23.8.2011
Die Crew der Ahnungslosen
Mein Mandant ist sicher kein Unschuldslamm, aber er kennt seine Rechte. So war ihm auch klar, dass Polizeibeamte ihn nicht einfach so zu einer Blutprobe zwingen dürfen. An einem Werktag gegen 14 Uhr muss dafür ein richterlicher Beschuss besorgt werden. Und um diese Uhrzeit wäre im zuständigen Amtsgericht einer nordrhein-westfälischen Großstadt auch ein Ermittlungsrichter im Dienst gewesen.
Die Polizisten interessierte das nicht. Sie riefen lediglich beim Staatsanwalt an, der die Blutprobe “anordnete”. Womöglich war dem Staatsanwalt nicht bekannt, dass sein Wort ebenso wenig wie das der Ordnungshüter die Entscheidung eines Richters ersetzt. Oder er leidet an Selbstüberschätzung. Jedenfalls machte er noch nicht mal den Versuch, jemanden bei Gericht zu erreichen.
Die Polizeibeamten waren offenbar ähnlich ahnungslos, denn sie setzten die Blutprobe rabiat durch. Mein Mandant wurde in eine Klinik gefahren und auf ein Bett geschnallt. Sowohl im Auto als auch im Krankenhaus wehrte er sich nach Kräften und wies immer wieder darauf hin, dass er sich kein Blut abnehmen lassen muss. Am Ende war ein gutes Dutzend Beamte eingesetzt, um ihn in Schach zu halten.
Die Blutprobe hat die Polizei schließlich von einem willfährigen Arzt gekriegt, der es ebenfalls nicht für nötig hielt, auf eine Anordnung durch den Richter zu bestehen. Am Ende war nicht nur mein Mandant übel zugerichtet, sondern auch einige Beamte. Der eine oder andere Fußtritt und Faustschlag des Beschuldigten erreichte nämlich sein Ziel.
Die Staatsanwaltschaft merkte immer noch nichts und klöppelte eine selbstbewusste Anzeige, ohne auch nur ein Wort über die offenkundigen juristischen Probleme zu verlieren. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lautete der Vorwurf, außerdem gefährliche Körperverletzung. Die Mindeststrafe für die Körperverletzung ist ein halbes Jahr Gefängnis – es ging also schließlich um was, als die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.
Dort saß nun eine Richterin, die offenkundig Problembewusstsein hatte. Ich merkte das gleich beim Reinkommen, dann auf dem Richtertisch lag ein Stapel mit ausgedruckten Gerichtsentscheidungen. Der Titel des obersten Urteils ging in die richtige Richtung. Er lautete “Beweisverwertungsverbot bei Blutproben im Fall grober Willkür.”
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