Todesstrafe
30.05.2006 um 16:13
ich finde persönlich..
man sollte sich für jeden einzelnen Verbbrechereine
individuelle Strafe ausdenken...
seine psyche "durchleuchten" und entscheidenwas das
grausamste für ihn wäre..
Wollte ich auch erstvorschlagen,dachte mir aber
,,Mensch wie psycho bin ich eigentlich ?" :D
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:14
Also die strafen mein ich!
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:14
Ja eben,sie versauen ja net ewig in der Zelle...
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:14
Die Gefängnisstrafen gehen nnicht soweit,dass die bis zum Tod dort eingesperrtsind.
und wieso haben die Mörder der kleinen **** (Namen vergesen) dieEltern die Ihr Kind zu tote gefoltert haben.
Lebenslange Haft ohne Chance aufEntlassung bekommen ???
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:15
und wieso haben die Mörder der kleinen **** (Namen vergesen) die Eltern die Ihr Kindzu tote gefoltert haben.
Lebenslange Haft ohne Chance auf Entlassung bekommen???
Lebenslang in Deutschland sind doch 21 Jahre, wenn ich mich nicht irre,doer?
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:16
Nein 15 Jahre nur die haben OHNE Entlassung bekommen ...
also nie wieder raus ...
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:17
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist mitdem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteiltenmuss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheitwiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z.B. 30 oder 40 Jahren Haftreiche dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung desBundesverfassungsgerichts von 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE45, 187).
Demgemäß sind in § 57a StGB Bedingungen für eine vorzeitigeFreilassung auf fünfjährige Bewährung festgelegt:
* 15 Jahre Freiheitsstrafemüssen verbüßt sein.
* Die Freilassung kann unter Berücksichtigung desSicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Das Gericht hat auf derGrundlage des Gutachtens eines Sachverständigen zu entscheiden, ob davon ausgegangenwerden kann, dass der Strafgefangene in der Freiheit keine weiteren Straftaten begeht.
* Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitereVollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung derlebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht miteiner vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen, wobei diedurchschnittliche Haftdauer bei "Lebenslänglichen" in Deutschland bei 17 - 19 Jahrenliegt. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten eindeutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord,erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), derMotive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle odergewalttätige Neigungen). Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassunghoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schulddie durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 19 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre.
Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung desBegriffes "besondere Schwere der Schuld" gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidungdaher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren.
*Der Verurteilte muss einwilligen. Auf seinen Antrag trifft die Strafvollstreckungskammerihre Entscheidung. Lehnt sie ab, so kann in der Regel alle zwei Jahre (Absatz 4) einneuer Antrag gestellt werden, woraufhin erneut überprüft wird, ob die Voraussetzungen füreine Entlassung aus der Haft vorliegen.
Auch Hafturlaub muss dem Gefangenenermöglicht werden. Allerdings kann dies gemäß § 13 Absatz 3 StVollzG erst geschehen, wennmindestens zehn Jahre im Gefängnis (einschließlich Untersuchungshaft etc.) verbüßt wordensind oder der Gefangene sich bereits im offenen Vollzug befindet.
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30.05.2006 um 16:18
aber nicht wenn die BESONDERE SCHULD da ist !!!
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30.05.2006 um 16:18
Super für sowas bezalht man dann Steuern :D
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Todesstrafe
30.05.2006 um 16:18
Das was du meinst prom is sicherheitverwahrung oder?!?
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30.05.2006 um 16:18
vielleicht sollte man auch einen kleingeist in jede zelle mitsperren, der ihnen dann denrest ihres lebens auf die nerven geht!:Dohhh wie bööös..
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30.05.2006 um 16:19
Super für sowas bezalht man dann Steuern
sprach der 16 jährige Schüler ;)
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30.05.2006 um 16:19
nee hab besseres zu tun :D
Wie gesagt ne Gefängniinsel errichten und alleseklige dahin abschieben...
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30.05.2006 um 16:20
Super für sowas bezalht man dann Steuern
sprach der 16 jährige Schüler
Klar, und wenns nur die Mehrwertsteuer ist.
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30.05.2006 um 16:21
aber in sachen folter/Massenvernichtung und Todesqualen kennt ihr euch ja reichlich ausDEUTSCHLAND!
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30.05.2006 um 16:21
Wow das ich dir auch noch mal was sagen hab können prom davon träum ich schon lange, unddass dann auch ncoh mit dem 5000 Beitrag!
Man heut is ein guter Tag!
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