Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?
01.03.2012 um 14:20Hallo zusammen,
ist diese Formulierung,als Kündigung rechtlich gesehen korrekt?
Es ergibt sich die Summe aus X € welche sie bis zum 28. Februar 2012 zu zahlen haben. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, bin ich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Gleichzeitig fühle ich mich bei nicht Einhaltung meiner Forderung, gezwungen fristlos bis zum 29. Februar 2012 zu kündigen.
Bis dahin gebrauche ich weiter von meinem Zurückhaltungsrecht
Die Summe wurde natürlich nicht gezahlt. Meine Frage unter denen die sich auskennen, gilt diese Formulierung jetzt als Drohung oder tatsächliche Kündigung?
ist diese Formulierung,als Kündigung rechtlich gesehen korrekt?
Es ergibt sich die Summe aus X € welche sie bis zum 28. Februar 2012 zu zahlen haben. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, bin ich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Gleichzeitig fühle ich mich bei nicht Einhaltung meiner Forderung, gezwungen fristlos bis zum 29. Februar 2012 zu kündigen.
Bis dahin gebrauche ich weiter von meinem Zurückhaltungsrecht
Die Summe wurde natürlich nicht gezahlt. Meine Frage unter denen die sich auskennen, gilt diese Formulierung jetzt als Drohung oder tatsächliche Kündigung?