Geschwisterliebe, Inzest!
28.09.2013 um 22:08Erst ne kalte Dusche, dann zum Psychologen...und dann sehen wir weiter ;)
Interested schrieb:Was wäre denn nun mit Deinen Kindern? Beantwortest Du mir diese Frage noch?Was willst du da wissen? Ich würde es auch bei meinen hypothetischen Kindern akzeptieren.
Interested schrieb:Was ist denn Dein Ansinnen? Möchtest Du mich überzeugen...Da findest Du kein Argument für!Wieso Argumente dafür? Beweislastumkehr?
Interested schrieb:Um die Strafrechtlichkeit in eigentlichem Sinne geht es mir nicht.Also sollte man die strafrechtliche Verfolgung doch beenden? Was denn nun?
RaChXa schrieb:Es gibt keine Gründe dafür es strafrechtlich zu verfolgen. Das reicht doch wohl um es nicht strafrechtlich zu verfolgen.Es WIRD aber strafrechtlich verfolgt, also gibt es sehr wohl Gründe dafür. Welche das sind, wurde hier schon ausführlich besprochen.
RaChXa schrieb:Ich würde es auch bei meinen hypothetischen Kindern akzeptierenDiese Antwort gilt nicht! Der Ist-Fall wäre entscheidend. Da Du scheinbar gar keine Kinder hast, kannst Du auch nichts über Deine Gefühlslage sagen....da Du aber ein Befürworter bist, meinst Du es.
RaChXa schrieb:Ist echt ein komischer Vergleich. Ich glaub, ich bin zu blöd, um den zu verstehen und auf das hiesige Thema anzuwenden.
Und weil Vergewaltigung schlecht ist, verbieten wir Geschlechtsverkehr.
Kältezeit schrieb:Es WIRD aber strafrechtlich verfolgt, also gibt es sehr wohl Gründe dafür. Welche das sind, wurde hier schon ausführlich besprochen.Das ist doch kein Argument. :D Du kannst doch nicht aus dem Vorhandensein eines Gesetzes die Legitimation für das Vorhandensein ebendieses Gesetzes selbst ableiten.
RaChXa schrieb:Das ist doch kein Argument. :D Du kannst doch nicht aus dem Vorhandensein eines Gesetzes die Legitimation für das Vorhandensein ebendieses Gesetzes selbst ableiten.Doch, da ich die Gründe dieses Verbots nachvollziehen kann.
Begründung der Inzeststrafbarkeit bzw. der Nichtbestrafunghttp://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/gemeinsame_projekte/inzest.htm (Archiv-Version vom 05.01.2014)
Die Begründung für die Strafbarkeit des Inzests ist in den verschiedenen Rechtsordnungen sehr uneinheitlich. In der Praxis herrschen Mischmodelle vor, die verschiedene Strafbegründungen miteinander kombinieren. Religiöse Begründungen spielen heute außerhalb des islamischen Strafrechts kaum noch eine Rolle. Auch moralische Erwägungen treten zunehmend in den Hintergrund und werden meist nur implizit herangezogen, da Aufgabe des Strafrechts in vielen aufgeklärten Staaten nicht die Aufrechterhaltung der Moral ist, sondern der Schutz von Rechtsgütern gegen sozialschädliches Verhalten. Bisweilen wird auch die Aufrechterhaltung des Inzesttabus in der Gesellschaft als mögliche Strafbegründung herangezogen; hier gelten jedoch ähnliche Bedenken wie gegen den strafrechtlichen Schutz der Moral.
Eugenische Gesichtspunkte der Verhinderung von "erbkrankem Nachwuchs" werden heute ebenfalls nicht mehr alleine herangezogen; in einigen Rechtsordnungen werden sie überhaupt nicht als relevant angesehen, andere Rechtsordnungen wiederum rekurrieren zumindest ergänzend auf genetische Gefahren. Diese Begründungen gelten jedoch insbesondere deswegen als problematisch, weil die genetischen Risiken des Inzests teilweise nicht höher als andere genetische Risiken eingestuft werden, weil eine Beurteilung der Zeugung behinderter Kinder als Schaden das Lebensrecht dieser Kinder negiert, weil die mit dem Risiko von missgebildeten Kindern verbundene Zeugung in anderen Fallgestaltungen nicht bestraft wird und weil gegen dieses Risiko erfolgreicher mit Aufklärung und Verhütung als mit einem Strafverbot des Geschlechtsverkehrs vorgegangen werden kann.
Demgegenüber ist der Aspekt des Familienschutzes in vielen Rechtsordnungen von hoher Bedeutung. Eine solche Begründung ist jedoch unter anderem deswegen fragwürdig, weil die Schädigung der Familie meist nicht die Folge, sondern die Ursache für Inzest ist; teilweise wird auch darauf hingewiesen, dass das klassische Leitbild der Familie heute erodiert ist. Eine inhaltliche Analyse der Strafnormen führt darüber hinaus in vielen Rechtsordnungen auch zu widersprüchlichen Ergebnissen, da die Strafbegründungen meist nicht konsequent in die entsprechenden Tatbestandsfassungen umgesetzt sind. So müsste z.B. eine eugenische Strafbegründung homosexuellen Verkehr straflos lassen, während ein Schutz der Familie konsequenterweise auch Adoptivkinder und -geschwister einbeziehen sollte.
Die Nichtbestrafung inzestuösen Verhaltens wird meist damit begründet, dass das Strafrecht nicht die Aufgabe habe, freiwillig begangene sexuelle Handlungen unter Erwachsenen zu bestrafen. Für den Schutz vor Gewalt oder Missbrauch sowie den Schutz von Minderjährigen seien die allgemeinen Sexualdelikte bzw. deren Sondertatbestände ausreichend. Ansonsten genüge das gesellschaftliche Tabu. In Russland und China beruhte die Abschaffung der Inzeststrafbarkeit hingegen im Wesentlichen auf ideologischen Gründen.
Interested schrieb:Bring Du doch mal ein Argument, das diese Strafrechtlichkeit entkräftet!Etwas ist solange erlaubt, bis jemand gute Gründe dafür darlegt es zu verbieten.
zidane schrieb:Andererseits - wenn man sich schon vom Kindesalter an kennt (als Geschwister) oder gar von Eltern und Kindern die Rede ist - sollte es ganz klar verboten sein. Bei solchen Fällen wird es einfach unmöglich festzustellen ob es wirklich 100% einvernehmlich war oder nicht. Beziehung, sogar unter Geschwistern aber vor allem zwischen Eltern-Kind sind nie auf Augenhöhe, eine Person dominiert immer. Man wird nicht feststellen können wer, wie, wo und wann Einfluss genommen hat.Wir reden hier von erwachsenen Menschen. Meinst du nicht dass es da in der Selbstverantwortung liegt sich vom Partner zu trennen wenn man sich bedrängt fühlt? Es kommt schließlich auch in normalen Beziehungen vor dass eine Person versucht die andere zu dominieren.
RaChXa schrieb:Wir reden hier von erwachsenen Menschen. Meinst du nicht dass es da in der Selbstverantwortung liegt sich vom Partner zu trennen wenn man sich bedrängt fühlt? Es kommt schließlich auch in normalen Beziehungen vor dass eine Person versucht die andere zu dominieren.Wie schon gesagt. Wenn wir von Eltern-Kind sprechen, zieht der Vergleich mal gar nicht. Das sind nie einfach nur zwei Erwachsene Menschen, es bleiben immer Vater/Mutter und Kind. Diejenigen die einen erzogen hatten und den größten Einfluss auf einen hatten. Da würde ich niemals von Einvernehmen sprechen - geht einfach nicht. Außer, wie gesagt, man hat sich vorher nicht gekannt. Dann ist es immer noch widerlich, aber legal gesehen sehe ich keine Probleme.
zidane schrieb:Da würde ich niemals von Einvernehmen sprechen - geht einfach nicht. Außer, wie gesagt, man hat sich vorher nicht gekannt. Dann ist es immer noch widerlich, aber legal gesehen sehe ich keine Probleme.Und das gilt nur für Geschlechtsverkehr? Müsste man dann nicht die gesamte Geschäftsfähigkeit von Familienmitgliedern untereinander negieren?
Bei Geschwistern ist es nicht anders. Klar könnte man da von Fall zu Fall sehen, aber Gesetze funktionieren so einfach nicht. In den allermeisten Fällen wird der Ältere der beiden einen enormen Einfluss auf den Jüngeren genommen haben; über die Jahre in denen man als Geschwister zusammen unter einem Dach gelebt hat. Deswegen auch wieder - würde ich's nicht legalisieren
RaChXa schrieb:Denn der Rechtsverkehr mit Familienmitgliedern ist dann ja vielleicht auch nur Folge einseitiger Einflussnahme.Ist er auch oft. Nur kommt da Keiner körperlich oder seelisch zu Schaden, von daher würde ich von einem Eingreifen wegsehen.
zidane schrieb:Ist er auch oft. Nur kommt da Keiner körperlich oder seelisch zu Schaden, von daher würde ich von einem Eingreifen wegsehen.Ich will nur zeigen, dass man das Anzweifeln der Fähigkeit zur Selbstbestimmung auch bis ins absurde treiben kann. Es gibt doch immer Einflussnahme innerhalb und außerhalb der Familie. Zu sagen sobald es um Familienmitglieder geht, sei man aufgrund irgendwelcher manipulativen Einflussnahmen nicht mehr fähig zur (sexuellen) Selbstbestimmung halte ich für fragwürdig .
zidane schrieb:Ich stimme dir zwar zu das es auch bei normalen Ehen zu problematischen Abhängigkeitsverältnissen kommen kann, jedoch gibt es immer noch einen kleinen aber ganz entscheidenden Unterschied. Eine Ehe gehen zwei erwachsene Menschen ein. Bei inzestiösen Verhältnissen kennt man sich von Kindesalter an.So entscheidend ist das nicht. Was ist mit nichtverwanten Personen die sich seit dem Kindesalter kennen? Oder mit einem jungen Erwachsenen mit einen älteren Partner, welchen er auch schon zum eigenen Kindesalter kannte?