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U-Haft häufiger anwenden?
12.11.2012 um 09:08Häufiger kann man in der Zeitung lesen, wie auch ich heute morgen wieder, dass selbst bei schweren Vergehen wie gefährlicher Körperverletzung, Raub oder Rauschgifthandel in höheren Mengen KEINE Untersuchungshaft angeordnet wird.
Selbst bei entsprechenden und mehrfachen Vorstrafen ist eine Untersuchungshaft kein Standard.
Die gesetzlichen Regelungen sagen, dass nur U-Haft angeordnet werden darf, wenn auch entsprechende Gründe vorliegen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
Vor allem werden hier Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr genannt.
Liegen solche Haftgründe nach Meinung des zuständigen Richters nicht vor, darf derjenige, gegen den ermittelt wird, frisch und fröhlich weiter durch die Gegend laufen.
Vorstrafen, auch wegen Kapitaldelikten, sind offenbar nicht zwangsläufig Haftgründe beziehungsweise gar nicht.
Schon häufiger allerdings wurde diese Zeit, insbesondere von so genannten ,,Intensivtätern" genutzt, einfach weiter Straftaten zu begehen.
Oder die Ermittlungen zu behindern.
Außerdem wird die ,,erlittene" Untersuchungshaft auch bei Verurteilung des Täters angerechnet.
Ich hab da so meine Probleme mit, muss ich sagen. Deshalb würde ich gerne mal zur Diskussion stellen, ob die aktuellen Kriterien für Untersuchungshaft ausreichend sind und so bestehen bleiben sollten oder ob sie einer Veränderung bedürfen?
Etwa in der Hinsicht, dass U-Haft bei bestimmten Vorstrafen, etwa Gewalttaten oder bei offensichtlichen Vergehen, die schwere Gewalttaten beinhalten (jemanden grundlos ins Krankenhaus geprügelt, eindeutige Täterschaft) die U-Haft Standard werden sollte?
Was spricht dafür, was dagegen?
Selbst bei entsprechenden und mehrfachen Vorstrafen ist eine Untersuchungshaft kein Standard.
Die gesetzlichen Regelungen sagen, dass nur U-Haft angeordnet werden darf, wenn auch entsprechende Gründe vorliegen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
Vor allem werden hier Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr genannt.
Liegen solche Haftgründe nach Meinung des zuständigen Richters nicht vor, darf derjenige, gegen den ermittelt wird, frisch und fröhlich weiter durch die Gegend laufen.
Vorstrafen, auch wegen Kapitaldelikten, sind offenbar nicht zwangsläufig Haftgründe beziehungsweise gar nicht.
Schon häufiger allerdings wurde diese Zeit, insbesondere von so genannten ,,Intensivtätern" genutzt, einfach weiter Straftaten zu begehen.
Oder die Ermittlungen zu behindern.
Außerdem wird die ,,erlittene" Untersuchungshaft auch bei Verurteilung des Täters angerechnet.
Ich hab da so meine Probleme mit, muss ich sagen. Deshalb würde ich gerne mal zur Diskussion stellen, ob die aktuellen Kriterien für Untersuchungshaft ausreichend sind und so bestehen bleiben sollten oder ob sie einer Veränderung bedürfen?
Etwa in der Hinsicht, dass U-Haft bei bestimmten Vorstrafen, etwa Gewalttaten oder bei offensichtlichen Vergehen, die schwere Gewalttaten beinhalten (jemanden grundlos ins Krankenhaus geprügelt, eindeutige Täterschaft) die U-Haft Standard werden sollte?
Was spricht dafür, was dagegen?