U-Haft häufiger anwenden?
12.11.2012 um 13:44@Othis
steht nämlich genau hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
§112 I S.1 Hs1 StPO
steht nämlich genau hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
§112 I S.1 Hs1 StPO
skeptikerin schrieb:auch für den zu unrecht VerdächtigenWie gesagt ein Verdächtiger kann nicht in UHaft gelangen.
(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werdenBeschuldigten
Kc schrieb:Jedoch: Gleichzeitig nimmst du dann auch wieder das - bei mehrfach wegen schwerer Vergehen vorbestraften Personen meiner Ansicht nach erhöhte - Risiko in Kauf, dass diese Person losgeht und gleich wieder irgendeine Straftat begeht.Es gilt zu beachten das eine U-Haft auch im Falle der Wiederholungsgefahr eines möglichen Täters angewendet werden kann und wird, auch wenn dies dem Sinn der U-Haft entgegen steht und etwas problematisch scheint.
Kc schrieb:Bei mehrfach wegen schwerer Gewalttaten vorbestraften Tätern und klarer Sachlage halte ich es sowohl für gerechtfertigt, als auch für sinnvoll, etwas deutlicher zuzugreifen.Zur Feststellung der Sicherheitsverwarung gehört auch eine entsprechende Straftat, das ist unumgänglich.
GilbMLRS schrieb:Denkste wirklich, der Umstand, nicht in U-Haft genommen zu werden ist ein Garant für zügelloses Begehen weiterer Straftaten? Is doch vollkommener Quatsch und entbehrt jeglicher Logik.Was unlogisch und fatal ist, ist die Tatsache, mehrfach vorbestrafte, schwere Straftäter einfach nach Hause zu schicken.