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Problem

893 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Problem ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Problem

23.10.2012 um 22:34
@slobber

Das Problem liegt imho bei der Nachweisbarkeit, versuch mal nachzuweisen, dass Person xyz dich stalkt und damit meine ich nicht im Internet.Sicher..Telefonanrufe und Briefe sind schon Indizien oder sogar Beweise, aber wenn diese Sachen nun nicht vorhanden sind wirds schwierig da gegen jemanden zu ermitteln und die Polizei ist eh schon ausgelastet bis zum erbrechen, da nimmt sich ohne handfeste Beweise niemand der Sache an, also was du auch sagtest mit deinen handfesten Tatsachen.

Ich denke aber, der TE ist auch noch ne Ecke davon entfernt ein Stalker zu sein, ich nehme eher an, dass er aus mangel an Empathie sich nicht in andere Leute hineinversetzen kann, um sich selbst zu fragen, ob das, was er da veranstaltet mit seinen 20 Nachrichten womöglich jemanden stören könnte.


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23.10.2012 um 22:54
@jayjaypg
Jetzt pass mal auf:

1. der TE schrieb im Laufe des Threads von übermäßigen Kontaktversuchen seinerseits. Von Nachrichten ohne Ende, ... er sah offenslcihtlich irgendwo die Grenze nimmer.
2. er schrieb auch mal das er zu ihr fahren möchte wenn sie sich nach soundsolanger Zeit nicht meldet.
3. er weiß das sie seine verstärkten Kontaktversuche nicht mag, das es ihr zu viel wird und sie deshalb den Kontakt heruntergeschraubt hat auf Null.
4. Dennoch überlegt(e) er was er noch machen kann
5. Die Gedanken an sie beherrschen ihn regelrecht (zumindest erweckt er den Eindruck).
6. Der Begriff "Stalking" ist recht dehnbar, fängt irgendwo an und hört irgendwo auf. Es müssen nicht alle Punkte erfüllt sein um von diesem Begriff zu sprechen.

Als ehmals gestalkte Person sehe ich die Gefahr das sein Verhalten sich im Laufe der Zeit aufbauschen könnte zum stalken.
Ich sehe auch die Gefahr das das betroffene Mädchen sein Verhalten als Stalking empfindet und zur Polizei dackelt oder andere Maßnahmen ergreift. Dadurch bekommt er Ärger obwohl er eigentlich doch nur verliebt ist ohne Ende.

Verstehst du nun in etwa was ich meine?
Die Story hat 2 Seiten - Auf der einen Seite die Person die beabsichtigt oder unbeabsichtigt einfach immer wieder den Kontakt sucht - und auf der anderen Seite die Person die sich dadurch belästigt fühlt ab einem persönlichen Punkt und sich dadurch in ihrem Leben eingeschränkt fühlt und deshalb dann unter Umständen Maßnahmen ergreift.




PS:
@jayjaypg
Weshalb ist es Verleumdung wenn man einen Begriff in den Raum stellt und sagt das sich jeder darüber klar sein sollte das es das gibt.
Der Link ist informativ, es schadet nicht zu wissen bis wohin man darf und ab wann man sich mit KOntaktaufnahmen strafbar macht - es schadet auch nichts zu wissen was man machen könnte wenn man selbst in einer solchen Situation wäre.

Menschenskinder, ich wüsste nicht das ich behauptet hätte das der TE definitiv einer sei.
Ich hab nur geschrieben das er aufpassen muss nicht in diese Richtung zu driften. Ich hab geschrieben das das Mädel es vielleicht schon als Stalking empfinden könnte oder bald empfinden könnte es es so weiter geht mit seinen dauernden Kontaktversuchen ohne ihr etwas Ruhe zu gönnen.

Das war also keine Verleumdung sondern lediglich ein gut gemeinter Ratschlag.




So!
Simma wieder nun Freunde?


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24.10.2012 um 08:04
@jayjaypg
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
Tatbestand bereits erfuellt!

@trebz
Wenn sie sich nicht meldet, dann ist das ein deutliches Signal! Ruf sie nicht mehr an, und fahre auf gar keinen Fall hin! Du MUSST dann akzeptieren, dass sie nichts mehr mit Dir zu tun haben will!


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24.10.2012 um 08:07
@Alarmi
1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1.
seine räumliche Nähe aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4.
ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5.
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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24.10.2012 um 08:09
@jayjaypg
Kannst Du sagen, wie schwerwiegend die Lebensgestaltung des Maedchens dadurch beeintraechtigt wurde? Weisst Du, ob sie vielleicht richtig Aerger von ihren Eltern deswegen bekommen hat?


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24.10.2012 um 08:10
@Alarmi
Ich weiß zumindest, dass richtig Ärger mit den Eltern nicht ausreicht, um den Tatbestand des § 238 StGB zu erfüllen...
Wär ja auch noch schöner... bitte.


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24.10.2012 um 08:15
@jayjaypg
Du weisst aber auch nicht, ob das Maedchen vielleicht mittlerweile schon Angstzustaende hat oder andere psychische Probleme. Wenn man jemanden hat, der so hartnaeckig nervt, dann kann das durchaus passieren. Und das nenne ich schon einen schwerwiegenden Eingriff in die Lebensgestaltung!

Es muss moeglich sein, einer Person zu sagen "Kontaktiere mich nicht mehr!". Wenn sie sich nicht daran haelt, ist der Tatbestand der Nachstellung erfuellt!


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24.10.2012 um 08:18
@Alarmi
Nope. Ist halt nicht so. Der Strafrahmen geht bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug. Dafür braucht es schon ein wenig mehr. Würde sie ihre Handy-Nummer ändern, ihn in ihrem fb-Profil blocken, und er würde es immer noch schaffen, sie zu kontaktieren, dann kämen wir langsam in den Dunstkreis des § 238 StGB.
Nichts für ungut, aber Du hast halt keine Ahnung.


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24.10.2012 um 08:21
@jayjaypg
Bis zu. Das bedeutet, die grosse Mehrheit der Stalker bekommt nur eine Geldstrafe, vielleicht sogar nur eine Verwarnung. Bis zu bedeutet nicht, dass Du direkt fuer drei Jahre in den Knast wanderst. FB-Profil blocken, was soll das bringen? Macht er sich halt ein anderes und kann ihr gleich wieder schreiben.


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24.10.2012 um 08:23
@Alarmi
Du zeigst erneut, dass Du keine Ahnung hast. Ist der Tatbestand erfüllt, und wird man danach verurteilt, besteht die Möglichkeit einer "Verwarnung" nicht mehr...


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24.10.2012 um 08:26
@Alarmi
Und empirisch ist es so, dass, wenn jemand nach §238 StGB verurteilt wird, keine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe aufgedrückt bekommt (meist zur Bewährung ausgesetzt, und mit einem Unterlassungsurteil verbunden, die betreffende Person nicht mehr zu kontaktieren).
Schreib halt nicht besserwisserrisch über Sachen, von denen Du keine Ahnung hast.


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24.10.2012 um 08:27
@jayjaypg
Freiheitsstrafen unter sechs Monaten koennen in Geldstrafen umgewandelt werden.

Uebrigens:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-stalking/was-faellt-unter-cyber-stalking.html

Und das tut er ja wohl ziemlich eindeutig!


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24.10.2012 um 08:31
@Alarmi
Freiheitsstrafen unter sechs Monaten werden regelmäßig in Geldstrafen umgewandelt....

§ 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe.

die Handlung muss also unbefugt und beharrlich erfolgen und zudem das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigen.

Du willst es nicht verstehen, oder?


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24.10.2012 um 08:33
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:die Handlung muss also unbefugt und beharrlich erfolgen
Nennst Du das nicht unbefugt und beharrlich?
Zitat von jayjaypgjayjaypg schrieb:das Opfer in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigen.
Hoechst subjektiv! Keiner von uns kann beurteilen, wie sehr das Opfer beeintraechtigt wird, wie schwer ihr die Sache aufs Gemuet schlaegt.


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24.10.2012 um 08:36
@Alarmi
Schon richtig. Wie jede Verurteilung wäre auch diese höchst subjektiv.(Es gibt keine Objektivität). Wird dem Rechtssystem ja auch durchaus angekreidet. Aber, deine Rechtsauffassung in diesem Fall ist halt hahnebüchen....


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24.10.2012 um 08:42
@Alarmi
Dieser Tatbestand ist für Fälle konzepiert, in denen der verschmähte Ex der Frau hundertmal am Tag sims: Komm zu mir zurück, oder ich bring Dich um, ihr vor ihrer Wohnung mit einem Fleischermesser auflauert, sich dann auf den Boden wirft und schreit: Aber ich liebe Dich doch....
Nicht für einen solchen Nonnenhockey....


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24.10.2012 um 08:43
@jayjaypg
Sieh Dir den Fall doch mal an! Das Maedel wird mit Nachrichten bombardiert, mit SMS, ueber Internet, er ruft sogar mit unterdrueckter Nummer an und kuendigt jetzt schon an, dass er wieder anrufen bzw. hinfahren will, wenn sie sich nicht meldet. Sofern der Straftatbestand noch nicht erfuellt sein sollte, und er kann durchaus rein durch Kontaktaufnahme per Telekommunikationsmittel erfuellt sein, ist er verdammt dicht davor!


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24.10.2012 um 08:44
@jayjaypg
Was Du da beschreibst ist ja schon der Extremfall. Aber der Extremfall muss nicht erreicht sein, um etwas strafbar zu machen.


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24.10.2012 um 08:45
@Alarmi
Er kommt von mir aus in den Dunstkreis. Und er ist von mir aus davor. Aber noch nicht dicht.


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24.10.2012 um 08:50
@jayjaypg
Jedenfalls sollte er sich zuruecknehmen, bevor er eine Anzeige am Hals hat!


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