@martialis ein gewerbe anmelden ist immer einfach - ob du es betreiben darfst ist natürlich 'ne grundsätzlich andere frage. da gilt übrigens auch dass derjenige, auf den das gewerbe läuft, nicht unbedingt den entsprechenden branchentypischen sachverstand mitbringen muss.
ich kann z.b. jederzeit ein gewerbe zum sprengen von gebäuden anmelden. deswegen darf ich trotzdem noch lange nicht selbst sprengen, das darf nur der sprengmeister (mit der entsprechenden erlaubnis) den ich dann hoffentlich unter vertrag habe.
@martialis martialis schrieb:Ich versuche nur klarzustellen, dass nicht jeder hergelaufene ne WBK bekommt, sonst hätte ja wohl jeder dritte ne legale Waffe zu hause liegen.
da wären wir wieder beim punkt:
eine waffenbesitzkarte zu haben heisst noch lange nicht, dass du die waffe dann zuhause lagern darfst. das darfst du nämlich nur dann, wenn du zuhause die entsprechend notwendigen unterbringungsmöglichkeiten hast, d.h. 2 getrennte tresore (für waffe und munition).
es gibt 'ne menge leute, vor allem schützen, die diese unterbringungsmöglichkeiten nicht haben (entweder weil sie nicht wollen oder eben weil's ihnen schlicht zu teuer und zu unpraktisch ist - so 'n tresor kann bei 'nem umzug nämlich ein echtes problem darstellen, mal ganz abgesehen davon dass es sogar vermieter gibt, die das garnicht erlauben) und ihre waffe schlicht und ergreifend beim schützenverein lagern.