@tuning Nein, dann sollte die junge Dame schnellstens zusehen, dass sie ihn loswird.
Stichwort Wegweisung (wenn's ihre eigene Wohnung ist):
Polizeiliche Wegweisung
Wird die Polizei nach einem Notruf in eine akute Gewaltsituation gerufen, kann sie an Ort und Stelle prüfen, ob eine sofortige polizeiliche Wegweisung des Täters aus der Wohnung zur Gefahrenabwehr möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es zu Verletzungen gekommen ist und bereits zu einem früheren Zeitpunkt Übergriffe statt gefunden haben. Eine Wegweisung durch die Polizei darf nicht ausgesprochen werden, wenn die Situation unklar ist, das heißt wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, ob Gefahr für Leib / Leben besteht.
Die rechtliche Grundlage einer Wegweisung stellt §201a Landesverwaltungsgesetz (LVwG) dar. Sie darf bis zu einer Dauer von 14 Tagen ausgesprochen werden.
Die polizeiliche Wegweisung besteht aus:
•einer Wohnungsverweisung
•und einem Betretungsverbot
Der Täter packt unter Beaufsichtigung der Polizei seine Sachen, er muss seinen Schlüssel abgeben und darf für die festgelegte Dauer die Wohnung nicht betreten. Auch Sie dürfen ihn in diesem Zeitraum nicht in die Wohnung lassen. Die Wegweisungsdauer soll es Ihnen ermöglichen, Beratung bei einer örtlichen Frauenberatungsstelle zu erhalten und zu überlegen, ob sie zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen möchten. Sollte innerhalb der Wegweisungsfrist noch nicht über Ihren Antrag auf Schutzanordnungen entschieden worden sein, besteht die Möglichkeit, die Schutzanordnung zu verlängern.
Sollte sich der Täter nicht an die Wegweisung halten, informieren Sie unbedingt die Polizei. Ihr Schutz kann dann unter Umständen nur gewährleistet werden, wenn die Polizei den Täter in Gewahrsam nimmt. Sie sollten den Partner auch nicht selber wieder in die Wohnung lassen und auch Ihren Kindern die Situation erklären.
Die Polizei dokumentiert die Wohnungsverweisung und das Betretungsverbot. Eine Kopie erhalten Sie gleich oder sie wird Ihnen zu gestellt. Bewahren Sie die Durchschriften in jedem Fall als Beweismittel für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz auf oder für den Fall, dass Sie Anzeige erstatten wollen.
Die Polizei wird Ihre Daten an eine Frauenberatungsstelle weiter geben, die sich dann innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzten wird.
Eine Beraterin wird Sie dann in einem vertraulichen Gespräch unterstützen und Sie über weitere mögliche Schritte und Schutzmöglichkeiten informieren.
Die Polizei übermittelt informiert auch das Jugendamt, wenn sich minderjährige Kinder in der Wohnung aufhalten.
Wenn Sie sich trotz Wegweisung nicht sicher fühlen oder sollte die Polizei keine Wegweisung ausgesprochen haben und sie sich immer noch bedroht fühlen, verlassen Sie Ihre Wohnung und nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Frauenhaus auf. Auch wenn Sie die Wohnung verlassen, können Sie Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
Weitere Informationen:
Die Broschüre "Nur Mut! (Frauen)" des Ministeriums für Bildung und Frauen in Zusammenarbeit mit KIK Schleswig-Holstein zeigt Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehungen auf. Die Broschüre (PDF Datei) ist auf Deutsch, Türkisch und Russisch zu erhalten.
Darüber hinaus würde ich ihr DRINGEND anraten, Kontakt zu einer Frauenberatungsstelle aufzunehmen.