Wegen Sexentzugs des Mannes verklagt / Verdachtsfälle
13.11.2012 um 17:33Mlo schrieb:Die Frage ist: Ist das Verklagen wegen Sexentzuges kompatibel mit diesem Abs. 2 in § 1353?In Deutschland kann niemand einen anderen wegen "Sexentzugs" verklagen. Insofern ist die Frage nach einer Kompatibilität obsolet.