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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

54 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kündigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:20
Hallo zusammen,

ist diese Formulierung,als Kündigung rechtlich gesehen korrekt?


Es ergibt sich die Summe aus X € welche sie bis zum 28. Februar 2012 zu zahlen haben. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, bin ich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Gleichzeitig fühle ich mich bei nicht Einhaltung meiner Forderung, gezwungen fristlos bis zum 29. Februar 2012 zu kündigen.

Bis dahin gebrauche ich weiter von meinem Zurückhaltungsrecht


Die Summe wurde natürlich nicht gezahlt. Meine Frage unter denen die sich auskennen, gilt diese Formulierung jetzt als Drohung oder tatsächliche Kündigung?


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:25
@baalzebul
wenn eine Unterschrift drauf ist denke ich schon ja..


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:25
Das ist hundsmieserables Deutsch, aber wenn es dein Vermieter ist, kannst du mit Delogierung rechnen. Das Geld holt er sich mittels Lohnpfändung.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:26
@baalzebul
Für was ist denn die Kündigung?


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:27
wenn es sich um eine wohnung handelt kann man es als letzte wahrnung betrachten, da im falle einer kündigung davon auszugehen ist das der mieter dann erst recgt nicht zahlt.
war bei mir auch so, also schnell zahlen


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:27
Damit es rechtlisch ist, müsste dein Chef dich nochmal "richtig" Kündigen. Er kann dann im Grund drauf verweisen, dass er dir das angekündigt hat. Ist aber glaube ich auch weiterhin von verschiedenen Fatktoren abhängig (Wie lang war die Frist der Zahlung, war das eine erneute Mahnung, bist du Azubi, hast du das Geld veruntreut/gestohlen...) Was sagt denn dein Arbeitsvertrag zum Thema Kündigungsfrist?

EDIT: Also im Falle einer beruflischen Kündigung


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:28
Ich glaube nicht das es um einen Arbeitsplatz geht


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:29
@baalzebul
geht es um Schulden ?


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baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:38
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: hundsmieserables Deutsch
:D
Das geht doch nocht ;)

Das ist ein Schreiben von mir für meinen Arbeitgeber, welcher Insolvenz angemeldet hat.

Die Summe X waren 2 Monatslöhne die er nicht zahlen konnte. Selbstverständlich wusste ich das er nicht zahlen kann , da er ja keine Handlungsvollmacht mehr hat. Das Arbeitsamt hat mir empfholen deises Schreiben aufzusetzen, damit ich einen Insolvenzgeldvorschuss erhalte.

Nun sagt das Arbeitsamt aber ich solle nicht kündigen, damit ich noch bis zur Insolvenzeröffnung jeden Tag ausschöpfen kann. Mein Arbeitgeber mit dem ich aber kein Kontakt mehr habe, hat mein Schreiben als Kündigung aufgenommen und mich abgemeldet.

Jetzt frag ich mich, ob das Schreiben halt so als Kündigung zählt?


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:38
Schätze mal, dass es sich um einen Kauf -oder Mietvertrag handelt. Eine wirksame Kündigung ist das nicht, eher eine Mahnung in schlechtem Deutsch.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:43
Also, ich seh das als Kündigung an. Unter diesen und jenen Bedingungen hast Du zum soundsovielten gekündigt, ganz eindeutig.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:43
@baalzebul
Wenn es sich um dem Mietzins handelt (so heißt die Miete rechtlich),
dann ist eine fristlose Kündigung erst dann möglich, wenn der Mieter
mind.2 Monate im Verzug ist. Dies kann (evtl.) gemindert werden,
wenn der Verzugszins + der Folgezins (sprich: 3 Monatsmieten) sofort
gezahlt werden.

Ansonsten erklärst Du nicht genau genug, um WAS für eine Kündigung
es sich handelt.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:45
@baalzebul

Ah! Verstehe. Ja. Als Arbeitgeber hätte ich dich am 29. Februar auch abgemeldet, da das Schreiben eine Verknüpfung enthält: bei Nichtbezahlung kündigst du fristlos. Da wäre ich als Arbeitgeber blöd, dich noch weiter in Vertrag zu halten. Du hast gekündigt. Falls du anderer Meinung bist, musst du vors Arbeitsgericht und dieses überzeugen, dass du es anders gemeint hast als es da steht.

Dann schreibst du was von Zurückbehaltungsrecht. Was hast du vom Arbeitgeber? Einen Dienstwagen?


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baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:46
@der-Ferengi

Es handelt sich um eine Kündigung von mir Arbeitnehmer, da ich kein Lohn bekommen habe.
Das Schreiben war gedacht als Mahnung und Kündigung an den Arbeitgeber.


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baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:50
@Branntweiner

Nein ich glaube es gibt einen Unterpunkt in dem Gesetzt, das man seine Arbeitskraft einstellen kann wenn man kein Gehalt erhählt. (Zurückhaltungsrecht)

Das Schreiben war eigentlich so auch als Kündigung gedacht und wenn das rechtlich so durchgeht, fange ich nicht groß an vors Arbeitsgericht zu ziehen.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:50
"fristlos bist zum"? Entweder fristlos oder bis zum. Die Frage ist wie das ein Gericht auslegen würde? Was du wolltest ist einigermaßen klar, das hast du jetzt auch bekommen, deine Ausdrucksweise ist entsprechend ungeübt. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber, wenn er keine Handlungsvollmacht mehr hat, dich überhaupt abmelden darf, oder ob das nicht der Insolvenzverwalter hätte tun müssen. Ich hätte an deiner Stelle das Schreiben mit dem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt erstellt. Da du selbst gekündigt hat, könnte man bei böser Auslegung die die Bezüge vom AA für 3 Monate streichen.

Edit: Habe gerade nachgelesen, die Sperrzeit gilt nur wenn du ohne wichtigen Grund gekündigt hast, keine Lohnzahlung dürfte wohl als wichtiger Grund gelten :D


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:52
@baalzebul
Zitat von baalzebulbaalzebul schrieb:Es handelt sich um eine Kündigung von mir Arbeitnehmer, da ich kein Lohn bekommen habe. ...
Ach so.

Na das Schreiben hättest Du letzte Woche hier posten sollen,
dann hätte man es förmlich ausformulieren können und nicht
erst heute, wo Deine gesetzte Frist bereits abgelaufen ist.


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:52
@baalzebul

Nur: wenn du gekündigt hast, hältst du nichts zurück.


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baalzebul Diskussionsleiter
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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:53
@intruder

Das hoffe ich doch :) weil das Arbeitsamt mir ja geraten hat zu kündigen. Wäre ja furchtbar wenn die denn sagen, tja hättest doch nicht auf uns hören müssen und mir eine Sperre verpassen ;)


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Hilfe zählt diese Formulierung als Kündigung?

01.03.2012 um 14:55
@baalzebul

War mein erster Gedanke das du an einen schlechten Berater geraten bist. Wenn alles glatt läuft ist es doch besser Geld vom Staat sicher zu bekommen als auf Geld von einem Arbeitgeber zu warten, bei dem nichts mehr zu holen ist ;)

Ich hoffe du findest bald eine neue Stelle.


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