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U-Haft häufiger anwenden?

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Standard, U-haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:44
@Othis
steht nämlich genau hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
§112 I S.1 Hs1 StPO


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Othis ehemaliges Mitglied

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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:45
@Cesair

§ 112a

(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,

daraus lese ich aber, dass dann AUCH ein Haftgrund besteht :o:


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:45
@skeptikerin
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:auch für den zu unrecht Verdächtigen
Wie gesagt ein Verdächtiger kann nicht in UHaft gelangen.
Was ermittlungsfehler angeht, so hat das ja nichts mit der vorläufigen Inhaftierung zu tun, das ist dann halt Inkompetenz der KP.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:47
@Othis
(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden
Beschuldigten

nun lese dir bitte das durch:
Wikipedia: Tatverdacht

du vermischst da n haufen sachen


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Othis ehemaliges Mitglied

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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:49
@Cesair


Moment mal.... wenn jemand dringend tatverdächtig ist, dann ist er doch quasi beschuldigt, die Tat vermutlich begangen zu haben?


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:51
@Othis
nicht zwangsläufig aber es wird kaum vermeidbar sein. steht recht gut im wiki artikel unter 1.3

hier die abgrenzung:
Wikipedia: Beschuldigter
(ist nicht GANZ korrekt, aber ausreichend)


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Othis ehemaliges Mitglied

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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:52
@Cesair

Ah, okay. Aber es werden doch trotzdem immer wieder "nur" Verdächtige in U-Haft genommen? Oder ist das ein Fehler der Presse?


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:58
@Othis
Beschuldigter zun sein ist ebenso wie Verdächtiger zu sein eine gewisse Eigenschaft. Der "Tatverdacht" ansich ist ja nur einer der Hauptaspekte, der diese Eigenschaft bedient.
Man unterscheidet die 3 Hauptverdachtsarkten, siehe WIki-artikel.
Und Beschuldigter zu sein erfordert eben gewisse Vorraussetzungen. Es müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, die nach pflichtgemäßer Beurteilung der strafverfolgungsbehörde Anlass zum Verdacht geben.
Z.B. ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zwar nicht notwendig, aber die Regel.
Entscheidend ist der nach außen erkennbare Verfolgungswille.

Daraus erkennst du, dass nicht jeder Bes dringend Tatverdächtig sein muss. Aber nur der Beschuldigte + dringend Tatverdächtige fällt unter 112a der normale Bes unter 112


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Othis ehemaliges Mitglied

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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 14:03
@Cesair

Wieder was gelernt.

Aber um mal aufs eigentliche Thema zurückzukommen..... meine Meinung dazu kennt ihr. Ich bin raus aus dem Thread.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 14:31
@Heide_witzka

Na ich denke mir:

Wenn ich schon 3 Mal im Knast war wegen Körperverletzung, dann wird man wohl kaum beim 4. Mal und U-Haft sagen:,,Ach nein, das hätte ich jetzt aber nicht von dem Jungen gedacht! Der ist doch immer so freundlich und hilfsbereit...".


Ich spreche mich ausdrücklich nicht für`s vorsorgliche Wegsperren aus, wenn die Sachlage noch gar nicht klar ist.


Aber mal ernsthaft: Es ist doch blanker Hohn, noch von ,,mutmaßlicher Täter" und ,,Unschuldsvermutung" zu sprechen, wenn man ein deutliches Video hat, auf der eindeutig der prügelnde Täter zu erkennen ist.

Ich weiss gar nicht, was immer diese Haarspaltereien auch bei glasklaren Fällen sollen.


Genauso finde ich: Mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Personen haben offensichtlich einen Hang zu Gewalttaten. Bei denen würde ich in einer Funktion als Richter auch durchaus davon ausgehen, dass die eher während der Ermittlungszeit wieder Mist bauen, als bei einem ohne jede Vorstrafe, der keinen aggressiven Eindruck macht.


Glaube ich muss nochmal betonen:

Es geht hier nicht um die Frage nach Untersuchungshaft für den armen Familienvater, der `ne Packung Zigaretten im Laden geklaut oder leider durch eine Unachtsamkeit einen Autounfall verursacht hat.


Die Frage nach der Anwendung von U-Haft stelle ich vor allem in Bezug auf schwere Straftaten und vorbestrafte Täter.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 14:39
@Kc
Auch beschweren Straftaten stellt sich mir die Frage ob man auf Verdacht hin jemanden in den Knast stecken darf.
In dubio pro reo schliesst meiner Meinung nach die U-Haft mit ein.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 14:47
@Heide_witzka

Jedoch: Gleichzeitig nimmst du dann auch wieder das - bei mehrfach wegen schwerer Vergehen vorbestraften Personen meiner Ansicht nach erhöhte - Risiko in Kauf, dass diese Person losgeht und gleich wieder irgendeine Straftat begeht.

Also es neue Opfer gibt.

Habe es schon mehrmals gelesen, dass ,,polizeibekannte" Intensivtäter (,,polizeibekannt" bezog sich nicht auf besonders gutes Benehmen und regelmäßige Kuchenlieferungen ins Revier) festgenommen, dem Haftrichter vorgeführt wurden, der sagte ,,kein Haftgrund" - und kaum ein paar Tage später, teils nur Stunden später hatte der Betreffende schon wieder eine Straftat begangen.


Untersuchungshaft sollte vielleicht nicht automatisch auch als Strafe angesehen werden, sondern auch als Mittel, weitere Straftaten erstmal zu verhindern.


Jetzt mal angenommen du hast einen ,,alten Bekannten" in Sachen Gewalttaten da vor dir als Haftrichter, es gibt einen klaren Videobeweis der Täterschaft (gefährliche Körperverletzung) - denkst du dann auch:,,Ach den lass ich mal laufen, hoffentlich macht er nicht noch mehr Mist..."?


Zweifellos muss man drauf achten, nicht jeden Eierdieb oder jeden potenziellen Täter gleich ins Loch zu stecken.


Allerdings: Bei mehrfach wegen schwerer Gewalttaten vorbestraften Tätern und klarer Sachlage halte ich es sowohl für gerechtfertigt, als auch für sinnvoll, etwas deutlicher zuzugreifen.
Sonst betreibt man in meinen Augen Täterschutz auf Kosten von unschuldigen Menschen.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 14:55
@Kc
Du tauschst doch nur ein Risiko gegen ein anderes.
Wenn ich dem Verdächtigen deutlich mache, das er zwar nicht in U-Haft genommen wird, aber unter polizeilicher Beobachtung steht, dann wird derjenige bestimmt nicht sagen, ich machs direkt nochmal, dann wird enigstens die Strapfe höher.
Ausnahmen mags geben, aber die eierlegende Wollmilchsau gibts nun mal nicht.
Und in diesem Feld der Unwägbarkeiten sehe ich nicht ein, warum man leichtfertiger veruhaftieren sollte.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 15:00
Zitat von KcKc schrieb:Jedoch: Gleichzeitig nimmst du dann auch wieder das - bei mehrfach wegen schwerer Vergehen vorbestraften Personen meiner Ansicht nach erhöhte - Risiko in Kauf, dass diese Person losgeht und gleich wieder irgendeine Straftat begeht.
Es gilt zu beachten das eine U-Haft auch im Falle der Wiederholungsgefahr eines möglichen Täters angewendet werden kann und wird, auch wenn dies dem Sinn der U-Haft entgegen steht und etwas problematisch scheint.

Die meisten welche in U-HAft gehen werden später übrigens NICHT verknastet, sprich eine Verschärfung würde es kaum besser machen...


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 15:06
Zitat von KcKc schrieb:Bei mehrfach wegen schwerer Gewalttaten vorbestraften Tätern und klarer Sachlage halte ich es sowohl für gerechtfertigt, als auch für sinnvoll, etwas deutlicher zuzugreifen.
Zur Feststellung der Sicherheitsverwarung gehört auch eine entsprechende Straftat, das ist unumgänglich.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 16:09
Wieso denken hier manche, nur auf Verdacht hin ist eine U-Haft angemessen? Macht ihr euch überhaupt Gedanken darum was das alles nach sich zieht? Wenn derjenige aufgrund eines Fehlers in U-Haft kommt, kann er den Rest seines Lebens allein und von Hartz IV leben. Auch wenn der unschuldig ist, er ist trotzdem gebrandmarkt fürs Leben. Arbeit findet er keine mehr und Freunde / Familie entfernen sich auch von ihm.

@Othis


Du hast eine Tochter und pochst trotzdem die ganze Zeit auf "U-Haft nur auf Verdacht". Machst du dir denn gar keine Gedanken darum was mit den Kindern passiert wenn ein alleinerziehendes Elternteil in U-Haft muss? Und das über mehrere Wochen? Tut mir leid, aber das nenne ich keine Argumentation, das nenne ich einfach nur nicht nachgedacht.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 16:15
@Kc
also wenn jemand schon 3x wegen schwerer köperverletzung vorbestraft ist, dann war er es auch beim vierten mal. so so!

ich dachte immer, das man so lange unschuldig ist bis ein gericht einen die schuld bewiesen hat!
aber irren ist eben menschlich.

achso, warum noch eine vierte gerichtsverhandlung? er ist ja automatisch schuldig alleine nur wegen der vorstrafen,da können wir uns auch die gerichtsverhandlung sparen.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 16:47
@Kc

Ah ja und was definiert deine "glasklaren" Fälle? Der Richter ordnet U-Haft an, wenn er es für angemessen hält, basta. Außerdem darfste jemandem, der seine Strafe abgesessen hat die Taten nicht mehr vorwerfen, weil du dann selber eine vorn Latz bekommen kannst. Und auch ein vorbestrafter Mensch genießt den Schutz der Grundrechte im vollen Maße, wie auch jeder andere Bürger. Wenn der Fall ja sooo glasklar ist, dann ist der Prozess ohnehin schnell über die Bühne gebracht. Und warum soll einer, gegen den Ermittlungen laufen NUN AUSGERECHNET in der Zeit, in der selbige laufen ein höheres Risiko haben, eine weitere Straftat zu begehen? Beziehe mich da auch auf das populistische Kinderschänderbeispiel, was hier wieder irgendeine Flachsparbirne bringen musste um wieder fleißig Stimmung zu machen...warum soll der sich ausgerechnet nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an noch jemandem vergreifen? Warum soll die Chance darauf nun aufeinmal höher sein als vorher, wo noch kein Ermittlungsverfahren lief? Denkste wirklich, der Umstand, nicht in U-Haft genommen zu werden ist ein Garant für zügelloses Begehen weiterer Straftaten? Is doch vollkommener Quatsch und entbehrt jeglicher Logik.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 18:22
@GilbMLRS
@dasewige

Ähm... Leute, wenn man glasklar eine Videoaufnahme hat, auf der eine Person eine andere krankenhausreif schlägt und wo der Täter eindeutig erkennbar ist, dann ist das völliger Schwachsinn, noch von ,,mutmaßlicher Täter" und ,,Verdächtiger" zu sprechen.

Da geht es dann im Prinzip tatsächlich nur noch um das Strafmaß, dieses ganze Geeiere mit ,,unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist", ist in einem solchen Fall einfach albern.

Jeder tut so, als KÖNNTE auch jemand völlig anderes der Täter sein, obwohl alle genau wissen:
,,Man sieht hier auf der Aufnahme definitiv Herrn XY, er ist eindeutig zu erkennen, wie er Herrn Soundso gerade knallhart zusammenschlägt".
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Denkste wirklich, der Umstand, nicht in U-Haft genommen zu werden ist ein Garant für zügelloses Begehen weiterer Straftaten? Is doch vollkommener Quatsch und entbehrt jeglicher Logik.
Was unlogisch und fatal ist, ist die Tatsache, mehrfach vorbestrafte, schwere Straftäter einfach nach Hause zu schicken.

Das Opfer liegt vielleicht auf der Intensivstation und der Täter sitzt zu Hause gemütlich mit Chips auf der Couch, weil man ihm ja nicht seine Freiheit nehmen will...

Welch ein Hohn.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 18:45
@Kc
tschuldigung,was sieht man auf dem vidio? zwei menschen die gewalt austauschen!
ist das aber schon die ganze geschichte?
ein vidio zeigt leider nicht die vorgeschichte auf!


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