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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

54 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kündigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:55
@der-Ferengi

ja auf die Idee bin ich leider nicht gekommen :( Das nächste mal poste ich das früher.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:55
Zitat von baalzebulbaalzebul schrieb:Nun sagt das Arbeitsamt aber ich solle nicht kündigen, damit ich noch bis zur Insolvenzeröffnung jeden Tag ausschöpfen kann.
Zitat von baalzebulbaalzebul schrieb:Das hoffe ich doch :) weil das Arbeitsamt mir ja geraten hat zu kündigen.
?


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:57
eben @laremi
etwas verwirrend und widersprüchlich das ganze...


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baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 15:02
@laremi

zu recht ein ? zu recht :)

Erst wurde mir geraten zu kündigen und ein Schreiben zu verfassen in dem ich mein Geld schriftlich fordere und kündige. Da sich aber die Insolvenzeröffnung verschiebt auf den 1.April, hätte ich doch noch warten sollen damit ich eben volle 3 Monatslöhne einfordern kann.

Naja jetzt habe ich eben gekündigt und bin froh wenn ich überhaupt mal kohle sehe.

@intruder

neuer Job ist schon in aussicht, in meinen Bewerbungen ist das deutsch nicht so grottig ;)


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01.03.2012 um 15:04
Ja, jetzt macht es Sinn


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baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 15:09
@laremi @Majesty @intruder @Branntweiner @der-Ferengi @LuciaFackel @Aldaris @Lichtstrahl @fr2xedom @the.smoker

Ich bedanke mich recht herzlich. Dankeschön :)


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 15:13
Ich würde das unter einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbuchen.
Ich glaube auch nicht, dass du, unter diesen Umständen, vor einem Gericht Chancen auf Erfolg hast, wenn du versuchst deine eigene Kündigung anzufechten. Der Arbeitgeber hätte die Kündigung aber prinzipiell nicht akzeptieren müssen.


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01.03.2012 um 16:21
vielleicht hilft das....
http://www.welt.de/print-welt/article253357/Noch_vor_Insolvenz_selbst_kuendigen.html


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 16:27
Zitat von baalzebulbaalzebul schrieb:Gleichzeitig fühle ich mich bei nicht Einhaltung meiner Forderung, gezwungen fristlos bis zum 29. Februar 2012 zu kündigen.
Streng genommen ist das keine Kündigung. Die Analogie hierzu wäre eine Abmahnung von Seiten des Arbeitgebers, der in solchen Fällen ja auch schreibt:

"Sollten sie ihr Fehlverhalten nicht abstellen/wiederholen sehe ich mich gezwungen das Arbeitsverhältnis zu kündigen."

Das ist eine reine Ankündigung dessen, was passieren wird, wenn eine bestimmte Voraussetzung eintritt (oder eben nicht). Klassisches wenn-dann

Das ist noch keine Kündigung. Definitiv nein!

@Branntweiner
Er hat ja nicht gekündigt, sondern macht von seinem Recht Gebrauch auch die Leistung zu verweigern, da die geschuldete Gegenleistung nicht erbracht wird.

@baalzebul
Wenn du wolltest könntest du gegen die Abmeldung angehen. (Dies vor allem vor dem Hintergrund der fehlenden sozialen Absicherung (Stichwort: Krankenkasse!))
Wenn du aber schon einen neuen Job hast, würde ich es auch nicht mehr machen. Hast Du aber lediglich einen Job in Aussicht, würde ich sofort der Abmeldung widersprechen, da du sonst ab sofort keinen Versicherungsschutz mehr hast. (Es sei denn, du bist Student und es ging ohnehin nur um einen Aushilfsjob, was ich ja nicht weiß.))


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01.03.2012 um 16:53
es ist keine kündigung!
die kündigung eines arbeitsvertrages bedarf einer juristischen form, die hier nicht gegeben ist.
es ist nur eine aufforderung die eine konsequenzfolge anzeigt wenn der aufforderung nicht folge geleistet wird.

nun kann der aufforderer von den konsequenzen zurücktretten, indem er nichts unternimmt.


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01.03.2012 um 17:27
ich sehe dieses schreiben als erpressung an worauf ich mich als chef keines falls einlassen würde


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 17:33
@-Therion-
und was bitte ist dann arbeiten ohne Bezahlung? Ein Kavaliersdelikt? Soll/Muss man hinnehmen? Ich denke mein link sagt ausreichend aus, was zu tun ist, und das hat der TE gemacht, auch wenn die Formulierung des Schreibens des TE etwas äh unprofessionell ist


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 17:40
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auch wenn die Formulierung des Schreibens des TE etwas äh unprofessionell ist
das wollte ich damit auch ausdrücken :) .... es kommt immer darauf an wie man etwas formuliert und auf diese art und weise ist es einfach erpressung.

"der ton macht die musik" :)


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01.03.2012 um 17:41
@Lufton

Es handelte sich dabei um eine Vollzeitstelle und ich überleg immernoch dagegen was zu unternehmen allerdings mir dafür den stress machen?

@dasewige

ich habe ja nichts weiter unternommen.

@-Therion-

Das wirkt vielleicht wie eine Erpressung, war aber ein defenisves handeln.
Das Schreiben war eine Antwort, auf eine Abmahnung wegen nicht Erscheinung am Arbeitsplatz.Mein Arbeitgeber wollte eine sachliche Stellungnahme.Gedroht wurde mir mit einem Regressanspruch, aufgrund des schadens den dir Firma durch mein fehlen erleiden musste.

Ich hatte mit meinem Arbeitgeber aber eigentlich mündlich abgemacht, das man mich entweder kündigt von Seiten des Arbeitgebers oder das ich mich krankschreibe.Das war der Vorschlag seitens des Abreitgebers. Ein paar Tage später entschied man sich wohl gegen diese beiden Optionen und hielt es für angebracht, mir mein ohne hin schon nicht gezahlten Lohn mit Regressansprüchen zu kürzen.

Mir blieb also im grunde keine andere Wahl, als solche Forderung zu stellen.


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01.03.2012 um 17:55
@Tussinelda

Im Grunde, habe ich das ja so gemacht wie in dem Link :)


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01.03.2012 um 17:55
@baalzebul
Ob du dir den Stress machen willst, musst du selber wissen. Letztlich besteht der Stress hier ja lediglich darin, den Arbeitgeber anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass er dich zu Unrecht abgemeldet habe, da weder du noch er gekündigt haben, ihr mithin also noch einen gültigen Arbeitsvertrag habt.

Was du auch noch machen kannst: geht zum Arbeitsgericht in deiner Stadt (bzw. der des Arbeitgebers, falls das nicht identisch ist), und lass dich dort von einem Rechtspfleger beraten. Der kann dir (und zwar für umme!) helfen evtl. Rechtsansprüche richtig zu formulieren.
Einen Anwalt bräuchtest du frühestens, wenn es auch zum Kammertermin kommt. (Streng genommen meine ich noch nicht einmal da, aber ob das taktisch klug wäre?) Den müsstest du dann aber auf jeden Fall selber zahlen (ist im Arbeitsrecht so üblich, dass in der ersten Instanz jeder seinen Anwalt selber zahlt).


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01.03.2012 um 17:58
mündliche absprachen kannst du vergessen, ohne zeugen haben diese überhaupt keinen wert ich würde mich niemals darauf einlassen .... nur schriftlich !

der fehler lag an dir da du der arbeit ferngeblieben bist .... nach dem gesetz nach ist das arbeitsverweigerung egal aus welchen gründen auch immer es zählt der sachverhalt und nicht die beweggründe warum du es getan hast. es sei denn du hast dich krank geschrieben das ist dann etwas anderes ...

wie auch immer ich wäre an deiner stelle weiterhin zur arbeit gegangen hätte aber bei der arbeiterkammer oder auch gewerkschaft angefragt welche schritte ich unternehmen könnte um zu meinem geld zu kommen.

mit dem schreiben an deinen chaf hast du dir selbst nichts gutes getan und es wundert mich nicht das man nun so darauf reagiert .... würde ich als chef auch tun, reine prinzip sache


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01.03.2012 um 17:59
@Lufton
Es sei denn, er kann, mangels "Masse" Prozesskostenhilfe beantragen.


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01.03.2012 um 18:02
@Heide_witzka
Guter Hinweis, danke. Würde ihm aber der Rechtspfleger dann auch erzählen. ;)


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01.03.2012 um 18:03
@Lufton
@-Therion-

Ist das von Bedeutung, das ich keinen Arbeitsvertrag habe?


Ich könnte ja mal die ganze Geschichte erzählen, wenn es den jemanden interessiert ?


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