@technoid Gemeinsame Obsorge setzt mal voraus, dass ein normaler Dialog zwischen Mutter und Vater möglich ist. Wenn ich mir solche Dinge durchlese wie:
technoid schrieb: Die Vorstellung das da jetzt noch nen anderer Kerl mit ins Spiel kommt macht mich wahnsinnig.
(musst du damit klarkommen, die Mutter wird nicht Single bleiben und auch dich nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie eine neue Partnerschaft eingeht. Der neue Partner wird wahrscheinlich sogar mehr Zeit mit dem Kleinen verbringen als du. Ist nun mal so. )
technoid schrieb:Die Mutter ist mit ihren 28 Jahren auf dem Stand einer 16 jährigen.
Und trotzdem hast du dich nicht um Verhütung gekümmert? Wo sie doch geistig 12 Jahre zurückgeblieben ist?
Auf die Verhütung angesprochen:
technoid schrieb:Nicht ich bin unfähig, sondern Sie!
Besuchsrecht....ja ne is klar. Aus welchem Grund?
Wenn es dir um den Kontakt zum Kind geht, wärst du auch schon mit dem Besuchsrecht mal zufrieden, bist du aber nicht.
;)Kannst du knicken mit der gemeinsamen Obsorge, wirst du nie bekommen. Respektvoller Umgang miteinander und sinnvolle Dialoge um gemeinsam Entscheidungen für das Wohl des Kindes zu treffen ist da einfach unumgänglich.
Für mich klingt es so, als würde es dir in den Kram passen, der Mutter vorzuschreiben, in deine Nähe ziehen zu müssen (kannst du auch knicken, sie wohnt jetzt 300km weit weg und kein Richter wird ihr vorschreiben wieder zurückzuziehen) Vielleicht übernehmen die Eltern von ihr sogar die Kinderbetreuung, wenn sie wieder arbeiten gehen möchte.
Solange die Mutter stillt, wirst du den Kleinen sowieso nicht mitnehmen, sondern ihn nur in der Anwesenheit der Mutter sehen können.
In Österreich ist die Sachlage ja ganz anders: Hier hat die Mutter das Recht, den Vater zu verschweigen (da kann der dann im Kreis springen), nur gibts auch keinen Unterhalt vom Staat, sondern die Mutter kommt dann halt alleine für das Kind auf.