi einen gesetzlichen Anspruch gegen ihren Mann, dass der mit ihr schläft... und den sie auch gerichtlich verfolgen kann. Allerdings ist dieser Anspruch nicht vollstreckbar, sodass der arme Kerl natürlich nicht gegen die Androhung von Zwangshaft oder ähnlichem dazu gezwungen werden kann.
Quelle:
gutefrage.net
es gibt tatsächlich im gesetzt verankert (§ 1353 BGB) die "Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft"... und dazu gehört auch der Sex. Die Frau hat also quasi einen gesetzlichen Anspruch gegen ihren Mann, dass der mit ihr schläft... und den sie auch gerichtlich verfolgen kann. Allerdings ist dieser Anspruch nicht vollstreckbar, sodass der arme Kerl natürlich nicht gegen die Androhung von Zwangshaft oder ähnlichem dazu gezwungen werden kann.
Quelle:
gutefrage.net
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13.11.2012 um 16:24Also umgekehrt auch...
autschn
Hach jaah.... räusper....
autschn
Hach jaah.... räusper....
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13.11.2012 um 16:24@BlackPearl
Das "schon seit" bezog sich auf deine Aussage "seit kurzem".
Ansonsten hast du natürlich Recht, da hatte man definitiv was versäumt.
Das "schon seit" bezog sich auf deine Aussage "seit kurzem".
Ansonsten hast du natürlich Recht, da hatte man definitiv was versäumt.
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13.11.2012 um 16:25Das ist auch sehr schön:
So ein Fall gab es schon mal, nur dass da ein Mann geklagt hat.
Hier ein Urteil des BGH.
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967
veröffentlicht in: NJW 1967, 1078
Gleiche Quelle
So ein Fall gab es schon mal, nur dass da ein Mann geklagt hat.
Hier ein Urteil des BGH.
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967
veröffentlicht in: NJW 1967, 1078
Gleiche Quelle
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13.11.2012 um 16:26@OddThomas
Joa, für mich ist das seit kurzem, denn wenn man sich vorstellt das es erst 15 jahre so ist...also als ich 20 war, war das noch erlaubt...
Hm, naja ist jetzt ja vorbei :)
Joa, für mich ist das seit kurzem, denn wenn man sich vorstellt das es erst 15 jahre so ist...also als ich 20 war, war das noch erlaubt...
Hm, naja ist jetzt ja vorbei :)
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13.11.2012 um 16:29@BlackPearl
Dann sind wir in etwa gleich alt. Allerdings hab ich mit 20 noch nicht ans Heiraten gedacht, somit war Vergewaltigung in der Ehe kein Thema. Ist es auch heute nicht und mittlerweile bin ich verheiratet ;)
Dann sind wir in etwa gleich alt. Allerdings hab ich mit 20 noch nicht ans Heiraten gedacht, somit war Vergewaltigung in der Ehe kein Thema. Ist es auch heute nicht und mittlerweile bin ich verheiratet ;)
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13.11.2012 um 17:10@schorsch22
Hab dazu noch ein reales Urteil von vor einem Jahr gefunden:
29.11.2011, Frankreich
Kein Sex in der Ehe – Frau erhält Schadensersatz
10.000 Euro spricht ein französisches Gericht einer Frau zu, die mit ihrem Ehemann jahrelang keinen Sex hatte. Der Mann argumentiert erfolglos mit langen Arbeitszeiten.
Klage nach der Scheidung: Eine Französin hatte für ihren Geschmack zu wenig Sex in ihrer Ehe
Weil sie jahrelang keinen Sex mit ihrem Ehemann hatte, hat eine Französin 10.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Der Mann habe seine "in der Ehe liegenden Pflichten" nicht erfüllt, urteilte ein Berufungsgericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence, wie die juristische Zeitschrift "Gazette du Palais" berichtete.
Das Paar war seit 1986 verheiratet und hat zwei Kinder. 2009 ließen sich die beiden scheiden, was die Ehefrau zur Schadensersatzforderung veranlasste.
"Die Erwartungen der Frau waren gerechtfertigt, da eine sexuelle Beziehung zwischen Verheirateten Ausdruck ihrer Zuneigung ist", befand das Berufungsgericht bereits im Mai. Die Argumentation des Ehemannes, der gesundheitliche Probleme und die langen Arbeitszeiten anführte, ließen die Richter nicht gelten.
Hab dazu noch ein reales Urteil von vor einem Jahr gefunden:
29.11.2011, Frankreich
Kein Sex in der Ehe – Frau erhält Schadensersatz
10.000 Euro spricht ein französisches Gericht einer Frau zu, die mit ihrem Ehemann jahrelang keinen Sex hatte. Der Mann argumentiert erfolglos mit langen Arbeitszeiten.
Klage nach der Scheidung: Eine Französin hatte für ihren Geschmack zu wenig Sex in ihrer Ehe
Weil sie jahrelang keinen Sex mit ihrem Ehemann hatte, hat eine Französin 10.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen. Der Mann habe seine "in der Ehe liegenden Pflichten" nicht erfüllt, urteilte ein Berufungsgericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence, wie die juristische Zeitschrift "Gazette du Palais" berichtete.
Das Paar war seit 1986 verheiratet und hat zwei Kinder. 2009 ließen sich die beiden scheiden, was die Ehefrau zur Schadensersatzforderung veranlasste.
"Die Erwartungen der Frau waren gerechtfertigt, da eine sexuelle Beziehung zwischen Verheirateten Ausdruck ihrer Zuneigung ist", befand das Berufungsgericht bereits im Mai. Die Argumentation des Ehemannes, der gesundheitliche Probleme und die langen Arbeitszeiten anführte, ließen die Richter nicht gelten.
Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:12Hab noch die Quellangabe vergessen :) : http://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article13742160/Kein-Sex-in-der-Ehe-Frau-erhaelt-Schadensersatz.html
Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:22Ich könnte mir gut vorstellen das das bald nach EU-Richlinien bestimmt aus Brüssel reguliert wird!
Wann, wie oft und natürlich wie - naja solange Sie nicht vorschreiben mit wem geht´s ja noch
*scherzerl*
Wann, wie oft und natürlich wie - naja solange Sie nicht vorschreiben mit wem geht´s ja noch
*scherzerl*
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13.11.2012 um 17:26@DevilsAngel
Ich habe jetzt mal mein BGB herausgekramt ^^
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft:
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Also ist in Abs. 2 sichergestellt, dass, wenn ein Ehepartner keine Lust mehr hat und der andere sein "Verlangen" ohne Willen des anderen vollzieht, ist es strafbar.
Oder habe ich das jetzt falsch verstanden? ^^
Ich habe jetzt mal mein BGB herausgekramt ^^
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft:
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Also ist in Abs. 2 sichergestellt, dass, wenn ein Ehepartner keine Lust mehr hat und der andere sein "Verlangen" ohne Willen des anderen vollzieht, ist es strafbar.
Oder habe ich das jetzt falsch verstanden? ^^
Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:29Mlo schrieb:Oder habe ich das jetzt falsch verstanden? ^^Ja.
Strafbar ist es, weil es eine ganz gewöhnliche sexuelle Nötigung wäre.
Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:30Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:30Mlo schrieb:der andere sein "Verlangen" ohne Willen des anderen vollziehtDas wäre dann Vergewaltigung, natürlich ist das strafbar :D
Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:32Ja, ist klar.
Die Frage ist: Ist das Verklagen wegen Sexentzuges kompatibel mit diesem Abs. 2 in § 1353?
Die Frage ist: Ist das Verklagen wegen Sexentzuges kompatibel mit diesem Abs. 2 in § 1353?
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