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U-Haft häufiger anwenden?

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Standard, U-haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 19:48
Zitat von dasewigedasewige schrieb:tschuldigung,was sieht man auf dem vidio? zwei menschen die gewalt austauschen!
ist das aber schon die ganze geschichte?
ein vidio zeigt leider nicht die vorgeschichte auf!
'Tschuldigung, aber das ist Mumpitz !

Wenn man auf dem Video den Täter eindeutig sieht - und - wie er einen übelst
niederschlägt und auf dem schon fast besinnungslos Liegenden weiter einprügelt
und eintritt, so kann selbst, wenn das Opfer den anderen provoziert haben soll,
es niemals entschuldigen, daß der Täter eine solche menschenverachtende Gewalt
selbst einem schon am Boden Liegenden anwendet und ihn krankenhausreif prügelt
oder sogar seinen Tod in kauf nimmt.

Da interessiert die Vorgeschichte reichlich wenig. Die wird dann von irgendwelchen
"Rechtsverdrehern" nur noch vorgeschoben, um den Sachverhalt zu verdrehen.
Und dann kommen die gerne noch mit einer anderen Vorgeschichte, die im Video auch nicht
zu sehen ist. Nämlich die ach so beschissene Kindheit des Täters, der vom eigenen Vater
ständig misshandelt wurde, was dann nicht verwundert, daß der Täter ja eigentlich
das Arme Opfer ist, weil er ja aufgrund seiner Kindheitserfahrung auf Agressionen
ja nicht anders als mit brutaler Gewalt reagieren kann....

Also - hör mir auf mit irgendwelchen Vorgeschichten, wenn auf einem Video eindeutig
zu sehen ist, wie der Täter mit absolut unangemessener und äußerst brutalen Gewalt
gegen das Opfer vorgeht - mit der Inkaufnahme, daß er das Opfer sogar am Ende nicht nur
krankenhausreif prügelt, sondern sogar zutode prügelt, owohl es schon längst ohne
Gegenwehr am Boden liegt.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 19:53
@Gamma7
du kannst also auf dem vidio sehen ob der jenige vollzurechnungsfähig ist.

super du solltest dich sofort bei der kripo bewerben, das sind ja phänomenale fähigkeiten!


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 20:26
@dasewige

Unzurechnungsfähig. Aha !
So, dann erläuter mir mal konkret, welche Art von Unzurechnungsfähigkeit Du denn meinst !


Betrunkeneheit ?
Ja - das wird auch sehr gerne vorgeschoben als Entschuldigung und Verteidigungsgrund.
Ich sage - wer saufen kann und sich dann nicht im Griff hat, der weiß das - ob aus
Selbsterkenntnis oder durch andere, die das schonmal mitbekommen haben und es mitteilten.
Derjenige sollte dann das Saufen lassen oder daheim bleiben.
Tut er das nicht und verprügelt dann jemanden übelst im Suff, sollte ihm sogar noch zusätzlich
als Strafe angerechnet werden, daß er es im Suff getan hat.
Zudem - wenn bei jemanden sowieso schon bekannt ist, daß derjenige eine niedere Hemm-
schwelle hat und zu brutaler Gewalt neigt, dann sollte dieser, wenn er sich in der
Öffentkichkeit bewegt, das Trinken unterlassen. Das gehört sich einfach schon aufgrund des
Benehmens und vorrausichlicher Rücksichtsnahme anderen Leuten gegenüber in der
Öffentlichkeit. Wer das nicht tut (bei genanntem Bsp.), der handelt - meines Erachtens nach -
automatisch schon fahrlässig.


Unzurechnungsfähigkeit trifft in den wenigsten fällen zu, so denke ich.
Auch bei Delikten, die unter Alkoholeinfluß stattfinden, sind bestimmt die wenigsten
als unzufrechnungsfähig einzustufen.
Es wird aber sehr gerne verwendet, um das Strafmaß ordenlich zu drücken.



Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von durchbrechenden Psychosen oder Anfällen
von Schizophrenie, weil man seine Tabletten morgens vergessen hat einzunehmen ?
Nun, da ist mir persönlich kein Fall in den letzten Jahren bekannt.

Aber mit Alkohol wird ja sehr gerne argumentiert wenn es ums Strafmaß drücken
geht wegen Unzurechnungsfähigkeit und so... blablabla.....


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 21:07
@Kc

Achja, der Täter sitzt gemütlich mit Chips daheime während der andere auf der Intensiven liegt....und? Nach Urteilsverkündung fährt der Täter doch für lange Zeit ab in den Kahn. Was bringts, den in U-Haft zu nehmen, die dann eh angerechnet wird und somit vom im Urteil verkündeten Strafmaß abgezogen wird? Ist doch nun vollkommen Bockwurst, ab wann der Täter seine Strafe antritt.

Außerdem basiert unser Strafsystem nicht auf deinem primitiven "öääääh alda der hat auch voll auffe Fresse verdient ey" sondern hat sich nach bestimmten Regeln zu entwickeln. Und dazu gehört, dass man nicht jeden einfach so wegsperrt, weils der Pöbel so will.

@Gamma7

Was glaubst du, wie viele Leute untergebracht werden, weil sie an Störungen leiden, die ihnen ihre Urteilskraft oder Beherrschung nehmen? Nur, weil DU nichts davon gehört hast, muss das noch lange nicht heißen, dass es sowas nicht gibt. Ich bin selbstverständlich dafür, dass die Leute bestraft werden aber nicht einfach so eingebuchtet bevor ein Urteilsspruch gefallen ist.

Sonst könnte man ja auch sagen "och hier hab ich zwei Zeugen, die haben gesagt, sie hätten gesehen, wie du dies und das gemacht hast, für mich als Richter ist der Fall sonnenklar, ich sperre dich jetzt ein".

Was wäre, wenn irgendeiner meint, auf so einem sonnenklaren Video euch zu erkennen? Oder bei einer Gegenüberstellung ist sich der zu 100% glaubwürdige Zeuge sicher, wirklich euch erkannt zu haben und der Richter sieht das als sonnenklaren Fall. Ihr fahrt dann mal ohne Vorwarnung für einige Monate ein. Ohne Möglichkeit euch gegen diese Verhaftung zu verteidigen. Obwohl für euch ja "sonnenklar" ist, dass ihr das ja gar nicht wart. Was der Ermittlungsrichter dann aber anders sieht, weil ihre Unschuld beteuern das tun sie ja alle.

Und dann kommt ihr nach sagen wir nem halben Jahr wieder raus aus der JVA, wird euch euer Arbeitgeber noch in der Gehaltsliste haben? Wie schauen euch die Nachbarn an, wenn ihr nach nem halben Jahr wieder heimkommt? Muss sicher nen geiles Gefühl sein, der Mittelpunkt im Leben anderer zu werden.

Sinn und Zweck der Ermittlungen und Verhandlungen ist erstens die sorgfältige Prüfung der Schuld und dazu die ebenso sorgfältige Prüfung des Strafmaßes, da die Freiheitsstrafe in Deutschland das allerletzte Mittel darstellt und keine neue inflationäre Version der Schutzhaft ist, in die jeder unliebsame Bürger einfach mal so reingesteckt werden kann, damit der Pöbel sein Rachebedürfnis zeitigst befriedigt sieht. Außerdem hat der Geschädigte doch immer noch die Möglichkeit, in einem Zivilprozess Schmerzensgeld, Schadenersatz etc. zu fordern. Also, warum die Eile mit dem Einbuchten? "Er wird doch eh entschädigt"


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 21:28
@GilbMLRS
@dasewige


Was sagt ihr den Opfern, die von einem Typ fertiggemacht werden, während gegen den ermittelt wird?

,,Tja, tut uns Leid, dass ihr zusammengeschlagen wurdet, aber das konnte man ja nicht ahnen...
Der Typ war ja nur polizeibekannt und 2 Mal vorbestraft wegen Körperverletzung und jetzt wurde auch wieder in der Hinsicht gegen ihn ermittelt...Aber hey, wir können ihm doch nicht einfach seine Freiheit nehmen!"


Ein zweischneidiges Schwert, eure Einstellung ;)

Irgendwer ist bei dieser Angelegenheit immer der Dumme, der das Risiko trägt.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 21:32
@Kc

Und? Der Typ wird schon noch seine Strafe kriegen, ich weiß nich, warum mans da überstürzen soll. Wenn er eine sooo große Gefahr ist, wird er eh in U-Haft genommen aber nich aus Rachegründen. Was kommt als nächstes? Gleich mit SEK festnehmen und mit Schandgeige durch die Fußgängerzone zur JVA führen und ihn mit Einer bewerfen lassen?

Nix da, Schutzhaft is nich mehr. Nichts anderes fordert ihr.


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U-Haft häufiger anwenden?

13.11.2012 um 08:03
@Gamma7
du bis mir ja ein supermann, was du alles aus ein vidio sehen kannst! der rest der menschheit kann das nämlich nicht.
die sehen auf dem vido nur einen bestimmten vorgang und nicht mehr.
du wärst der richte partner von torquemada gewesen, obwohl der sich an die damaligen rechtsprinzipchen gehalten hat.

du gehörst wohl zu den menschen, die davon ausgehen, wenn jemand auf der anklagebank sitz automatisch schuldig ist. ein unschuldiger mensch kommt ja nicht auf die anklagebank, also irgend etwas hat er schon ausgefressen.

@Kc
das was du am liebsten haben möchtes, kann kein rechssystem der welt leisten. menschen haben nun mal die eigenschaft zu irren und das es dadurch zu ungerechtheiten kommt müssen wir leider als lebensrisiko hinnehmen, so weh es auch tut.

ich kann nur sagen: das leben ist nicht fair!


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U-Haft häufiger anwenden?

13.11.2012 um 14:59
@dasewige

Also so uneindeutig ist es keineswegs immer mit den Überwachungsvideos, wer da Opfer und Täter ist. Geht jemand ganz normal durch die Gegend und wird plötzlich attackiert, dann ist die Sache eigentlich in meinen Augen klar.

Spontan fällt mir die Geschichte Weihnachten 06 ein, unter anderem, wo man das Opfer, einen älteren Mann, einfach über den U-Bahnhof gehen sieht und der plötzlich von zwei Angreifern attackiert wird.

Die tauchen einfach von hinten auf, prügeln ihn mit Anlauf nieder, schlagen ihn halbtot.

Ich weiss nicht, was man da noch groß hinsichtlich von Täterschaft und Gewaltbereitschaft interpretieren wollte, zumal beide Täter auch noch vielfach vorbestraft waren.

Für mich hätten diese Umstände definitiv ausgereicht, um U-Haft anzuordnen. Weiss jetzt grad nicht aus dem Kopf, ob das auch geschehen ist.


Über Zurechnungsfähigkeit usw. kann man sich natürlich unterhalten, dass ist dann ohne jede Frage Sache einer fairen Gerichtsverhandlung. Genauso die Strafe, wenn denn eine verhängt wird.

Was indiskutabel war, war die Täterschaft und das Vorgehen. Ob nun besoffen oder geistig nicht ganz auf der Höhe - wer einfach mal so Menschen halb tot prügelt, sogar mehrfach in der Hinsicht vorbestraft ist, den schätze ich als sehr gefährlich für die Allgemeinheit ein. Und sehe U-Haft als gerechtfertigt an.

Ich denke, ein Grund für die - unangebrachten - Vorwürfe, man würde mit der Forderung nach mehr Anwendungen von U-Haft bei schweren Straftaten den Rechtsstaat untergraben, liegt doch daran, dass dem Sicherheitsbedürfnis von Opfern und potenziellen, unschuldigen Opfern zu wenig Rechnung getragen wird.

Man beschäftigt sich stattdessen, jedenfall in der Empfindung vieler Menschen, vor allem mit dem Täter und der Suche nach Entschuldigungen zu seinen Gunsten.

Sicherlich darf nicht Lynchjustiz oder ein Schnellschuss anvisiert werden. Eine Verurteilung und ein Strafmaß, so sie denn gerechtfertigt sind, hat nur durch ein ordentliches Gerichtsverfahren zu erfolgen.

Das schließt meiner Ansicht nach insbesondere im schweren und eindeutigen Fällen der Täterschaft meiner Ansicht nach keinesfalls aus, häufiger Untersuchungshaft anzuwenden.

Im Gegenteil würde es sicherlich das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.

Eine fatale Botschaft kommt dagegen rüber, wenn man sieht:,,Det Typ hat jemanden krankenhausreif geschlagen. Das ist schon mehrfach geschehen, er hat deshalb Vorstrafen. Trotzdem darf er nach Aufnahme der Personalien und kurzer Aussage bei der Polizei wieder fröhlich nach Hause gehen."

Das ist zumindest die Botschaft, die für den Laien rüberkommt und die schlecht für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist.

Gerade als Verfechter des Rechtsstaates sollte man aber nun nicht einfach überheblich sagen:,,Tja, Pech, wenn denn die Leute so dumm sind."

Man sollte mindestens anständig kommunizieren und erklären, warum es okay und richtig ist, dass der mehrfach vorbestrafte Schläger einfach so nach Hause gehen darf und keine Untersuchungshaft erfährt.

Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nur aus sich selbst heraus, sondern auch durch Vertrauen der Bürger, die in diesem Rechtsstaat leben.


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U-Haft häufiger anwenden?

13.11.2012 um 16:04
@Kc
du behauptes die ganze zeit, das so ein vidio die ganze geschichte erzählt!


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U-Haft häufiger anwenden?

13.11.2012 um 18:28
U-Haft darf nur für eine bestimmte Zeit angeordnet werden, danach muss das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein und eine Verurteilung durch ein Gericht erfolgen.
Die Gerichte in Deutschland arbeiten aber leider nicht so schnell wie sie vielleicht sollten. Von daher ist eine U-Haft für jeden Eierdieb schonmal unsinnig.


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13.11.2012 um 18:34
@dasewige

Sag mal - gehts denn noch ?
Du unterstellst mir Sachen, die ich garnicht behauptet habe.
Woraus geht hervor, daß ich aus einem Video mehr als andere sehe ?
Das habe ich nie behauptet.
Ich habe nur in anderen Worten als KC (vielleicht auch etwas schärfer) erläutert,
daß man aus der Art, wie eine Person auf einem Video eine andere Person attakiert,
durchaus folgerichtige Schlüsse ziehen kann. Ich habe nie behauptet, daß ich
in einem Video die Vorgeschichte einer Person sehen kann.

Du solltest mal richtig lesen lernen und nicht irgendwas hineininterpretieren
und mir in den Mund schieben.

Auch habe ich nie behauptet, daß jemand automatisch schuldig ist,
nur weil er auf der Anklagebank sitzt. Das hast Du mir einfach so
in den Mund geschoben.


Ich redete lediglich von einem Video, was jemand als Bsp. eingeworfen hatte und
habe diese "fiktive" Szene etwas konkretisiert, um aufzuzeigen, daß man sehr wohl
gewisse Schlüsse daraus ziehen kann , aufgrund der Art, wie eine Attacke abläuft.

Daß man eine Vorgeschichte zusätzlich auf dem Video heraussehen kann,
das habe ich nie behauptet. ich habe lediglich davon gesprochen, daß bei der Verteidigung
gerne Vorgeschichten konstruiet werden, die den Täter eben als Teilopfer
der Handlng darstellen soll oder um ihm Unzurechnungsfähigkeit zu zollen ,
um das Strafmaß erstmal kräftig zu drücken.


Das, was ich behauptet habe - bezüglich der Zurechnungsfähigkeit, das war, daß jemand
der zu Gewalttätigkeit neigt dieses selbst von sich weiß und man kann auch vorraussetzen,
daß dieser auch versteht, daß übermäßiger Alkoholgenuß seine Agressivität noch weiter
steigert und seine Hemmschwellle noch weiter herabsenkt. Das ist allgemein bekannt.
Also bitte - daher kann man doch von einem halbwegs vernünftig denkendem Menschen
verlangen daß er so weit denken kann und eben Saufereien unterlässt, wenn er vorhat,
sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.


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U-Haft häufiger anwenden?

13.11.2012 um 20:13
@dasewige

Ich behaupte: Wenn ich in dem Video einer Überwachungskamera sehe, dass ein älterer Mensch vorbeigeht und auf einmal von zwei anderen überfallen und zusammengeschlagen wird, dann kann man genau das sehen.

Dann besteht schon mal kein Zweifel an der Körperverletzung, wenn es denn nicht grad eine Schauspielvorführung ist.

Oder willst du etwa behaupten, dass keine Verletzungsabsicht besteht und auch keine Verletzung herbeigeführt wird, wenn jemand einem am Boden liegenden Opfer mit Anlauf gegen den Kopf tritt?


Wir haben in dieser Situation eindeutig ein Opfer und einen Täter.

Kann ich dann noch klar und deutlich erkennen, wer derjenige ist, der zuschlägt und tritt, dann ist die Täterschaft doch völlig bewiesen.


Da noch drüber zu reden ,,unschuldig bis zum Beweis der Schuld" oder ähnliche Sprüche zu bringen finde ich mehr als zynisch.


Wie schätzt du denn bitte einen Menschen ein, der mehrfach vorbestraft ist wegen Körperverletzung, aus nichtigsten Gründen?

Als völlig ungefährlich, wie jeden anderen Typen auch?


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U-Haft häufiger anwenden?

14.11.2012 um 09:41
@Kc
du siehst auf dem vidio nur den vorgang der köperverletzung, nicht mehr und nicht weniger!

aber warum passiert es,das sagt dir das vidio nicht!

passiert es aus freude an der gewalt?
passiert es weil der geschädigte auch täter ist?
passiert es weil der angebliche täter eine psychische stöhrung hat?
usw usf
all das sieht man nicht.

aus diesem grund, ist es nicht möglich eine untersuchungshaft anzuordnen, weil die motiv ermittlung noch in der bearbeitung ist.
untersuchungshaft ist nur aus den bekannten gründen anzuordnen.


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14.11.2012 um 10:36
Zitat von KcKc schrieb:,,Tja, tut uns Leid, dass ihr zusammengeschlagen wurdet, aber das konnte man ja nicht ahnen...
Der Typ war ja nur polizeibekannt und 2 Mal vorbestraft wegen Körperverletzung und jetzt wurde auch wieder in der Hinsicht gegen ihn ermittelt...Aber hey, wir können ihm doch nicht einfach seine Freiheit nehmen!"
Die Forderung hier die sein soll gibt es doch längst, hatte gestern schon darauf hingewiesen.
Hier dazu mal wiki:

Wikipedia: Untersuchungshaft (Deutschland)

Die Wiederholungsgefahr als vierte Alternative dient nicht mehr der Sicherstellung des Verfahrens. Sie stellt eigentlich eine präventive Maßnahme dar, insbesondere bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Serienstraftaten mittlerer und schwerer Kriminalität. Die Wiederholungsgefahr als Haftgrund ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich.[2] Dieser Haftgrund gilt allerdings nur subsidiär, nämlich dann, wenn der Beschuldigte sich in Freiheit befindet, weil entweder kein Haftgrund nach § 112 Abs. 2 StPO vorliegt oder aber der Haftbefehl nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzt worden ist und der Beschuldigte somit die Möglichkeit hat, die Straftat fortzusetzen.


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U-Haft häufiger anwenden?

14.11.2012 um 10:39
Zitat von KcKc schrieb:Wie schätzt du denn bitte einen Menschen ein, der mehrfach vorbestraft ist wegen Körperverletzung, aus nichtigsten Gründen?
Es interessiert eher wie die Richter einen solchne Menschen einschätzen und bin sicher das sie solche Häufungen auch erkennen können und natürlich auch berücksichtigen....


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U-Haft häufiger anwenden?

14.11.2012 um 18:57
IMHO ist das doch nur rumdoktorn an einem Symptom, statt das eigentliche Problem zu lösen, nämlich asoziale Mehrfachstraftäter einfach aus dem Verkehr zu ziehen.


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U-Haft häufiger anwenden?

14.11.2012 um 21:08
Wir haben bei der U-Haft mit gutem Grund recht hohe Hürden;

bei dem Fall mit dem Zwangs-Psychatrisierten HypoVereinsbank-Whistleblower hat man gerade wieder sehen können, dass Instrumente, bei denen mit nur geringem oder ganz ohne Kontrollmechanismus Leute aus dem Verkehr gezogen werden können, ein enormes Missbrauchspotenzial aufweisen. Ähnlich war es ja bei den hessischen Steuerfahndern.

Wenn man anfangen würde, U-Haft wie Bonbons zu verteilen, könnte man jederzeit persönliche oder politische Konkurrenten z.b. mit saftigen Vergewaltigungsvorwürfen o.Ä. abservieren. Durch die Haft würden diese dann fast zwingend auffallen und bekannt werden. Vom Rufschaden erholt man sich nie mehr, ist Familie und Job los, und die knapp 30€ pro Tag Haft helfen da auch nichts mehr.

Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass Fälle, in denen sowohl Tathergang als auch Täter dermaßen klar bekannt sind wie hier von einigen angenommen wird, deutlich in der Minderheit sind, und in diesen Fällen dann meistens sowieso Verdunkelungsgefahr besteht.


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