Rechtsirrtümer
03.10.2010 um 13:18man darf sogar in einen pkw mit 5 personen hinten sitzen,auch wenn diese nicht anschnallen können...es darf nur das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten werden
Lamm schrieb:Was für Angaben kann man den machen über seine Person die im Melderegiester stehen ?Es reicht auch ein amtliches Schreiben, wie z.B. (hehe) das Knoellchen vom Vortag oder ein Schreiben einer oeffentlichen Stelle (Mahnung vom Vermieter, Schreiben vom Arbeitsamt, Telefonrechnung, ...) mit der Adresse und dem Namen. Damit kann man sich genauso ausweisen. Muessen dann nur eben mindestens zwei dieser Dokumente vorliegen. Wer also gerade morgens seine Post auf dem Weg zur Arbeit geholt hat und die im Auto hat, kann sich auch damit ausweisen. Gibt dann eben einen Maengelzettel, wenn der Fuehrerschein nicht da ist, den muss man dann spaeter bei der Polizei vorlegen.
LordBaer schrieb:Und was ist, wenn man sich meinetwegen eine Coke nimmt, sie komplett trinkt, und dann sagt, dass sie ihm doch nicht schmeckte. Muss man dann den Einkaufspreis oder den Verkausfspreis bezahlen??Man ist schadensersatzpflichtig. Das heisst, man muss den Einkaufspreis zahlen. Es KANN aber passieren, dass der Verkaeufer/Inhaber auch die Differenz verlangt zum Verkaufspreis. Z.B. wenn ein anderer Kunde die Coke wollte und es die einzige gewesen ist. Dann macht der Verkaeufer ja Verlust und kann diesen verlangen.