@martialisdein vergleich hinkt.
martialis schrieb:Vergleichbar mit jemandem der nen Führerschein hat und die StVO nicht beachtet.
die waffenbesitzkarte wäre wohl eher entsprechend dem fahrzeugbrief (also dem, was dich als eigentümer des fahrzeugs ausweist, den du normalerweise bei dir zuhause aufbewahrst und erst zum verkauf des autos wieder vorholst).
ein auto kannst du auch ohne führerschein besitzen (dann hast du den fahrzeugbrief, aber eben keinen führerschein und darfst das auto nicht fahren).
entsprechend kannst du auch eine waffe besitzen ohne einen waffenschein zu haben - dann hast die WBK = waffenbesitzkarte aber eben keinen waffenschein und darfst mit der waffe eben auch nicht schiessen).
ausnahe hier wie da: nicht-öffentliches gelände (schützenhaus, eigenes grundstück etc.).
mit den entsprechenden gesetzen zur straßenverkehrsordnung oder dem gebrauch von schusswaffen hat weder das eine noch das andere wirklich was zu tun - diese gesetze regulieren was du tun darfst, sofern du führerschein bzw. waffenschein hast, mit fahrzeugbrief bzw. waffenbesitzkarte ist lediglich besitz bzw. eigentum geregelt.